Auf dem Hintergrund der zunehmenden Kinderarmut wird die Verwaltung beauftragt, ein Hilfsprogramm zugunsten solcher Kinder und Jugendlicher zu entwickeln, deren Familien von Einkommensarmut betroffen sind und infolge dessen den Familien-Pass beziehen. Auf diesem Wege soll mehr Chancengleichheit im Bildungswesen verwirklicht werden. Hierbei sind – ergänzt durch eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit bzw. auf die Zielgruppe bezogene Publikationen – folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- Eine Beihilfe für Schul- und Lernmaterial in Höhe von jeweils 60 Euro zugunsten von Kindern, die vor dem Eintritt in das 1., 5. sowie 11. Schuljahr stehen. Diese Beihilfe ist seitens der Verwaltung nach Vorlage der entsprechenden Belege zu erstatten. Die Maßnahme ist in den Leitungskatalog des bisherigen Familienpasses aufzunehmen.
- Zusätzliche Maßnahmen wie Vernetzungen mit Angeboten aus den bestehenden Stiftungen (Sachmittel, einmalige Hilfen in Notlagen, Ausrüstungen für Sport- oder Musikaktivitäten etc.), Prüfung erweiterter Kooperationsmöglichkeiten mit Organisationen der freien Wohlfahrtspflege bzw. auf das Kindswohl ausgerichteten Interessenorganisationen, abgestimmte Aktivitäten mit Schulen, Elternvertretungen und schulischen Fördervereinen sowie projektbezogene Kooperationen mit vorhandenem (Bürgerstiftung, Bündnis für Familien etc.) bzw. sich neu bildendem bürgerschaftlichen Engagement.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Hilfsprogramm zu entwickeln, den Finanzbedarf zu ermitteln und dem Jugendhilfeausschuss zeitnah vorzulegen.
Beratungsverlauf:
Frau Wachtel begründet den Antrag namens der SPD-Fraktion. Sie verweist darauf, dass in Osnabrück die Frage der Bedürftigkeit für die Ausgabe des Osnabrück-Passes überprüft werde. Absicht der SPD-Fraktion sei es, Familien zu stärken und stützen und zwar insbesondere Familien mit schulpflichtigen Kindern. Sie führt aus, dass der Eintritt in das 1., das 5. und das 11. Schuljahr jeweils unter besonderen finanziellen Belastungen steht. Sie stellt fest, dass die geplante Beihilfe von 60,00 € die entstehenden Kosten bei Weitem nicht decke; es gehe jedoch um ein Signal des Rates. Die Verwaltung werde beauftragt, ein entsprechendes Hilfsprogramm zu entwickeln, den Finanzbedarf zu ermitteln und dem zuständigen Fachausschuss – nicht wie im Ursprungsantrag dem Jugendhilfeausschuss – zeitnah vorzulegen.
Herr Hasskamp begrüßt namens der FDP-Fraktion jeden Ansatz zur Unterstützung bedürftiger Familien. Er sieht jedoch in der Gewährung von Lehrmittelzuschüssen eine originäre Aufgabe des Bundes. Er weist darauf hin, dass nach Berechnung der neuen Regelsätze nach Hartz IV die Gewährung einmaliger Hilfen nicht vorgesehen sei. Insbesondere vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der Stadt Osnabrück sieht er keine Möglichkeit zur Gewährung entsprechender Hilfen. Er verweist demgegenüber auf die Hilfsangebote freier Träger.
Herr Ceisig merkt zum zahlenmäßigen Umfang an, dass pro Jahr in Osnabrück 1.400 Schüler eingeschult werden, von denen 30 % über einen Osnabrück-Pass verfügen. Der Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sei als erster Schritt zur Verbesserung der Chancengleichheit im Bildungssystem gedacht.
Herr Oberbürgermeister Pistorius macht deutlich, dass der Antragsinhalt ein zentrales Anliegen seiner Person darstelle. Es handele sich um eine zentrale gesellschaftspolitische Frage, nämlich wie mit Kindern umgegangen werde, die in Familien ohne eigenes Erwerbseinkommen leben und damit in eine größere Bildungsferne rücken als andere Kinder. Er fordert nachdrücklich dazu auf, auch diesen Kindern einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung und Ausbildung zu ermöglichen. Er appelliert an alle Ratsfraktionen, dem Antrag die Zustimmung nicht zu verweigern und spricht sich dafür aus, zu späterem Zeitpunkt nach einem entsprechenden Vorschlag der Verwaltung die Details zu erörtern.
Herr Cheeseman begrüßt den Antrag nachdrücklich.
Herr Dr. E. h. Brickwedde macht zu den Ausführungen von Herrn Oberbürgermeister Pistorius deutlich, dass der Antrag bereits konkrete Forderungen enthalte und nicht – wie von Herrn Pistorius ausgeführt – lediglich als Arbeitsauftrag an die Verwaltung zu sehen sei. Unabhängig vom Gesamtzusammenhang des städtischen Haushaltes sei nach Auffassung der CDU-Fraktion dem Beschluss nicht zu folgen.
Frau Thiel macht deutlich, dass es im Zuständigkeitsbereich des Fachbereiches Schule bereits einen Ansatz für bedürftige Schüler gebe, aus dem unbürokratische Hilfe möglich sei. Sie bezeichnet es daneben als verfehlt, die Beihilfe nur an Inhaber des Osnabrück-Passes zu gewähren. Sie bittet darum, die Angelegenheit in den zuständigen Fachausschüssen zu beraten.
Frau Gutendorf beantragt Verweisung des Antragsgegenstandes in den Sozialausschuss und den Schul- und Sportausschuss.
