Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Bistums-Schulen Osnabrücks eine Vereinbarung dahingehend zu suchen, die Anmeldetermine alle weiterführenden Schulen künftig auf einen einheitlichen Termin zu legen.
Beratungsverlauf:
Frau Fiolka-Dörpmund begründet den Antrag namens der SPD-Fraktion. Sie verweist darauf, dass bei der Anmeldung auf weiterführende Schulen derzeit die Anmeldesituation absolut unzureichend sei. Besonders schwierig sei die Situation für die Gymnasien, an die über 50 % der Schulabgänger streben. Verschärft werde die Situation dadurch, dass den katholischen Schulen bezüglich der Anmeldezeiten ein 14-tägiger Vorlauf eingeräumt sei. Von diesen Schulen seien 230 Absagen ausgegangen, die für die Schüler einen 14-tägigen Schwebezustand ausgelöst haben. Sie weist darauf hin, dass man im Schulausschuss bereits eine entsprechende Verabredung getroffen habe, für das künftige Jahr zu einer Regelung zu finden, die die Bistumsschulen in ein einheitliches Verfahren einbeziehe. Sie stellt fest, dass es keinen sachlichen Grund hiergegen gebe. Die erforderliche Planungssicherheit bestehe und es gebe keinen Grund, warum in Osnabrück nicht entsprechend dem Beispiel in Hildesheim verfahren werde könne.
Herr Dr. Thiele unterbreitet namens der FDP-Fraktion den folgenden Änderungsantrag:
„Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Freien Trägern eine Vereinbarung dahingehend zu treffen, um für die Anmeldung an den weiterführenden Schulen einen für alle Betroffenen nachvollziehbaren Terminraum zu entwickeln (z. B. Hildesheimer Modell).“
Zur Begründung verweist er darauf, dass ein gemeinsames Vorgehen gefunden werden müsse; das Anmeldeverfahren stelle alle Schulträger vor große Probleme wie z. B. im Zusammenhang mit dem komplexen Thema der ausgesprochenen Schulempfehlungen.
Frau Neumann macht namens der CDU-Fraktion deutlich, dass die Schwierigkeiten der Anmeldung auf weiterführende Schulen bereits vor einigen Jahren im Stadtelternrat ausführlich problematisiert worden seien. Damals habe es eine vergleichbare Problemlage wie derzeit gegeben. Sie verweist auf das Problem der Mehrfachanmeldungen, die die Situation nachdrücklich verschärfen. Auch sie hebt die Problematik der Situation hervor, die für Eltern und Schüler durch Ablehnungen entstehen und macht deutlich, dass es bei dem Verfahren nicht darum gehe, einzelne Schulen zu bevorzugen. In Anbetracht der Komplexität der Probleme und der Tatsache, dass eine künftige Regelung erst in einem Jahr gefunden werden müsse, spricht sie sich dafür aus, die Angelegenheit im Fachausschuss zu erörtern.
Herr Dr. E. h. Brickwedde macht deutlich, dass der für die kirchlichen Schulträger bestehende 14-tägige Vorlauf auf einer Zahl von Besonderheiten beruhe, die im Zusammenhang mit einzuhaltenden Quoten für Schüler aus unterschiedlichen Gebietskörperschaften bestehen. Auch er hebt die Komplexität der Problemlage hervor und spricht sich ebenfalls dafür aus, gemeinsam nach einer künftigen Lösung zu suchen.
Herr Sliwka erinnert daran, dass nach Abstimmung mit dem Oberbürgermeister drei weitere Gymnasialklassen geöffnet werden konnten und auf diese Art und Weise zumindest jedem Schüler die gewünschte Schulform ermöglicht werden könne. Er macht deutlich, dass in früheren Jahren bei vergleichbarer Problemlage Gespräche mit dem bischöflichen Stuhl über eine einheitliche Lösung geführt wurden. Hierzu habe im Jahr 2005 die Bereitschaft bei dem kirchlichen Schulträger bestanden; allerdings seien seinerzeit die staatlichen Schulen nicht damit einverstanden gewesen, dass die einheitliche Anmeldefrist 14 Tage dauern sollte, da die Schulbüros sich hierdurch überfordert sahen.
Frau Graschtat stellt fest, dass für sie kein Unterschied zwischen dem Ursprungsantrag der SPD-Fraktion und dem Änderungsantrag der FDP-Fraktion erkennbar sei. Intention des Ursprungsantrages sei es, den öffentlichen Schulen gleiche Wettbewerbsbedingungen zu verschaffen wie den Bistumsschulen, was durch einen einheitlichen Anmeldetermin zu erreichen wäre. Eine entsprechende Landtagsanfrage, die sie in dieser Angelegenheit gestellt habe, habe leider ergeben, dass vom Kultusministerium in dieser Frage keine Unterstützung zu erwarten sei. Es wurde lediglich mitgeteilt, dass eine entsprechende Regelung begrüßt würde.
Frau Strangmann kritisiert das derzeitige System als ungerecht und spricht sich namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für eine Änderung aus.
Herr Dr. Thiele stellt klar, dass die FDP durch ihren Änderungsantrag deutlich machen wolle, dass bei dem künftigen abgestimmten Terminrahmen nicht von einem Termin ausgegangen werden müsse.
Herr Mierke spricht sich für die Annahme des SPD-Antrages aus, wobei er darum bittet, statt mit den Bistumsschulen Osnabrück mit allen Schulen eine Vereinbarung zu suchen.
Frau Fiolka-Dörpmund weist die Ausführungen von Frau Neumann als teilweise unzutreffend zurück und spricht sich gegen die Annahme des FDP-Antrages aus, da dieser dem Anliegen nicht gerecht werde.
Zunächst führt Herr Ratsvorsitzender Thöle die Abstimmung über den schriftlich vorliegenden Änderungsantrag der FDP-Fraktion wie folgt herbei:
Abweichender Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Freien Trägern eine Vereinbarung dahingehend zu treffen, um für die Anmeldung an den weiterführenden Schulen einen für alle Betroffenen nachvollziehbaren Terminraum zu entwickeln (z. B. Hildesheimer Modell).
Beratungsergebnis:
Die Abstimmung erfolgt offen.
Der abweichende Beschluss wird mehrheitlich von den Mitgliedern der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, den Ratsmitgliedern Cheeseman und Mierke und dem Oberbürgermeister abgelehnt.
Sodann führt Herr Ratsvorsitzender Thöle die Abstimmung über den folgenden Ursprungsantrag der SPD-Fraktion wie folgt herbei:
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Bistums-Schulen Osnabrücks eine Vereinbarung dahingehend zu suchen, die Anmeldetermine aller weiterführenden Schulen künftig auf einen einheitlichen Termin zu legen.
Beratungsergebnis:
Die Abstimmung erfolgt offen.
Der Beschluss wird mehrheitlich von den Mitgliedern der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen der Ratsmitglieder Herrn Cheeseman und Herrn Mierke und dem Oberbürgermeister gegen die Stimmen der Mitglieder der Fraktionen von CDU und FDP angenommen.
Fragen zu diesem Antrag
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