Die Verwaltung wird beauftragt, ein Handlungsprogramm „Integration und Bildung“ zu erstellen, welches geeignet ist, die unter 1.-4. genannten Ziele mittelfristig zu erreichen. Bereits bestehende Programme und Maßnahmen sind zu berücksichtigen und ggf. auszuweiten bzw. zu verstetigen. Dies Handlungsprogramm ist nach Abstimmung innerhalb der Verwaltung und mit den relevanten externen Trägern, Vereinen usw. noch vor der Sommerpause 2007 dem Rat und den Ausschüssen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Die Federführung soll beim Integrationsausschuss liegen.
1. Verstärkte Förderung der bisherigen Bildungsverlierer (bildungsferne Schichten, Zuwanderer) im Rahmen der kommunalen Möglichkeiten
2. Vertiefung der sozialen, kulturellen und politischen Integration der Neuzuwanderer auf der Grundlage des Leitbildes als Friedensstadt
3. Stärkung des Ethno-Business
4. Stärkung der „Nachholenden Integration“
Begründung:
Für die Sicherung der Zukunftsfähigkeit müssen die Kommunen verstärkte Anstrengungen zur Bewältigung der Herausforderungen in den Bereichen Integration und Bildung unternehmen. Häufig hängen diese Bereiche unmittelbar zusammen. Die genannten strategischen Ziele sind in einem mittleren Zeitraum von 10-15 Jahren zu erreichen. Bei einer nachhaltigen Verfolgung dieser Ziele sollten spürbare Schritte schon in den nächsten Jahren gemacht und wesentliche Verbesserungen erreicht werden. Zu den Zielen im Einzelnen:
1. Zu Erreichung dieses Ziels sind Anstrengungen auf allen Ebenen notwendig. Ein erschreckendes Ergebnis der PISA-Untersuchungen ist, dass in Deutschland, wie nirgendwo sonst in Europa, die soziale und ethnische Herkunft über die Bildungs- und damit Lebenschancen entscheidet. Mögliche Unterziele:
- Alle Kinder sollen volle drei Jahre den Kindergarten besuchen.
- Bis zur Einschulung sollen alle Kinder fließend die deutsche Sprache sprechen können.
- Begleitend sind die Eltern / Mütter sprachlich so zu fördern, dass sie zuhause mit den Kindern in deutscher Sprache kommunizieren können.
- Der Übergang von der KiTa zur Grundschule ist so zu verbessern, dass der Start in die Schule auch für Kinder aus bildungsschwachen Elternhäusern erleichtert wird.
- Die Qualität von Grundschulen mit erhöhtem Anteil von Kindern aus Zuwandererfamilien ist so zu steigern, dass der Anteil der Kinder, die zum Gymnasium wechselt, dem allgemeinen Durchschnitt entspricht.
- Zugewanderte Kinder, die bereits im schulpflichtigen Alter sind, sollen sehr intensiv in kurzer Zeit mit entsprechenden Maßnahmen sprachlich und inhaltlich in den normalen Unterrichtsbetrieb integriert werden.
- Alle Schulen in Stadtteilen mit überdurchschnittlich hohem Ausländer/-innen-Anteil sollen echte Ganztagsschulen werden.
- Der Übergang von der Schule in den Beruf ist bereits frühzeitig durch geeignete Maßnahmen abzusichern.
- Die Förderung von (Hoch-)begabung ist quer durch alle Schultypen und für Schüler/-innen aller sozialen und ethnischen Gruppen zu sichern.
