Die Verwaltung wird beauftragt, ein Handlungsprogramm „Integration und Bildung“ zu erstellen, welches bereits bestehende Programme und Maßnahmen berücksichtigt und ggf. erweitert, bzw. verstetigt. Als Schwerpunkte sind dabei folgende Bereiche zu berücksichtigen:
- Verstärkte Förderung so genannter Bildungsverlierer
- Interkulturelle und Interreligiöse Begegnung im Sinne des Leitbilds der Friedenskulturstadt und Förderung der Toleranz
- Stärkung des Wirtschaftspotentials von Zuwandern und Förderung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen
- Maßnahmen zur besseren Integration von bereits hier lebenden Zuwanderern, durch Stärkung und Vernetzung ehrenamtlicher und nicht staatlicher Organisationen
Die Gliederung des Handlungsprogramms ist noch vor der Sommerpause dem Integrationsausschuss und anderen betroffenen Fachausschüssen zur Diskussion und Prioritätensetzung vorzulegen. Der neue Beirat für Migration ist nach seiner Konstituierung in geeigneter Weise einzubeziehen. Gleiches gilt für relevante externe Träger, Vereine oder Verbände.
Beratungsverlauf:
Eine Aussprache hierzu findet nicht statt.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Handlungsprogramm „Integration und Bildung“ zu erstellen, welches bereits bestehende Programme und Maßnahmen berücksichtigt und ggf. erweitert, bzw. verstetigt. Als Schwerpunkte sind dabei folgende Bereiche zu berücksichtigen:
- Verstärkte Förderung so genannter Bildungsverlierer
- Interkulturelle und Interreligiöse Begegnung im Sinne des Leitbilds der Friedenskulturstadt und Förderung der Toleranz
- Stärkung des Wirtschaftspotentials von Zuwandern und Förderung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen
- Maßnahmen zur besseren Integration von bereits hier lebenden Zuwanderern, durch Stärkung und Vernetzung ehrenamtlicher und nicht staatlicher Organisationen
Die Gliederung des Handlungsprogramms ist noch vor der Sommerpause dem Integrationsausschuss und anderen betroffenen Fachausschüssen zur Diskussion und Prioritätensetzung vorzulegen. Der neue Beirat für Migration ist nach seiner Konstituierung in geeigneter Weise einzubeziehen. Gleiches gilt für relevante externe Träger, Vereine oder Verbände.
Beratungsergebnis:
Die Abstimmung erfolgt offen.
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Fragen zu diesem Antrag
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