Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der ArbeitsGemeinschaft Osnabrück (AGOS) und der örtlichen Agentur für Arbeit ein „Osnabrücker Modell für den 2. Arbeitsmarkt“ zu entwickeln.
Das Modell soll sich orientieren am Bild eines „ehrlichen 2. Arbeitsmarktes“ sowie am vom Diakonischen Werk der EKD entwickelten Modell „Passiv-Aktiv-Transfer (PAT)“. Leitgedanken sind u.a.:
- Angemessene Reduzierungen der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandszahlung („Ein-Euro-Jobs“) zugunsten der Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsgelegenheiten mit Entgelt
2. Ausbau von zielgruppenbezogenen Förder- und Qualifizierungsmaßnahmen
Konkrete Aufgabenstellungen des eingeforderten Modells sollen u.a. sein:
1. Prüfung der Gemeinnützigkeit und Zusätzlichkeit der Arbeitsstellen; Arbeitsgelegenheiten werden künftig nur in unbedenklichen Arbeitsfeldern geschaffen
2. Vermehrte Kombination von Arbeitsgelegenheiten mit beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen
3. Verstärkte Einrichtung subventionierter und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse im „Non-Profit-Bereich“ sowie in sinnvollen Tätigkeitsfeldern, wie
Jugendhilfe, Sport, Kultur, Grünpflege usw.
4. Quantitativer und qualitativer Ausbau des Zentrums für Jugendberufshilfe Dammstraße
5. Einrichtung und Finanzierung einer möglichst bedarfsdeckenden außerbetrieblichen Ausbildung für benachteiligte Jugendliche in Kooperation mit Betrieben und Jugendsozialarbeit, durchgeführt von freien Trägern
6. Prüfung einer Übertragbarkeit der schon im Zentrum Dammstraße geschaffenen Qualifizierungs- und Betreuungsstandards zur Förderung weiterer Problemgruppen
7. Einrichtung kleinerer und dezentraler Jugendberufshilfewerkstätten in Kooperation mit den Jugend- und Gemeinschaftszentren sowie Stadtteiltreffs
8. Einrichtung eines speziellen Fallmanagements insbesondere für Alleinerziehende und Schaffung von vermehrten Teilzeitqualifizierungsmöglichkeiten
9. Vermehrte Einrichtung von betrieblichen Trainingsmaßnahmen und Betriebspraktika, insbesondere auch für ältere Arbeitlose
10. Parallel zu den Arbeitsangeboten durchgeführte weiterqualifizierende Maßnahmen
Beratungsverlauf:
Frau Graschtat begründet den Antrag namens der SPD-Fraktion. Sie macht deutlich, dass die derzeit herrschende Massenarbeitslosigkeit in absehbarer Zeit nicht zu beseitigen sein werde. Sie sieht die Notwendigkeit, Vorstellungen für den Aufbau eines 2. Arbeitsmarktes zu entwickeln, der einerseits die Erledigung volkswirtschaftlich sinnvoller Tätigkeiten ermöglicht und andererseits Zielgruppen bezogene Beschäftigungsverhältnisse anbieten soll. Sie verweist auf die verschiedenen Modelle, die im Zentrum Dammstraße bereits angewendet werden und den „Passiv-Aktiv-Transfer“ als Modell des Diakonischen Werkes. Sie signalisiert Zustimmung zu dem Verfahrensvorschlag, den Ursprungsantrag von SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an den Verwaltungsrat der AGOS zur weiteren Behandlung zu verweisen. Den vorliegenden Änderungsantrag der CDU/FDP-Gruppe lehnt sie jedoch ab.
Herr Dr. Brickwedde unterbreitet namens der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion den folgenden Änderungsantrag:
„Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der ArbeitsGemeinschaft Osnabrück (AGOS) und der örtlichen Agentur für Arbeit ein „Osnabrücker Modell für den 2. Arbeitsmarkt“ zu entwickeln:
- Die Mitglieder des Stadtrates im Verwaltungsrat der AGOS werden gebeten, das vorhandene Arbeitsmarktmodell zu überprüfen und weiter zu optimieren.
2. Ein Erfahrungsaustausch mit dem Landkreis Osnabrück sollte in die Beratung einfließen (Stichwort „Kombi-Lohn“).“
Er begründet insbesondere die Ziff. 2 des Änderungsantrages mit dem Hinweis, dass im Landkreis in den ersten 3 Monaten des Niedersächsischen Modells „Kombi-Lohn“ 111 entsprechende Arbeitsverhältnisse zustande gekommen seien. Insbesondere mit diesem Punkt sollte sich der Verwaltungsrat der AGOS befassen.
Herr Ceisig legt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die dringende Notwendigkeit zum Ausbau eines 2. Arbeitsmarktes dar.
