Erweiterung des Gesamtschulangebotes in Osnabrück (SPD-Fraktion/Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Die Landesregierung wird aufgefordert, die angekündigte Aufhebung des Gesamtschulerrichtungsverbots umgehend umzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt, für diesen Fall – entsprechend dem bereits mehrfach dokumentierten Elternwillen – ein Konzept für ein weiteres Gesamtschulangebot in der Stadt Osnabrück zu erarbeiten.

Begründung:

Zum Schuljahr 2007/2008 mussten insgesamt 175 Schülerinnen und Schüler abgewiesen werden, die die Gesamtschule Schinkel besuchen wollten. Bereits in den Jahren zuvor waren es in jedem Schuljahr ähnlich viele. Dieser Zustand stellt eine Missachtung des Elternwillens dar und zeigt die Notwendigkeit zusätzlicher Gesamtschulplätze in Osnabrück. Da selbst die noch amtierende Landesregierung bereits wiederholt öffentlich angekündigt hat, das derzeitige Errichtungsverbot aufzuheben, sind im Interesse der Kinder und Eltern schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen.

Beratungsverlauf:

Frau Graschtat begründet den Antrag namens der SPD-Fraktion. Sie verweist darauf, dass zum zurückliegenden Einschulungstermin in Osnabrück 175 Jugendliche eine Ablehnung der Gesamtschule Schinkel bekommen mussten. Landesweit haben ca. 2300 Jugendliche, die Interesse an einem Schulbesuch an einer Gesamtschule hatten, Ablehnungen erhalten müssen. Es werde davon ausgegangen, dass der grundsätzliche Bedarf sogar viermal größer anzusetzen sei. Sie legt dar, dass ein überwiegender Elternwille zu Ungunsten der Schulform Haupt- und Realschule zu verzeichnen sei und vielfach Eltern von der Qualität einer Gesamtschulausbildung überzeugt seien. Die Niedersächsische Landesregierung habe zwischenzeitlich diese Entwicklung erkannt und angekündigt, das ursprüngliche Verbot zur Installierung von Gesamtschulen zu lockern. Sie ruft dazu auf, dass der Rat der Stadt Osnabrück in der derzeitigen Situation durch einen entsprechenden Beschluss ein Signal zur Erweiterung des Gesamtschulangebotes in Osnabrück geben sollte. Zu dem schriftlich vorliegenden Änderungsantrag von CDU-Fraktion und FDP-Fraktion macht sie deutlich, dass der erste Absatz nachdrücklich abgelehnt wurde; dem zweiten Absatz könnte zugestimmt werden, wobei in einer positiven Beschlussfassung keinerlei Präjudizierung für das Schulzentrum Eversburg getroffen werde, sondern auch in diesem Fall zunächst der Elternwille ergründet werden solle.

Frau Neumann unterbreitet den folgenden Änderungsantrag namens der Fraktionen von CDU und FDP:

Die Landesregierung wird aufgefordert, die angekündigte Aufhebung des Gesamtschuleinrichtungsverbots umgehend umzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Fall entsprechend dem bereits mehrfach dokumentierten Elternwillen ein Konzept für ein weiteres Gesamtschulangebot in der Stadt Osnabrück zu erarbeiten.

1. Sobald das Niedersächsische Schulgesetz geändert ist, wird sich der Rat erneut mit der Notwendigkeit der Errichtung einer weiteren Gesamtschule beschäftigen.

2. Bis dahin klärt die Verwaltung, ob die Evangelische Landeskirche Hannover das Schulzentrum Eversburg bei Übernahme als Gesamtschule führen möchte.“

Sie weist darauf hin, dass in Osnabrück ungefähr in gleicher Höhe wie von der Gesamtschule Schinkel Schüler für Anmeldungen von konfessionellen Schulen abgewiesen werden mussten. Sie bezeichnet ebenfalls die Zahl der abgelehnten Schüler als misslich im Hinblick auf die nichtmögliche Beachtung der Wünsche von Eltern und Schülern. Sie hebt hervor, dass die Schulpolitik sowohl in der Stadt Osnabrück wie auch im Land Niedersachsen sich stets in hohem Maße dem Elternwillen verpflichtet sehe und verweist auf die Aussage des Ministerpräsidenten zur bevorstehenden Änderung des Schulgesetzes, die für eine Zeit innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Legislaturperiode angekündigt sei.