2. Die Stadt Osnabrück hat unter anderem aus dem Vermächtnis des Westfälischen Friedens ein lebendiges Leitbild als Friedensstadt entwickelt. Dieses muss insbesondere nach innen Wirken. Eintreten für Toleranz und entschiedenes Auftreten gegen Rassismus oder Diskriminierung gehören dazu. Eine logische Weiterentwicklung ist die breite Verständigung auf ein Leitbild der Integration, das allen Seiten Handlungsrichtlinien an die Hand gibt. Die Diskussion darüber hat bereits in der letzten Legislaturperiode begonnen. Mögliche Unterziele:
- Der Rat muss sich und seine Vorstellungen zur Integration durch ein Leitbild transparent machen, um so Bezugspunkt für alle Bevölkerungsgruppen sowie für den gesellschaftlichen Dialog zu werden.
- Die Ziele der Friedensstadt müssen auch unter den Zugewanderten stärker verankert werden.
- Rassismus soll verhindert werden und Minderjährige sollen im Geist der interkulturellen Toleranz gestärkt werden.
- Vertiefung des kulturellen Austausches zwischen den Ethnien und Religionen.
3. 10 % der Selbständigen in Osnabrück sind nicht-deutsch. Die Personengruppe der ausländischen Selbständigen hat überdurchschnittliche Gründungspotentiale und spielt für die
Gesamtwirtschaft Osnabrücks eine zunehmend größere Rolle. Die Distanz zu den normalen Unterstützungs- und Beratungssystemen ist häufig größer und macht die Betriebe anfälliger. Zur Bekämpfung der überdurchschnittlich hohen Arbeitslosigkeit und niedrigen Ausbildungsquote unter Jugendlichen mit Migrationshintergrund könnte das Ethno-Business einen wichtigen Beitrag leisten. Mögliche Unterziele:
- Die Zahl der Existenzgründungen der Zuwanderer soll deutlich gesteigert werden.
- Die Stabilität der ethnischen Betriebe soll durch gegenseitige informative Unterstützung (Netzwerkbildung) erhöht werden.
- Es sollen mehr Ausbildungsplätze in ethnischen Betrieben geschaffen werden.
- Es ist betriebswirtschaftliche Beratung anzubieten.
4. Über zu viele Jahre ist die Integration von Mitbürgern mit Migrationshintergrund nicht ernst genug genommen worden. Die Konzentration der Beratung auf die Neuzuwanderer wird diesem Problem nicht gerecht. Notwendig ist ein Netzwerk unterschiedlicher Beratungs- und Hilfsangebote, in dem sich Ehrenamtliche, Vereine, Wohlfahrtsorganisationen und städtische Stellen abstimmen. Mögliche Unterziele:
- Die ehrenamtliche Arbeit (besonders der Integrationslotsen) ist zu intensivieren.
- Die Vereine der Zuwanderer werden in ihren Integrationsleistungen unterstützt. Das professionellen Hilfesystems von Stadt und Verbänden soll stärker mit der Arbeit der Vereine der Zuwanderer vernetzt werden, um die Integrationsarbeit insgesamt zu effektivieren.
- Die Arbeit der Beratungs- und Unterstützungsstellen für Zuwanderer soll entsprechend den steigenden Anforderungen weiter qualifiziert werden.
- Der Spracherwerb der Zugewanderten – besonders der Frauen – ist durch angepasste und kostengünstige Angebote weiter zu verbessern.
Es handelt sich um strategische Ziele mit korrespondierenden Unterzielen. Diese sind in einem Handlungsprogramm mit Maßnahmen und Handlungsempfehlungen zu koppeln. Nicht alles wird in vollem Umfang erreichbar sein, aber die Arbeit daran ist unverzichtbar.
Beratungsverlauf:
Herr Thöle erinnert an die bei der Feststellung der Tagesordnung vorgebrachten Hinweise, wonach beide vorstehenden Tagesordnungspunkte zur Beratung in den Integrationsausschuss verwiesen werden sollten.
Abweichender Beschluss:
Die beiden vorstehenden Tagesordnungspunkte werden zur weiteren Beratung in den Integrationsausschuss verwiesen.
Beratungsergebnis:
Die Abstimmung erfolgt offen.
Der abweichende Beschluss wird einstimmig angenommen.
Fragen zu diesem Antrag
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