Herr Dr. Thiele bezeichnet es als eines der wichtigsten Anliegen, Familien zu unterstützen. Er verweist auf zahlreiche Stiftungen, die für diesen Zweck aus der Osnabrücker Bürgerschaft gespeist werden. Er schließt sich der Auffassung an, dass die Angelegenheit in den zuständigen Fachausschüssen weiter beraten werden solle.
Herr Hus verweist Herrn Hasskamp darauf, dass an den Ausführungen von Herrn Ceisig deutlich geworden sei, dass auch innerhalb der antragstellenden Fraktionen die haushaltsmäßigen Auswirkungen bereits bedacht wurden. Er verweist auf eine der Kernaussagen der Pisa-Studie, wonach der Bildungsabschluss in der Bundesrepublik Deutschland abhängig von der sozialen Situation der Familie sei und weist darüber hinaus darauf hin, dass 4.500 Kinder in Osnabrück in Familien unter oder an der Armutsgrenze leben. Er verweist Frau Thiel darauf, dass der von ihr zitierte Ansatz im Bereich des Fachbereiches Schule nicht für die hier gemeinten Zwecke zu nutzen sei.
Frau Neumann legt dar, dass auch die CDU-Fraktion für eine Chancenverbesserung für Kinder aus sozialschwachen Familien eintrete. Sie äußert jedoch die Befürchtung, dass die geplante Zuwendung auf die Regelsätze angerechnet werden müsse. Sie spricht sich ferner für eine ehrenamtliche Aufarbeitung der Vernetzung der Angebote freier Träger aus. Auch sie tritt für eine Verweisung des Antragsgegenstandes in die Fachausschüsse ein.
Herr Sommer stellt fest, dass einvernehmlich von allen Ratsfraktionen eine Verbesserung der bildungsmäßigen Chancengleichheit für Kinder aus einkommensschwachen Familien gewollt sei; gleichfalls werde übereinstimmend die Auffassung vertreten, dass ein Signal der Solidarität vom Rat an einkommensschwache Familien gegeben werden solle.
Herr Oberbürgermeister Pistorius weist die von Frau Neumann vorgetragene Forderung, dass die städtische Hilfe nicht dazu führen dürfe, dass Familien mit Einkommen aus Erwerbsarbeit schlechter gestellt werden als SGB II-Empfänger, zurück und legt dar, dass die durch den Antrag bezweckte Hilfe den Kindern zugute kommen solle. Er spricht sich nochmals nachdrücklich für die Annahme des Antrages aus, wonach die Verwaltung rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten werde.
Herr Hagedorn hebt hervor, dass die in dem Antrag genannten Familien mit Familien-Pass nicht automatisch mit Hartz IV-Empfängern gleichzusetzen seien.
Sodann führt Herr Ratsvorsitzender Thöle die Abstimmung über den vorliegenden Antrag auf Verweisung des Antragsgegenstandes in die Fachausschüsse herbei; dieser Antrag wird mehrheitlich von den Mitgliedern der Fraktionen von SPD und Grüne und der Ratsmitglieder Cheeseman und Mierke gegen die Stimmen der Mitglieder der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion abgelehnt.
Sodann führt Herr Ratsvorsitzender Thöle die Abstimmung über den geänderten Antrag der Fraktion von SPD und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wie folgt herbei:
Beschluss:
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Kinderarmut wird die Verwaltung beauftragt, ein Hilfsprogramm zugunsten solcher Kinder und Jugendlicher zu entwickeln, deren Familien von Einkommensarmut betroffen sind und infolge dessen den Familien-Pass beziehen. Auf diesem Wege soll mehr Chancengleichheit im Bildungswesen verwirklicht werden. Hierbei sind – ergänzt durch eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit bzw. auf die Zielgruppe bezogene Publikationen – folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- Eine Beihilfe für Schul- und Lernmaterial in Höhe von jeweils 60,00 € zugunsten von Kindern, die vor dem Eintritt in das 1., 5. sowie 11. Schuljahr stehen. Diese Beihilfe ist seitens der Verwaltung nach Vorlage der entsprechenden Belege zu erstatten. Die Maßnahme ist in den Leistungskatalog des bisherigen Familienpasses aufzunehmen.
- Zusätzliche Maßnahmen wie Vernetzungen mit Angeboten aus den bestehenden Stiftungen (Sachmittel, einmalige Hilfen in Notlagen, Ausrüstungen für Sport- oder Musikaktivitäten etc.), Prüfung erweiterter Kooperationsmöglichkeiten mit Organisationen der freien Wohlfahrtspflege bzw. auf das Kindswohl ausgerichteten Interessenorganisationen, abgestimmte Aktivitäten mit Schulen, Elternvertretungen und schulischen Fördervereinen sowie projektbezogene Kooperationen mit vorhandenem (Bürgerstiftung, Bündnis für Familien etc.) bzw. sich neu bildendem bürgerschaftlichen Engagement.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Hilfsprogramm zu entwickeln, den Finanzbedarf zu ermitteln und dem Jugendhilfeausschuss zuständigen Fachausschuss zeitnah vorzulegen.
Beratungsergebnis:
Die Abstimmung erfolgt offen.
Der Beschluss wird mehrheitlich von den Mitgliedern der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Ratsmitglieder Cheeseman und Mierke und Herrn Oberbürgermeister Pistorius gegen die Stimmen der Mitglieder der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion angenommen.
Wichtiger Hinweis: Dieser Beschluss wurde durch eine Vorlage der Verwaltung in der Ratssitzung vom 20. März 2007 geändert und umgesetzt. Wir bitten um Beachtung.
Fragen zu diesem Antrag
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