Tariftreue im Vergaberecht (SPD-Fraktion/Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

1. Der Rat der Stadt Osnabrück fordert den Niedersächsischen Städtetag auf, bei der Niedersächsischen Landesregierung darauf zu drängen, unter Berücksichtigung des jüngsten Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) das Niedersächsische Landesvergabegesetz „europafest“ zu gestalten. Der Rat unterstützt dabei ausdrücklich die Forderungen des Bauindustrieverbandes Niedersachsen-Bremen, des Niedersächsischen Handwerkertages und der Industriegewerkschaft BAU, die tariflichen Vorgaben (Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen, bundesweiter Mindestlohn) zu erfüllen.

2. Die Verwaltungspraxis der Stadt Osnabrück hat sich – unabhängig von einer solchen Initiative – am Ziel zu orientieren, den rechtlich gegebenen Spielraum hinsichtlich der Tarifbindung und Mindestlohnauszahlung so weit wie möglich auszunutzen.

Beratungsverlauf:

Herr Hus
begründet den Antrag namens der SPD-Fraktion. Er nimmt Bezug auf die Beschlussvorlage und verweist auf die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, wonach bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen die Einhaltung von Tarifverträgen nicht vorgegeben werden dürfe. Demnach sei künftig die bisherige Tariftreueerklärung der Stadt Osnabrück ausgehöhlt. Besonders im Hinblick darauf, dass das Bundesverfassungsgericht das Tariftreuegesetz kürzlich ausdrücklich gebilligt habe, sei diese Rechtsprechung in Übereinstimmung mit dem Niedersächsischen Finanzminister außerordentlich zu bedauern. Im Hinblick auf den Schutz der Arbeitnehmer aber auch im Hinblick auf die Vermeidung von Lohndumping solle an der bisherigen Praxis festgehalten werden. Es dürfe keinen Wettbewerb dahin gehend geben, dass die Betriebe, die die niedrigsten Löhne zahlen, die Zuschläge erhalten. Diese Auffassung sei auch vom Niedersächsischen Handwerkertag sowie vom Bauindustrieverband Niedersachsen und der Industriegewerkschaft Bau vertreten worden. Ferner sei auf die Gefahr zu verweisen, dass bei europaweiten Ausschreibungen Angebote aus Billiglohnländern zur Geltung kommen können. Hieraus sei die Forderung abzuleiten, das Niedersächsische Wirtschaftsministerium dazu aufzufordern, das Landesvergabegesetz „europafest“ zu gestalten; demgegenüber werde jedoch von dem zuständigen Ministerium die Auffassung vertreten, dass dieses Gesetz abgeschafft werden solle. Entsprechend der Forderung des Europäischen Gerichtshofes sei für die „europafeste“ Gestaltung des Landesvergabegesetzes der Tarifvertrag des Baugewerbes für allgemeingültig zu erklären. Ferner habe es seitens des EU-Gerichtshofes den Hinweis gegeben, dass auch die bundesweite Einführung eines Mindestlohnes eine Lösung dieses Problems darstellen könnte. Er verweist darauf, dass neben Niedersachsen auch zahlreiche andere Bundesländer das beschriebene Problem haben.

Herr Voß signalisiert namens der CDU-Fraktion Zustimmung zu dem Antrag und macht deutlich, dass insbesondere der Aspekt der geforderten Tariftreue für sehr wichtig gehalten werde. Die im ersten Absatz der Ziffer 1 erhobene Forderung an den Niedersächsischen Städtetag, Einfluss auf die Niedersächsische Landesregierung zu nehmen, sei eigentlich  überflüssig, da die Verpflichtung für die Niedersächsische Landesregierung zur Umgestaltung des Landesvergabegesetzes ohnehin bestehe. Er erinnert an die grundsätzliche Übereinkunft, keine Anträge im Rat zu behandeln, die nicht in der eigenen Zuständigkeit liegen.

