Gezielte Maßnahmen zur verbesserten Chancengleichheit für junge Menschen in von Einkommensarmut betroffenen Familien – Beihilfe für Schul- und Lernmaterial

Mit Beschluss vom 06.02.2007 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, ein Hilfsprogramm zugunsten solcher Kinder und Jugendlicher zu entwickeln, deren Familien von Einkommensarmut betroffen sind und die infolgedessen den Familienpass der Stadt Osnabrück erhalten. Das von der Verwaltung dazu erarbeitete Konzept besteht aus drei Bausteinen:

1. Beginnend mit dem Schuljahr 2007/2008 wird durch den Fachbereich Schule/Sport eine einmalige Beihilfe für Schul- und Lernmaterialien in Höhe von 50,– Euro zugunsten von
Kindern und Jugendlichen ausbezahlt, die vor dem Eintritt in das 1., 5. und 11. Schuljahr stehen und den Familienpass vorlegen. Die Auszahlung der Beihilfe erfolgt durch den Fachbereich Schule/Sport, in dem auch die Zuschüsse zu Klassenfahrten und die Freistellungsanträge im Rahmen der Mittagsverpflegung beantragt werden.
Von den Antragstellern muss ein Nachweis vorgelegt werden, in dem die Schule den Eintritt des Kindes bzw. des Jugendlichen in das 1., 5. oder 11. Schuljahr bestätigt. Bei Vorlage von entsprechenden Kaufbelegen über Schul- und Lernmaterial für das betreffende Kind wird dann die Beihilfe überwiesen, wobei eine Auszahlung erst dann erfolgt, wenn Belege mit einer Gesamtsumme von mindestens 50,– Euro vorgelegt werden. Dabei wird die Beihilfe vor Eintritt in das 1., 5. und 11. Schuljahr nur einmal ausgezahlt, auch wenn die Klasse wiederholt wird bzw. ein Schulwechsel stattfindet. Bei Jugendlichen, die vor dem Eintritt in die 11. Klasse des allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulwesens stehen, wird die Beihilfe nur dann gewährt, wenn keine Ausbildungsvergütung oder ähnliches gezahlt wird. Mit der Geschäftsführung der AGOS ist abgestimmt worden, dass der Betrag von 50,– Euro nicht auf die Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II angerechnet wird.
Nach Schätzung der Verwaltung ist mit rund 1.000 Anträgen jährlich zu rechnen. Deshalb ist bei der Haushaltsstelle 2920.7174 ein Haushaltsansatz für 2007 in Höhe von 50.000,– Euro veranschlagt worden. Die Verwaltung wird zum Jahresende einen ersten Erfahrungsbericht zu dieser Maßnahme vorlegen.

2. Ergänzend zu dieser städtischen Maßnahme werden Kinder und Jugendliche aus diesen Familien bei der Beschaffung von Schul- und Lernmaterialien von freien Trägern, nämlich dem Verein Kinder in Not e. V., dem Lions Club Penthesilea, dem Sozialdienst Kath. Frauen, der Evangelischen Kirche und der Caritas, unterstützt. Diese freien bzw. kirchlichen Träger wickeln ihre Zuwendungen über den Caritasverband ab. Abgesprochen worden ist zwischen den freien Trägern und der Stadtverwaltung, dass eine enge Abstimmung zwischen den jeweiligen Sachbearbeitern stattfindet. Damit keine Probleme im Bereich des Datenschutzes auftreten, werden die Antragsteller ggf. gebeten, eine entsprechende Befreiungserklärung, die dann den notwendigen Datenaustausch zwischen dem Caritasverband und der Stadt ermöglicht, vorzulegen. Die freien Träger werden sich bei ihrer Aktivität auf die übrigen Schuljahrgänge konzentrieren.