Zu dem Beitrag von Herrn Ceisig merkt Herr Sliwka an, dass die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches die 2 Varianten der Mehraufwandsentschädigung und der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung vorsehe. Die jeweilige individuelle Regelung werde vom Fallmanager getroffen; diese Zuständigkeit sollte nach seiner eindringlichen Bitte auf keinen Fall durch entsprechende politische Vorgaben eingeschränkt werden.
Herr Cheeseman begrüßt prinzipiell den Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Er unterbreitet einen Änderungsantrag (siehe Anlage).
Frau Gutendorf hebt die Zuständigkeit der AGOS in den angesprochenen Fragen hervor. Auch sie spricht sich für eine Untersuchung der Frage, wie weit das Kombi-Lohn-Projekt in der Stadt Osnabrück verstärkt zum Einsatz kommen könnte, aus.
Herr Hagedorn merkt zu dem Beitrag von Herrn Sliwka an, dass keinesfalls ein Eingriff in die Kompetenzen der Fallmanager beabsichtigt sei; vielmehr solle das diesem zur Verfügung stehende Instrumentarium erweitert werden. Er verdeutlicht, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sich, entgegen dem Antrag von Herrn Cheeseman, nicht für die Abschaffung von Ein-Euro-Jobs ausspreche.
Herr Dr. Thiele begrüßt die heutige Auseinandersetzung mit dem Thema und hebt die enorme Bedeutung der Belebung des 2. Arbeitsmarktes hervor.
Abweichender Beschluss:
Die folgenden Anträge werden zur weiteren Beratung an den Verwaltungsrat der AGOS verwiesen:
- a) Ursprungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der ArbeitsGemeinschaft Osnabrück (AGOS) und der örtlichen Agentur für Arbeit ein „Osnabrücker Modell für den 2. Arbeitsmarkt“ zu entwickeln. Das Modell soll sich orientieren am Bild eines „ehrlichen 2. Arbeitsmarktes“ sowie am vom Diakonischen Werk der EKD entwickelten Modell „Passiv-Aktiv-Transfer (PAT)“. Leitgedanken sind u.a.:
- Angemessene Reduzierungen der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandszahlung („Ein-Euro-Jobs“) zugunsten der Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsgelegenheiten mit Entgelt
2. Ausbau von zielgruppenbezogenen Förder- und Qualifizierungsmaßnahmen
Konkrete Aufgabenstellungen des eingeforderten Modells sollen u.a. sein:
1. Prüfung der Gemeinnützigkeit und Zusätzlichkeit der Arbeitsstellen; Arbeitsgelegenheiten werden künftig nur in unbedenklichen Arbeitsfeldern geschaffen
2. Vermehrte Kombination von Arbeitsgelegenheiten mit beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen
3. Verstärkte Einrichtung subventionierter und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse im „Non-Profit-Bereich“ sowie in sinnvollen Tätigkeitsfeldern, wie
Jugendhilfe, Sport, Kultur, Grünpflege usw.
4. Quantitativer und qualitativer Ausbau des Zentrums für Jugendberufshilfe Dammstraße
5. Einrichtung und Finanzierung einer möglichst bedarfsdeckenden außerbetrieblichen Ausbildung für benachteiligte Jugendliche in Kooperation mit Betrieben und Jugendsozialarbeit, durchgeführt von freien Trägern
6. Prüfung einer Übertragbarkeit der schon im Zentrum Dammstraße geschaffenen Qualifizierungs- und Betreuungsstandards zur Förderung weiterer Problemgruppen
7. Einrichtung kleinerer und dezentraler Jugendberufshilfewerkstätten in Kooperation mit den Jugend- und Gemeinschaftszentren sowie Stadtteiltreffs
8. Einrichtung eines speziellen Fallmanagements insbesondere für Alleinerziehende und Schaffung von vermehrten Teilzeitqualifizierungsmöglichkeiten
9. Vermehrte Einrichtung von betrieblichen Trainingsmaßnahmen und Betriebspraktika, insbesondere auch für ältere Arbeitlose
10. Parallel zu den Arbeitsangeboten durchgeführte weiterqualifizierende Maßnahmen
- b) Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion:
„Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der ArbeitsGemeinschaft Osnabrück (AGOS) und der örtlichen Agentur für Arbeit ein „Osnabrücker Modell für den 2. Arbeitsmarkt“ zu entwickeln:
- Die Mitglieder des Stadtrates im Verwaltungsrat der AGOS werden gebeten, das vorhandene Arbeitsmarktmodell zu überprüfen und weiter zu optimieren.
2. Ein Erfahrungsaustausch mit dem Landkreis Osnabrück sollte in die Beratung einfließen (Stichwort „Kombi-Lohn“).“
Beratungsergebnis:
Die Abstimmung erfolgt offen.
Der abweichende Beschluss wird ohne Gegenstimmen bei einer Enthaltung angenommen.
Fragen zu diesem Antrag
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