Die Verwaltung wird beauftragt, einen ebenso sensiblen wie effektiven Maßnahmenkatalog gegen den übermäßigen Alkoholkonsum von jungen Menschen vorzulegen. Damit ist der Abgabe von Alkohol an Minderjährige ebenso entgegenzuwirken wie auch konsequent und wirksam gegen Angebote zum gesundheitsgefährdeten Alkoholgenuss wie „Flatrate-Trinken“, „Ein-Euro-Trinken“, „10-Cent-Trinken“ etc. vorzugehen.
Einzelmaßnahmen könnten demzufolge im Rahmen des Umsetzungskonzeptes sein:
Darstellung rechtlicher Rahmenbedingungen (Kinder- und Jugendschutzgesetz, Gaststättengesetz)
1. Gezielte Anwendung gesetzlicher Möglichkeiten bis hin zum Konzessionsentzug für Gastronomiebetriebe
2. Gespräche mit Betreibern Osnabrücker Gaststätten und Diskotheken (Ziel u.a.: günstigere Abgaben alkoholfreier Getränke gegenüber alkoholischen, auch bei „10 Cent-
Partys) 3. Verstärkte Problemaufklärung bzw. Aufarbeitung und Umsetzung neuer Methoden der Alkoholprävention
4. Koordinierte und vernetzte Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Kampagne mit Osnabrücker Persönlichkeiten gegen „Kampfsaufen und für kontrollierten, verantwortlichen Umgang“)
Begründung:
Obwohl in § 4 des Gaststättengesetzes eindeutig die Möglichkeit eröffnet wird, gegen ein Gastronomie-Gewerbe vorzugehen, das „Unerfahrene, Leichtsinnige und Willensschwache ausbeutet“ und „dem Missbrauch von Alkohol Vorschub leistet“, häufen sich Berichte über die oben genannten Angebote, die vielerorts zum so genannten „Koma-Trinken“ beitragen. Auch im Jugendschutzgesetz (§§9, 27, 28) existieren entsprechende Regelungen, nach denen Veranstalter oder Gewerbetreibende ordnungswidrig handeln, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig ein alkoholisches Getränk an ein Kind oder jugendliche Person abgeben oder ihm oder ihr den Verzehr gestatten. Ebenfalls ordnungswidrig handelt, wer als Person über 18 Jahren (z.B. Eltern) ein Verhalten eines Kindes oder einer jugendlichen Person herbeiführt oder fördert, das geeignet ist, die entsprechenden Jugendschutzbestimmungen zu umgehen. Sogar strafrechtliche Relevanz haben in diesem Zusammenhang vorsätzliche Handlungen, die Kinder und Jugendliche schwer gefährden können.
Der Tod eines Berliner Schülers nach einer „Flatrate-Party“ hatte Anfang des Jahres große Diskussionen über derartige Partys ausgelöst. Das Bundeswirtschaftsministerium hat sich jetzt mit diesem Problem im Bund-Länder-Ausschuss „Gewerberecht“ beschäftigt. Das Ergebnis: Die Abgabe von Alkohol an Betrunkene ist im bestehenden Gaststättengesetz ohnehin verboten, da Gastronomen ihre schon betrunkenen Gäste vor noch mehr Schaden zu schützen haben. Wer als Betreiber oder Betreiberin von Diskos, Kneipen etc. trotzdem solche Veranstaltungen durchführt, kann somit seine Gaststättenerlaubnis verlieren. Die schweren gesundheitlichen und sozialen Folgen erzwingen auch im kommunalpolitischen Bereich – nicht zuletzt auch im Interesse der Betroffenen selbst – ein wirksames Vorgehen. Nähere Infos befinden sich unter www.bist-du-staerker-als-alkohol.de
Beratungsverlauf:
Herr Sommer begründet den Antrag namens der SPD-Fraktion. Er verweist auf die parallel vom Oberbürgermeister eingeleiteten Aktivitäten, die ausdrücklich durch den Ratsbeschluss gestützt werden sollen. Es werde für erforderlich gehalten, gezielt mit Betreibern gastronomischer Einrichtungen über die Abgabe von alkoholischen Getränken an Jugendliche ins Gespräch zu kommen. Sofern hierüber keine einvernehmlichen Regelungen erzielt werden können, müsse es zu Sanktionen kommen. Insbesondere die Idee, Persönlichkeiten mit Vorbildfunktion für die Öffentlichkeitsarbeit gegen Alkoholmissbrauch zu gewinnen, stamme aus Schülerkreisen.
