Restmüllbeseitigung durch die Fa. Herhof (SPD-Fraktion)

Sowohl im Kooperationsvertrag zwischen Stadt und Landkreis zur Abfallentsorgung ab 2005 vom 31. Juli 2000 als auch durch Ratsbeschluss vom 13. März 2001 ist festgelegt worden, dass die Höchstmenge der zu entsorgenden Restmüllabfälle aus Stadt und Landkreis auf 85.000 t pro Jahr +/- 5 % festgesetzt wird (Stadt 35.000 t, Landkreis 50.000 t). Diese Mengen waren gutachtlich als Obergrenze des anfallenden Restmülls ermittelt worden. Ebenfalls in den Beschluss des Rates vom 13. März 2001 ist die Verpflichtung des Anlagenbetreibers aufgenommen worden, die Transportangebote der Stadtwerke wie Schiene, Wasserstraße und Verladevorrichtungen für den Abtransport des Trockenstabilats zu nutzen, da diese logistischen Möglichkeiten ein wesentlicher Grund für die Ansiedlung an diesem Standort waren. Bei einer Besichtigung der Anlage im Rahmen des Neujahrsganges des Bürgervereins Eversburg am 14. Januar 2007 (Bericht in der NOZ vom 15. Januar 2007) erklärte der Betriebsleiter Ralf Tuminski u. a., zurzeit würden 90.000 t pro Jahr verarbeitet. Das entstehende Trockenstabilat würde mit 8 Lkws in ein Zementwerk nördlich von Hamburg gefahren.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Woher kommen die 85.000 t übersteigenden Abfallmengen?

2. Hat die Fa. Herhof bisher das Transportangebot der Stadtwerke genutzt und wenn ja, in welchem Umfange?

3. Wie wird die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen überprüft, welche Sanktionen sind ggfs. möglich und welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, ein vertragsgemäßes Verhalten zu erreichen?

Die Antwort geht wie folgt zu Protokoll:

Zu 1.:
Stadt und Landkreis Osnabrück dürfen zusammen maximal 89.250 t gemischte Siedlungsabfälle anliefern. Tatsächlich angedient wurden im Jahr 2006 ca. 88.000 t. Der Betriebsleiter, Herr Tuminski, legt bei seinen Führungen grundsätzlich die genehmigte Tonnage (90.000 t) zugrunde, um an dieser Rechengröße die weiteren Stoffströme zahlenmäßig nachvollziehbar zu machen. Er bezieht sich nicht auf tatsächlich im konkreten Jahr verarbeitete Abfallmengen, sondern auf die mögliche Verarbeitungskapazität. Die Fa. Herhof war zumindest im Jahr 2006 nicht in der Lage, von dritter Seite angelieferten Müll tatsächlich zu verarbeiten, da selbst von Stadt und Landkreis Osnabrück angelieferte Müllmengen zeitweilig mangels Kapazitäten abgesteuert werden mussten.

Zu 2.:
Die Fa. Herhof kann die auf dem Grundstück bereitgestellten Verkehrsverbindungen Schiene/Wasser nicht nutzen, da der Hauptabnehmer des Stabilates nicht über den Anschluss an eine Wasserstraße verfügt und die vertraglich geschuldete Anlieferung zum Hauptabnehmer in einem Zeitfenster von jeweils nur etwa 15 Minuten erfolgen muss. Das ist nur mittels Lkw möglich.

Zu 3.:
Im Erbbaurechtsvertrag Stadtwerke/Herhof ist die Fa. Herhof verpflichtet, an die Stadtwerke den Frachtsatz für mindestens 20.000 t Güter zu zahlen, unabhängig davon, ob die Infrastruktur tatsächlich in Anspruch genommen wird. Ein darüber hinausgehendes Einwirken der Stadt auf Fa. Herhof, die angebotenen Transportwege Schiene und Wasser tatsächlich zu nutzen, erscheint der Verwaltung nicht sinnvoll und wäre über dies hoheitlich nicht möglich und privatrechtlich ohne Grundlage im Entsorgungsvertrag.

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