Klimaschutz in Osnabrück (alle Fraktionen)

Der Rat der Stadt Osnabrück hält an seinen Klimaschutzzielen als Klima-Bündnis-Kommune fest (einstimmiger Ratsbeschluss von 1993). Um diese zu erreichen, sind weitere intensive Anstrengungen notwendig.

I. Fortentwicklung des CO2-Reduktionskonzepts der Stadt Osnabrück
Die Verwaltung wird beauftragt unter Einbeziehung externer Sachverständiger (z.B. das Wuppertal-Institut), auf der Grundlage der CO2-Klimabilanz 2007 und der Auswertung des Wettbewerbs „Bundeshauptstadt im Klimaschutz“ (s. Vorlagen der Verwaltung im STUA am 15. Februar 2007) sowie des letzten CO2-Reduktionskonzepts von 1994 die Maßnahmen darzustellen und mit Kosten, Zeitrahmen und Prioritäten zu benennen, die auch unter Kosteneffizienzgesichtspunkten am besten geeignet sind, den Ausstoß von Treibhausgasen in Osnabrück nachhaltig zu reduzieren.
Dabei sind die umfangreichen Erfahrungen anderer deutscher Städte (z.B. aus dem Wettbewerb) auszuwerten sowie die Fördermöglichkeiten für einzelne vorgeschlagene Maßnahmen zu recherchieren. Positive Auswirkungen einzelner vorgeschlagener Maßnahmen auf die Bauwirtschaft und das Gewerbesteueraufkommen sind nach Möglichkeit darzustellen. Der Runde Tisch CO2 ist in die Erarbeitung der Maßnahmepläne einzubeziehen. Für die Finanzierung einer externen Expertise (Kosten ca. 25.000,00 €) werden Mittel in Höhe von 22.500,00 € bereitgestellt. 12.500,00 € sind extern einzuwerben.

II. Förderung energetischer Gebäudesanierung von Altbauten
Das von der DBU in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Handwerk geplante Programm „Haus sanieren – profitieren“ wird öffentlichkeitswirksam unterstützt und bei der Bewertung der örtlichen sinnvollen Fördermöglichkeiten durch das Klima-Institut Wuppertal berücksichtigt.

Abweichender Beschluss:

Der Rat der Stadt Osnabrück hält an seinen Klimaschutzzielen als Klima-Bündnis-Kommune fest (einstimmiger Ratsbeschluss von 1993). Um diese zu erreichen, sind weitere intensive Anstrengungen notwendig.

I. Fortentwicklung des CO2-Reduktionskonzepts der Stadt Osnabrück
Die Verwaltung wird beauftragt unter Einbeziehung externer Sachverständiger (z.B. das Wuppertal-Institut), auf der Grundlage der CO2-Klimabilanz 2007 und der Auswertung des Wettbewerbs „Bundeshauptstadt im Klimaschutz“ (s. Vorlagen der Verwaltung im STUA am 15. Februar 2007) sowie des letzten CO2-Reduktionskonzepts von 1994 die Maßnahmen darzustellen und mit Kosten, Zeitrahmen und Prioritäten zu benennen, die auch unter Kosteneffizienzgesichtspunkten am besten geeignet sind, den Ausstoß von Treibhausgasen in Osnabrück nachhaltig zu reduzieren.
Dabei sind die umfangreichen Erfahrungen anderer deutscher Städte (z.B. aus dem Wettbewerb) auszuwerten sowie die Fördermöglichkeiten für einzelne vorgeschlagene Maßnahmen zu recherchieren. Positive Auswirkungen einzelner vorgeschlagener Maßnahmen auf die Bauwirtschaft und das Gewerbesteueraufkommen sind nach Möglichkeit darzustellen. Der Runde Tisch CO2 ist in die Erarbeitung der Maßnahmepläne einzubeziehen. Für die Finanzierung einer externen Expertise (Kosten ca. 25.000,00 €) werden Mittel in Höhe von 22.500,00 € bereitgestellt. 12.500,00 € sind extern einzuwerben.

II. Förderung energetischer Gebäudesanierung von Altbauten
Das von der DBU in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Handwerk geplante Programm „Haussanieren – profitieren“ wird öffentlichkeitswirksam unterstützt und bei der Bewertung der örtlichen sinnvollen Fördermöglichkeiten durch das Klima-Institut Wuppertal berücksichtigt.

Beratungsergebnis:

Die Abstimmung erfolgt offen.

Der abweichende Beschluss wird mehrheitlich ohne Gegenstimmen bei einer Enthaltung angenommen.

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