Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge für Maßnahmen zum wirksamen Schutz von schützenswerten Landschaftsbestandteilen wie Bäumen, Hecken u.ä.m. gemäß dem NNatSchG im privaten und öffentlichen Bereich zu entwickeln und umzusetzen.
Beratungsverlauf:
Herr Bajus begründet den Antrag namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Er erinnert in diesem Zusammenhang an die Beantwortung der Anfrage zu einer erfolgten Baumfällaktion und legt die herausragende ökologische Bedeutung von Bäumen dar. Er bedauert die derzeitige Entwicklung des städtischen Grünes und macht deutlich, dass in Anbetracht der drastischen Verschärfung der Feinstaubbelastung die Bedeutung von Großbäumen bei der Reinigung der Atmosphäre weiterhin zunehmen werde. Er erinnert daran, dass die in früheren Jahren bestehende Baumschutzsatzung in mehreren Stufen abgeschafft wurde und die Ratsmehrheit in einem weiteren Schritt auch nicht mehr dazu bereit gewesen sei, eine Selbstverpflichtung zum Baumschutz auf eigenen Flächen durchzusetzen. Nunmehr gebe es eine Forderung aus der Bürgerschaft heraus, die baumschützenden Maßnahmen wieder einzuführen. Zu dem schriftlich vorliegenden Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP signalisiert er Zustimmung, wobei jedoch der letzte Satz, durch den die Einführung einer flächendeckenden Baumschutzsatzung ausgeschlossen werden soll, nachdrücklich abgelehnt werde.
Herr Dr. E. h. Brickwedde hebt namens der CDU-Fraktion hervor, dass Osnabrück auch ohne Baumschutzsatzung als Grüne Stadt zu bezeichnen sei; er spricht sich namens der CDU-Fraktion für den Schutz alter und wertvoller Bäume aus, wofür ein facettenreiches Instrumentarium wie die Festsetzung von Naturdenkmalen, die Festsetzung in Landschaftsplänen, Festschreibung in Bebauungsplänen und weitere Maßnahmen bereits vorliege. Er unterbreitet namens der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion den folgenden Änderungsantrag:
„Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge für Maßnahmen zum wirksamen Schutz von schützenswerten Landschaftsbestandteilen wie Bäumen, Hecken u. ä. m. gem. dem Nieders. Naturschutzgesetz im privaten und öffentlichen Bereich zu entwickeln und umzusetzen und vorzustellen.
Eine flächendeckende Baumschutzsatzung wird nicht eingeführt.“
Er zitiert aus einer einschlägigen Vorlage der Verwaltung aus dem Jahr 2003, in der diese keinen Anlass für eine Baumschutzsatzung in Osnabrück gesehen habe und verweist auf einen allgemeinen Zuwachs an Bäumen in Deutschland. Ausweislich der seinerzeitigen Vorlage habe die Verwaltung gefordert, eine baumfreundliche Grundstimmung zu schaffen. Er verweist darauf, dass in der Vergangenheit ohne Baumschutzsatzung anstehende Baumfällaktionen durch eigene Initiativen verhindert wurden. Er spricht sich für einen Schutzanspruch aus; die Schaffung einer neuen Bürokratie hierfür werde jedoch abgelehnt.
Herr Oberbürgermeister Pistorius stellt fest, dass sich alle im Rat der Stadt Osnabrück vertretenen Fraktionen einhellig für einen effektiven Baumschutz aussprechen. Er schlägt vor, dass die Verwaltung auf der Grundlage der vorliegenden Anträge entsprechende Vorschläge unterbreiten solle, wobei davon ausgegangen werde, dass der Baumschutz nicht satzungsmäßig festgeschrieben werden solle.
Herr Hus weist das von Herrn Dr. Brickwedde vorgebrachte Beispiel der Verhinderung einer Fällung im Bereich Rolandsmauer als unmaßgeblich für zukünftige Vorgänge zurück. Er widerspricht Herrn Dr. Brickwedde ebenfalls in der Zitierung der Verwaltung zur seinerzeitigen Aufhebung der Baumschutzsatzung und zitiert den früheren Naturschutzbeauftragten der Stadt Osnabrück, Herrn Prof. Dr. Dr. Weber, der sich nachdrücklich für entsprechende Regelungen zum Schutz großer Bäume ausgesprochen habe. Er legt dar, dass die SPD-Fraktion sich dem Vorschlag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion anschließen könne, jedoch solle der Erlass einer Baumschutzsatzung nicht von vorneherein ausgeschlossen werden; insofern spricht er sich für die Annahme des Kompromissvorschlages des Oberbürgermeisters aus.