Frau Schlattner macht namens der CDU-Fraktion deutlich, dass das Problem übermäßigen Alkoholkonsums von Jugendlichen auch von der CDU-Fraktion äußerst ernst beurteilt werde. Sie verweist ebenfalls auf die Initiative des Oberbürgermeisters, die deutlich mache, dass das Problem innerhalb der Verwaltung als Chefsache behandelt werde. In Anbetracht der Tatsache, dass der Jugendhilfeausschuss sich bereits mit dem Thema beschäftige, äußert sie ihre Verwunderung über die heutige Antragstellung.
Frau Strangmann skizziert die Gefahren, denen Jugendliche durch das so genannte „Koma-Trinken“ ausgesetzt seien. Sie nimmt in diesem Zusammenhang Bezug auf die Auswüchse am diesjährigen Ossensamstag sowie in Osnabrück stattfindende Flatrate-Partys. Sie fordert dazu auf, jede bestehende Möglichkeit zur Prävention und Bekämpfung übermäßigen Alkoholkonsums von Jugendlichen zu nutzen.
Herr Hasskamp bringt die Unterstützung der FDP-Fraktion zum Antragsinhalt zum Ausdruck. Er hält es in Anbetracht der Komplexität der Materie für erforderlich, die Angelegenheit weiterhin im Jugendhilfeausschuss und im Ausschuss für Feuerwehr und Ordnung zu behandeln.
Herr Oberbürgermeister Pistorius macht deutlich, dass die bereits innerhalb der Verwaltung laufenden Aktivitäten sich nicht ausschließlich auf die Ereignisse am vergangenen Ossensamstag beziehen, sondern dass ein Konzept von Gesamtmaßnahmen gegen Alkoholmissbrauch von Jugendlichen unter Einbeziehung des Präventionsansatzes erarbeitet werde.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen ebenso sensiblen wie effektiven Maßnahmenkatalog gegen den übermäßigen Alkoholkonsum von jungen Menschen vorzulegen. Damit ist der Abgabe von Alkohol an Minderjährige ebenso entgegenzuwirken wie auch konsequent und wirksam gegen Angebote zum gesundheitsgefährdeten Alkoholgenuss wie „Flatrate-Trinken“, „Ein-Euro-Trinken“, „10-Cent-Trinken“ etc. vorzugehen.
Einzelmaßnahmen könnten demzufolge im Rahmen des Umsetzungskonzeptes sein:
Darstellung rechtlicher Rahmenbedingungen (Kinder- und Jugendschutzgesetz, Gaststättengesetz)
1. Gezielte Anwendung gesetzlicher Möglichkeiten bis hin zum Konzessionsentzug für Gastronomiebetriebe
2. Gespräche mit Betreibern Osnabrücker Gaststätten und Diskotheken (Ziel u. a: günstigere Abgaben alkoholfreier Getränke gegenüber alkoholischen, auch bei „10 Cent-Partys)
3. Verstärkte Problemaufklärung bzw. Aufarbeitung und Umsetzung neuer Methoden der Alkoholprävention
4. Koordinierte und vernetzte Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Kampagne mit Osnabrücker Persönlichkeiten gegen „Kampfsaufen und für kontrollierten, verantwortlichen Umgang“)
Beratungsergebnis:
Die Abstimmung erfolgt offen.
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Fragen zu diesem Antrag
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