Der Rat der Stadt Osnabrück beschließt, dass zukünftig im Rahmen der Bauleitplanung die rechtlichen und planerischen Möglichkeiten zur Berücksichtigung ökologischer Kriterien ausgeschöpft werden.
Hierzu werden Standards, insbesondere im Hinblick auf Energieeinsparung und Klimaschutz, entwickelt, die in den Bebauungsplänen und in vertraglichen Vereinbarungen mit Dritten (z.B. städtebauliche Verträge) aufzunehmen sind. Die Einzelheiten sind im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt zu beraten und zu beschließen.
Beratungsverlauf:
Herr Hus begründet den Antrag namens der SPD-Fraktion. Er macht deutlich, dass derzeit bei der Behandlung verschiedener B-Plan-Bereiche teilweise sehr unterschiedliche Standards im Hinblick auf Energieeinsparung und Klimaschutz zur Anwendung kommen. Zielrichtung des Antrags sei es, hier zu einer Optimierung zu kommen; daher werde die Verwaltung beauftragt, die gesamte Bandbreite der zur Verfügung stehenden Maßnahme aufzuzeigen. Es besteht der Wunsch, Vorschläge zu machen, wie sämtliche rechtlichen Rahmenbedingungen ausgeschöpft werden können, um z. B. Kompensationsmaßnahmen zu optimieren. Hierbei bestehe die Absicht, für die festzulegenden Standards die breitestmögliche Mehrheit im Rat zu finden und nicht nach politischen Mehrheiten zu entscheiden.
Herr Dr. E. h. Brickwedde spricht sich namens der CDU-Fraktion für die Zielrichtung des Antrages aus; alle Maßnahmen, die ergriffen werden sollen, dürften jedoch nicht dazu führen, dass das Bauen in Osnabrück verteuert werde, da hieraus die Gefahr erwachse, dass gerade junge Familien abwandern. Er spricht sich dafür aus, ggf. auch Modellprojekte zu diskutieren, um hier ggf. städtische Flächen mithilfe von Bundes- oder Landesmitteln zu entwickeln. Allerdings halte er es nicht für möglich, die drohenden Umwelt- und Klimaprobleme mit der Konzipierung vorbildlicher Neubaugebiete zu lösen. Er unterbreitet für die Fraktion von CDU und FDP den folgenden Änderungsantrag:
„1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen „Osnabrück-Check für Bauwillige“ zu entwickeln. Dieser soll folgende Informationen enthalten:
a) alle Informationen für ökologisch und energetisch sinnvolle Baumöglichkeiten und Bausanierungen
b) Hinweise auf die Baukultur in Osnabrück
c) Finanzielle Fördermöglichkeiten
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge zu erarbeiten, wie das neue Förderprogramm der KfW (gültig ab 1. Januar 2007) zur energetischen Gebäudesanierung an Schulen, Turnhallen, Kindertagesstätten und Vereinsgebäuden optimal für Osnabrück genutzt werden kann.
Begründung:
zu 1.) Ohne ständige Reglementierungen soll mit dieser Broschüre erreicht werden, dass den Bau- oder Kaufwilligen Möglichkeiten aufgezeigt werden, dass ökologische Bauweisen sinnvoll sind und sich auch durch geringere Folgekosten bei der Unterhaltung der Häuser lohnen.
zu 2.) Mit Investitionen in die energetische Gebäudesanierung kann eine Verbesserung der Lebensqualität, ein Beitrag zum Klimaschutz durch CO2-Minderung sowie ein Konjunkturprogramm für das mittelständische Baugewerbe erreicht werden.“
Er weist darauf hin, dass alle vor 1980 erstellten Gebäude energetisch als Altbauten anzusehen sind und informiert über enorme Unterschiede im Energieverbrauch zwischen Altbauten und neueren Häusern.
Frau Bartnik macht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen deutlich, dass viele unterschiedliche Maßnahmen zur veränderten Bewusstseinsbildung beitragen können. Sie signalisiert Zustimmung zu dem Änderungsantrag, dessen Inhalt aufgrund der großen Probleme, die bekanntermaßen von Altbauten ausgehen, mitgetragen werde. Allerdings werde dieser Beschlusstext nicht dem Ursprungsanliegen gerecht, wonach ökologische Kriterien in der Bauleitplanung vereinheitlicht werden sollten. Sie stellt fest, dass im Hinblick auf Klimaschutz und Energieeinsparung der Änderungsantrag Punkte der ursprünglichen Forderung aufnehme, es im Kern aber lediglich um die Teilvorschläge gehe. Sie regt an, weitere Einzelheiten zu beiden Antragstexten im Fachausschuss zu erörtern.
Herr Dr. Thiele macht deutlich, dass der Komplex der Bauleitplanung für den Bürger unübersichtlich und schwer zu übersehen sei. Er betrachtet es als problematisch, gerade jungen Familien, die über wenig Einkommen verfügen, die Vorteile nachhaltiger Bauweise, die zunächst häufig höhere Kosten verursacht, deutlich zu machen. Auch er spricht sich dafür aus, alle Mittel zu ergreifen, die Abwanderung von Familien zu verhindern. Einer Verweisung beider Anträge in den Stadtentwicklungsausschuss und dann erneuter Vorlage an den Rat stimmt er zu.
Frau Meyer zu Strohen macht deutlich, dass die z. B. im Bereich Lindlager Berg gewählte Möglichkeit der externen Kompensation große ökologische Vorteile biete und weist daneben auf andere Maßnahmen einer ökologischen Bauleitplanung, die in den letzten Jahren Standard gewesen seien, hin. Beispielhaft verweist sie auf die obligatorische solarenergetische Überprüfung jedes Baugebietes.
Nach kurzer Diskussion um das weitere Vorgehen stellt Herr Ratsvorsitzender Thöle den folgenden abweichenden Beschluss zur Abstimmung:
a) Ursprungsantrag der Fraktion von SPD und Bündnis 90/Die Grünen:
Der Rat der Stadt Osnabrück beschließt, dass zukünftig im Rahmen der Bauleitplanung die rechtlichen und planerischen Möglichkeiten zur Berücksichtigung ökologischer Kriterien ausgeschöpft werden.
Hierzu werden Standards, insbesondere im Hinblick auf Energieeinsparung und Klimaschutz, entwickelt, die in den Bebauungsplänen und in vertraglichen Vereinbarungen mit Dritten (z. B. städtebauliche Verträge) aufzunehmen sind. Die Einzelheiten sind im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt zu beraten und zu beschließen.
b) Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen „Osnabrück-Check für Bauwillige“ zu entwickeln. Dieser soll folgende Informationen enthalten:
d) alle Informationen für ökologisch und energetisch sinnvolle Baumöglichkeiten und Bausanierungen
e) Hinweise auf die Baukultur in Osnabrück
f) Finanzielle Fördermöglichkeiten
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge zu erarbeiten, wie das neue Förderprogramm der KfW (gültig ab 1. Januar 2007) zur energetischen Gebäudesanierung an Schulen, Turnhallen, Kindertagesstätten und Vereinsgebäuden optimal für Osnabrück genutzt werden kann.
Die vorstehenden beiden Anträge werden zur weiteren Behandlung in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt überwiesen. Die im Ausschuss erzielten Ergebnisse sind dem Rat vorzulegen.
Beratungsergebnis:
Die Abstimmung erfolgt offen.
Der abweichende Beschluss wird einstimmig angenommen.
Fragen zu diesem Antrag
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