Herr Dr. Thiele stellt namens der FDP-Fraktion fest, dass dem Engagement vieler Bürger für den Baumschutz Rechnung getragen werden müsse. Er spricht sich nachdrücklich gegen eine Baumschutzsatzung aus und erinnert daran, dass die frühere Reglementierung sich als nicht geeignet erwiesen habe, den angestrebten Zweck zu erfüllen.
Frau Meyer zu Strohen verweist auf die Erkenntnisse des Umweltberichtes der Stadt Osnabrück, wonach die Stadt Osnabrück über 500 Hektar Grünanlagen sowie Waldparkflächen und Straßenbegleitgrün verfüge. Sie verweist darauf, dass in den vergangenen Jahren aufwendig Großbäume umgepflanzt wurden, die Durchführung der Osnabrücker Baumpflegetage, das Vorhandensein zahlreicher Naturdenkmale in Osnabrück, die ökologischen Festsetzungen in Bebauungsplänen, die einen nicht zu unterschätzenden Schutzfaktor darstellen. Sie spricht sich insofern ebenfalls nachdrücklich gegen eine flächendeckende Baumschutzsatzung aus.
Frau Galitz bezeichnet den Antrag der Fraktion von SPD und Bündnis 90/Die Grünen als plakativen Aktionismus. Sie stellt fest, dass die einzelnen Fälle von Verstößen gegen den Baumschutz den Versuch der Rückkehr zu einer Baumschutzsatzung nicht rechtfertigen.
Herr Hagedorn verweist darauf, dass der Begriff Baumschutzsatzung im Ursprungsantrag der Fraktionen von SPD und Grünen nicht erwähnt sei; vielmehr werde die Verwaltung beauftragt, die effektivsten Vorschläge für künftige Maßnahmen des Baumschutzes vorzulegen. Er verweist nachdrücklich auf das bestehende Feinstaub- und Klimaproblem der Stadt Osnabrück und hebt die Rolle der Großbäume in diesem Zusammenhang hervor. Das von Herrn Dr. E. h. Brickwedde zitierte Beispiel, wo Bürger in eigener Initiative den Schutz eines Baumes durchgesetzt haben, weist auch er als ungeeignet zurück.
Herr Mierke pflichtet dem Oberbürgermeister bei, beide Antragstexte als Arbeitsauftrag an die Verwaltung zu geben, wobei der negativ besetzte Begriff Baumschutzsatzung ausgespart werden sollte. Er äußert die Hoffnung auf eine anschließende ergebnisoffene Diskussion zum künftigen Baumschutz.
Auf Nachfrage von Herrn Thöle spricht sich Herr Dr. E. h. Brickwedde gegen die Streichung des zweiten Satzes im Änderungsantrag der Ratsfraktionen von CDU und FDP aus.
Demzufolge führt Herr Ratsvorsitzender Thöle die Abstimmung über den folgenden Änderungsantrag der Ratsfraktion von CDU und FDP wie folgt herbei:
Abweichender Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge für Maßnahmen zum wirksamen Schutz von schützenswerten Landschaftsbestandteilen wie Bäumen, Hecken u. ä. m. gem. dem Nieders. Naturschutzgesetz im privaten und öffentlichen Bereich zu entwickeln und umzusetzen und vorzustellen. Eine flächendeckende Baumschutzsatzung wird nicht eingeführt.
Beratungsergebnis:
Die Abstimmung erfolgt offen.
Der abweichende Beschluss wird mehrheitlich von den Mitgliedern der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dem Oberbürgermeister, Herrn Cheeseman und Herrn Mierke gegen die Stimmen der Mitglieder der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion abgelehnt.
Nach kurzer Aussprache zum weiteren Verfahren, bekräftigt Herr Hagedorn den Vorschlag, den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP ohne den zweiten Satz zur Abstimmung zu stellen.
Abweichender Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge für Maßnahmen zum wirksamen Schutz von schützenswerten Landschaftsbestandteilen wie Bäumen, Hecken u. ä. m. gem. dem Nieders. Naturschutzgesetz im privaten und öffentlichen Bereich zu entwickeln und umzusetzen und vorzustellen. Eine flächendeckende Baumschutzsatzung wird nicht eingeführt.
Beratungsergebnis:
Die Abstimmung erfolgt offen.
Der abweichende Beschluss wird mehrheitlich von den Mitgliedern der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Herrn Cheeseman, Herrn Mierke und Herrn Oberbürgermeister Pistorius gegen die Stimmen der Mitglieder der FDP-Fraktion bei Enthaltung der Mitglieder der CDU-Fraktion angenommen.
Fragen zu diesem Antrag
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