Herr Bajus äußert sich befriedigt über die sich abzeichnende Zustimmung der CDU-Fraktion und widerspricht Herrn Voß’ Hinweis auf die mangelnde kommunale Zuständigkeit mit dem Argument, dass 17 % des Bruttosozialproduktes auf öffentlichen Vergaben fußen. Insofern komme den Kommunen eine besondere Verpflichtung und Verantwortung bei der Abwicklung ihrer Vergaben zu. Er bittet darum, dass die noch ausstehende Behandlung des Ratsantrages zu dem Stichwort „ökophere Vergaben“ in der nächsten Personalausschusssitzung erfolgen sollte.

Herr Cheeseman spricht sich nachdrücklich dafür aus, bei öffentlichen Vergaben den Kriterien der Tariftreue zu folgen. Er sieht eine kommunale Zuständigkeit dafür, dieses Prinzip durchzusetzen. Er bezeichnet es als soziales Unterfangen, hierdurch einerseits die Rechte der Beschäftigten wie aber auch der heimischen Wirtschaft zu schützen. Auch er spricht sich für die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohnes aus.

Frau Sliwka legt namens der FDP-Fraktion dar, dass auch sie die Einhaltung von Tarifverträgen erwarten und begrüßen; die Steuerung und Kontrolle über das Vergaberecht werde jedoch als falscher Weg beurteilt. Sie bezeichnet das Vergaberecht schon heute als überfrachtet und lehnt die weitere Verkomplizierung des Vergaberechtes durch nicht leistungsgerechte Aspekte ab. Sie legt dar, dass auf die Kommunen durch die Überprüfung von Tariftreueerklärungen weiterer Arbeitsaufwand hinzukäme und dass nach derzeitigen Schätzungen hierdurch z. B. die Vergabe von Bauaufträgen um ca. 5 % verteuert würde. Sie plädiert namens der FDP-Fraktion dafür, das Vergaberecht auf seine ursprüngliche Funktion, nämlich den billigsten Bieter zu ermitteln, zurückzuführen. Der Antrag werde abgelehnt.

Herr Hus verweist abschließend darauf, dass die kommunale Zuständigkeit gegeben sei, wenn z. B. aufgrund nicht tarifgerechter Bezahlung Transferleistungen der Stadt Osnabrück in Anspruch genommen werden müssen. Ferner verweist er auf die ausstehende Ausschreibung der Postleistungen der Stadt Osnabrück, die ebenfalls im Zusammenhang mit der Frage von Mindestlöhnen zu sehen sei.

Herr Hagedorn weist die für die FDP-Fraktion vorgetragene Haltung zurück und bringt seine Befriedigung über die sich abzeichnende Mehrheit für den Beschluss zum Ausdruck.

Sodann führt Herr Ratsvorsitzender Thöle die Abstimmung über den vorliegenden Antrag wie folgt herbei:

Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Osnabrück fordert den Niedersächsischen Städtetag auf, bei der Niedersächsischen Landesregierung darauf zu drängen, unter Berücksichtigung des jüngsten Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) das Niedersächsische Landesvergabegesetz „europafest“ zu gestalten. Der Rat unterstützt dabei ausdrücklich die Forderungen des Bauindustrieverbandes Niedersachsen-Bremen, des Niedersächsischen Handwerkertages und der Industriegewerkschaft BAU, die tariflichen Vorgaben Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen, bundesweiter Mindestlohn) zu erfüllen.

2. Die Verwaltungspraxis der Stadt Osnabrück hat sich – unabhängig von einer solchen Initiative – am Ziel zu orientieren, den rechtlich gegebenen Spielraum hinsichtlich der Tarifbindung und Mindestlohnauszahlung so weit wie möglich auszunutzen.

Beratungsergebnis:

Die Abstimmung erfolgt offen.

Der Beschluss wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Mitglieder der FDP-Fraktion angenommen.

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