Frau Winkler begründet den Änderungsantrag von CDU und FDP namens der FDP-Fraktion. Sie weist das von SPD und Grünen vielfach verwendete Argument des Elternwillens zurück und kritisiert ferner, dass von SPD und Grünen nicht hinreichend zwischen dem Bedarf nach einer Gesamtschule oder einer Ganztagsschule differenziert werde. Sie spricht sich für Vielfalt in der Schullandschaft aus.

Frau Strangmann weist die Ausführungen von Frau Neumann, die den Antrag von SPD und Grünen in den Zusammenhang des Wahlkampfes gestellt habe, zurück. Sie weist darauf hin, dass als Konsequenz aus der Auflösung der Orientierungsstufen im heutigen Schulsystem eine frühere Sortierung auf die einzelnen Schulzweige erfolge; demgegenüber werde von Eltern vielfach der Wunsch gehegt, die Bildungschancen ihrer Kinder möglichst lange offen zu halten. Da anerkanntermaßen die soziale und ethnische Herkunft der Eltern bestimmend für das Fortkommen der Kinder sei, müsse das Schulsystem solange wie möglich die Chancengleichheit der Schüler gewährleisten und eine Selektion verhindern. Der Antrag sei als Auftrag an die Verwaltung zu verstehen, ein entsprechendes Konzept für ein weiteres Gesamtschulangebot zu erarbeiten.

Frau Thiel weist darauf hin, dass außer den 175 Ablehnungen der Gesamtschule weitere 250 Ablehnungen von anderen Schulen ausgesprochen werden mussten. Sie äußert die Vermutung, dass viele Eltern, die ihre Kinder zur Gesamtschule anmelden wollten, im Kern ein Ganztagsschulangebot wünschen. In Anbetracht der zahlreichen positiven Ansätze, die das Osnabrücker Schulangebot flankieren, spricht sie sich dafür aus, den Ursprungsantrag von SPD und Grünen im Fachausschuss zu beraten.

Herr Oberbürgermeister Pistorius macht deutlich, dass der Antrag von SPD und Grünen im Kern auf einen Zeitpunkt nach der Änderung der derzeitigen Gesetzeslage gerichtet sei und insofern aus seiner Sicht zustimmungsfähig wäre. Ein generelles Problem im deutschen Schulsystem und insbesondere bei der Stellung der Hauptschulen sei nach seiner Auffassung nicht wegzudiskutieren.

Zunächst führt Herr Ratsvorsitzender Thöle die Abstimmung über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion getrennt über Absatz 1 und Absatz 2 wie folgt herbei:

Abweichender Beschluss:

Absatz 1:
Sobald das Niedersächsische Schulgesetz geändert ist, wird sich der Rat erneut mit der Notwendigkeit der Errichtung einer weiteren Gesamtschule beschäftigen.

Absatz 2:
Bis dahin klärt die Verwaltung ab, ob die Evangelische Landeskirche Hannover das Schulzentrum Eversburg bei Übernahme als Gesamtschule führen möchte.

Beratungsergebnis:

Die Abstimmung erfolgt offen.

Der Beschluss wird zu Absatz 1 mehrheitlich gegen die Stimmen der Mitglieder von CDU-Fraktion und FDP-Fraktion abgelehnt, zu Absatz 2 bei zwei Gegenstimmen angenommen.

Sodann führt Herr Ratsvorsitzender Thöle die Abstimmung über den folgenden Ursprungsantrag von SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wie folgt herbei:

Beschluss:

Die Landesregierung wird aufgefordert, die angekündigte Aufhebung des Gesamtschulerrichtungsverbots umgehend umzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt, für diesen Fall – entsprechend dem bereits mehrfach dokumentierten Elternwillen – ein Konzept für ein weiteres Gesamtschulangebot in der Stadt Osnabrück zu erarbeiten.

Beratungsergebnis:

Die Abstimmung erfolgt offen.

Der Beschluss wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Mitglieder der CDU-Fraktion bei Enthaltung der Mitglieder der FDP-Fraktion angenommen.

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