3. Auf Bitte der Verwaltung hat die IG Sozialhilfe Osnabrück e. V. (ISOS) ein Konzept für einen Jugend-/Kinderhilfsfonds für die Stadt Osnabrück vorgelegt. Die ISOS ist ein Beratungsverein für überwiegend Personen mit geringem Einkommen, die Information, Hilfe und Beratung in allgemeinen sozialen Angelegenheiten benötigen. Zugleich ist der Verein Träger des Zweckbetriebs „Stadt-Express“, der mit seinen Projekten und Arbeitsmaßnahmen schwervermittelbare Personen beschäftigt, die aufgrund sozialer Schwierigkeiten, fehlender schulischer oder beruflicher Abschlüsse sowie anderer Defizite und Handikaps auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt kaum oder nicht zu vermitteln sind. Der Verein erhält für seine Arbeit bisher keinerlei Zuschüsse von der Stadt Osnabrück.
Ergänzend zu den Bausteinen 1 und 2 hat die ISOS vorgeschlagen, in Zusammenarbeit und Kooperation mit bestehenden Einrichtungen, Firmen, Geschäften etc. ergänzend zu den Schul- und Lernmaterialien wichtige Gegenstände und Güter für die betroffenen Familien gegen ein geringes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Dabei kommen folgende
Maßnahmen und Unterstützungsleistungen in Betracht:

– Bei Kleinkindern (0 – 6 Jahre)
Vermittlung oder Beschaffung von Kinderbetten, Wickelkommoden, Laufställen, Spielzeug, Bekleidung, Kinderwagen, Sportwagen, Dreirad usw.

– Bei Einschulungen
Beschaffung von Schultornistern, Schultüten, Filzstiften, Bleistiften, Heften, Memos, Kinderbüchern, Reflektoren, Regenbekleidung, sonstiger Bekleidung usw.
(Diese Maßnahmen sind ergänzend zu den Leistungen ggf. der Stadt Osnabrück bzw. auch des Sozialdienstes Kath. Frauen (Annas Lädchen) zu sehen.)

– Bei Geburtstagsfeiern und sonstigen Anlässen
Beschaffung von Kinderfahrrädern, Gesellschaftsspielen, Kassettenrecordern, Büchern, Stofftieren, Puppen, Malkästen usw.

– Freizeit
Schwimmsachen/-bekleidung, Schwimmbrillen, Reitbekleidung mit entsprechendem Zubehör, Mountainbikes, Musikinstrumente usw.

Ähnliche Aktivitäten sind z. B. zu Ostern und Weihnachten denkbar.

Die notwendigen Personalstellen sollen über die AGOS aus dem Kreis der Arbeitslosengeld II-Empfänger zur Verfügung gestellt werden. Ob diese Stellen in Form der sog. Mehraufwandsvariante oder als sozialversicherungspflichtige Arbeitsgelegenheit durch die AGOS eingerichtet werden, klärt die Geschäftsführung der AGOS mit der IG Sozialhilfe Osnabrück e. V. Geprüft wird, ob die zusätzlich anfallenden Mietkosten ggf. über die AGOS bereitgestellt werden können.
Die Anschubkosten für Büroausstattung, Lager, Regale etc. in Höhe von rund 7.000,– Euro sollen auf Vorschlag des Fachbereiches Soziales und Gesundheit aus Spendenmitteln der Heinrich-Rabe-Stiftung zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren wird das Zentrum für Jugendberufshilfe das Projekt bei der Herstellung von Einrichtungsgegenständen unterstützen.
Insgesamt ergibt sich aus diesen drei Bausteinen ein umfassendes Konzept, durch das der o. g. Ratsbeschluss praxisnah umgesetzt wird, um den betroffenen Familien und insbesondere den Kindern aus diesen Familien zu helfen.

Hinweis: Diese Verwaltungsvorlage ist das Ergebnis des Beschlusses vom 6. Februar 2007, der hier verfügbar ist.

Beratungsverlauf:

Eine Aussprache hierzu findet nicht statt.

Beschluss:

Beginnend mit dem Schuljahr 2007/2008 wird durch den Fachbereich Schule/ Sport eine einmalige Beihilfe für Schul- und Lernmaterial in Höhe von 50,00 € zugunsten von Kindern und Jugendlichen ausgezahlt, die vor dem Eintritt in das 1., 5. und 11. Schuljahr stehen und deren Familien aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse Anspruch auf den Familien-Pass haben.

Beratungsergebnis:

Die Abstimmung erfolgt offen.

Der Beschluss wird mehrheitlich ohne Gegenstimmen bei einer Enthaltung angenommen.

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