Schwarzarbeit kein Thema mehr? (SPD-Fraktion)

Wie der NOZ vom 17.10.2007 „Schwarzarbeit zu lasch bekämpft“ zu entnehmen war, beklagt der Niedersächsische Handwerkstag (NHT), dass die Bekämpfung der Schwarzarbeit
durch die Kommunen „immer lascher gehandhabt werde“. Viele Kommunen hätten überhaupt keine Bußgelder mehr gegen Schwarzarbeiter verhängt. In der Stadt Osnabrück wurden danach zwar 2006 drei Bescheide ausgestellt, aber keine kassenwirksamen Einnahmen erzielt. Der NHT verlangt deshalb vom Land „deutliche Worte und notfalls entsprechende kommunalaufsichtliche Maßnahmen“.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Sind tatsächlich in 2006 nur drei Bescheide ausgestellt worden und wie ist der Stand für das Jahr 2007?

2. Wie viele Kontrollen sind im Jahre 2006 und im Jahre 2007 bis jetzt durchgeführt worden?

3. Wo sieht die Stadtverwaltung Ihre Aufgabe bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit und füllt sie diese ordnungsgemäß aus?

Mit dem Einverständnis der Fragesteller ergeht die Antwort der Verwaltung wie folgt zu Protokoll:

Bevor auf die einzelnen Fragen geantwortet wird, möchte die Verwaltung auf die gesetzlich vorgesehene Aufgabenverteilung eingehen. Die Verfolgung und Ahndung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit erfolgt durch unterschiedliche Behörden und Stellen. Die Zusammenarbeit verhindert, dass Verstöße aufgrund fehlender Zuständigkeit der ermittelnden Behörde und mangelnden Informationsaustausches nicht verfolgt werden. Die folgenden Behörden und Stellen sind untereinander zur Zusammenarbeit verpflichtet: Zollverwaltung, Finanzbehörden, Bundesagentur für Arbeit, Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften, Sozialämter, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständige Behörden, Ausländerämter, Arbeitsschutzbehörden und Ordnungsämter. Der überwiegende Teil der Aufgaben zur Bekämpfung der Schwarzarbeit obliegt dabei der Zollverwaltung, konkret bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Sie führt verdachtunabhängige Prüfungen durch. Dabei wird kontrolliert, ob

  • Sozialleistungen nach dem SGB III zu Unrecht bezogen werden,
  • bei ausländischen Arbeitnehmern die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen vorliegen,
  • ausländische Arbeitnehmer nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt werden,
  • Arbeitgeber ihren Meldepflichten nachkommen und
  • die Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz eingehalten werden.

Die Prüfung der Erfüllung steuerlicher Pflichten obliegt den Landesfinanzbehörden.

Die Stadt Osnabrück ist (nur) zuständig für die Prüfung,

  • ob ein Gewerbe ohne Gewerbeanmeldung ausgeübt wird, und
  • ob ein Handwerk ohne Eintrag in die Handwerksrolle ausgeübt wird.

Daneben unterstützt die Stadt die Behörden der Zollverwaltung bei den o. g. Prüfungen.

Zu 1.:
Im Fachbereich Bürger und Ordnung ist eine halbe Planstelle für die Bearbeitung dieser Aufgaben vorhanden. Diese Stelle konnte im Oktober 2006 mit einer 15-Stunden-Kraft besetzt werden. Zuvor mussten die Aufgaben von einem anderen Arbeitsplatz mit wahrgenommen werden. Daher konnten tatsächlich im Jahr 2006 nur in drei Fällen Bußgeldbescheide erlassen werden. Für das Jahr 2007 befinden sich derzeit noch 33 Vorgänge im laufenden Verfahren. Bisher konnten acht Verfahren mit Bußgeldbescheiden abgeschlossen werden.

Zu 2.:
Im Jahr 2006 und 2007 hat die Stadt sich an den jeweils im Frühjahr und im Herbst stattfindenden „Aktionstagen Schwarzarbeit“ beteiligt. Diese konzertierten Kontrollaktionen laufen unter der Federführung des Landkreises Osnabrück jeweils gemeinsam unter Beteiligung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, der Bauberufsgenossenschaft, der Handwerkskammer und ggf. der Ausländerbehörden. In 2006 wurden bei diesen Kontrollen insgesamt 111 Objekte im Gebiet von Landkreis und Stadt Osnabrück überprüft. Das Gros der Überprüfungsobjekte liegt dabei im Landkreis, da sich dort größere Baugebiete befinden. Im Jahr 2007 konnten in insgesamt 62 Fällen Überprüfungen stattfinden. Die letzte Kontrolle wurde am 2. November 2007 durchgeführt mit 8 überprüften Objekten auf städtischem Gebiet. An den Kontrollen sind jeweils zwischen 15 und 20 Personen beteiligt.
Weitere Kontrollen sind bei einer 15-Stunden-Kraft nicht leistbar. Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt jedoch zudem über Hinweise und Anzeigen von anderen Behörden und Bürgern. Zudem werden die Kleinanzeigen ausgewertet. Erforderlichenfalls wird hier vor Ort weiter ermittelt.

Zu 3.:
Wie ausgeführt, hat die Stadt nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz die Aufgabe zu prüfen, ob Gewerbe ohne die erforderliche Anmeldung ausgeübt werden und ob ein Handwerk ohne Eintrag in die Handwerksrolle ausgeübt wird. Zur Erfüllung dieser Aufgabe beteiligt sich die Stadt gemeinsam mit anderen Behörden an den beschriebenen größeren Kontrollaktionen. Zudem geht sie Hinweisen nach, unterrichtet andere Behörden von hier bekannt werdenden Verstößen und führt Ordnungswidrigkeitenverfahren durch. Die gesetzlich vorgesehene Aufgabe wird damit erfüllt. Häufigere Überprüfungen wären wünschenswert, sind jedoch mit den vorhandenen personellen Ressourcen nicht leistbar.

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