Gewerbesteuer-Entwicklung (SPD-Fraktion)

1. Wie viel der in Osnabrück angemeldeten Gewerbebetriebe werden in der Rechtsform eines Personenunternehmens (Einzelunternehmen, offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft) betrieben?

2. Wie viel der in Osnabrück angemeldeten Gewerbebetriebe werden in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (Aktiengesellschaft, GmbH) betrieben?

3. Teilt die Verwaltung die Einschätzung der SPD Fraktion, dass aufgrund der Absenkung der Gewerbesteuermeßzahl von 5% auf 3,5% gemäß § 11 GewStG im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 es zukünftig zu Gewerbesteuerausfällen kommt, die in etwa 20% des gesamten Gewerbesteueraufkommens ausmachen können?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt zu Protokoll:

Zum 11.09.2008 waren in Osnabrück 5.218 Gewerbebetriebe angemeldet. Davon sind 2.335 zahlungspflichtig (44,75 %). Der Rest leistet zurzeit keine Zahlungen (z. B. wegen steuerlicher Geringfügigkeit oder aber dadurch, dass Verluste erwirtschaftet wurden).

1. Von den insgesamt 5.218 Betrieben werden 3.090 (59,22 %) in der Rechtsform eines Personenunternehmens geführt, und zwar 1.858 von Einzelpersonen sowie 1.232 von Personengesellschaften wie offenen Handelsgesellschaften oder Kommanditgesellschaften.

2. Die Anzahl der in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft wie z. B. Aktiengesellschaft oder aber GmbH geführten Betriebe liegt bei 2.054 (39,36 %).

3. Die Verwaltung geht nicht davon aus, dass es aufgrund der Absenkung der Gewerbsteuermesszahl von 5 % auf 3,5 % gemäß § 11 GewStG im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 zukünftig zu Gewerbesteuerausfällen kommt, die in etwa 20 % des gesamten Gewerbesteueraufkommens ausmachen können.

Die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform durch eine Senkung der Steuermesszahl von bisher 5 % auf 3,5 % lassen sich im Augenblick allenfalls für den Bereich der Kapitalgesellschaften grob abschätzen. Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften wurde die Steuermesszahl bis einschließlich Erhebungszeitraum 2007 gestaffelt ermittelt. Die Spannbreite der Staffelung lag zwischen 1 % und 5 % bei einem Freibetrag von 24.500 €. Ab dem Erhebungszeitraum 2008 beträgt die Steuermesszahl bei unverändertem Freibetrag einheitlich 3,5 %, sodass es für die Verwaltung wegen dieser gravierenden Änderung bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlage praktisch unmöglich ist, belastbare Aussagen hinsichtlich der Entwicklung des Steueraufkommens für natürliche Personen und Personengesellschaft zu machen.
Weiter ist zu berücksichtigen, dass im Zuge der Unternehmenssteuerreform 2008 verschiedene Regelungen getroffen wurden, die eine Kompensation der Absenkung der Gewerbesteuermesszahl zur Folge haben. Auch deren Wirkungen können von der Verwaltung nicht abschließend beurteilt werden. Die Verwaltung geht jedoch davon aus, dass eine vollständige Kompensation durch Gegenfinanzierungsmaßnahmen nicht erfolgen wird. Im November 2007 war hinsichtlich der Auswirkung der Unternehmenssteuerreform 2008 bezogen auf Kapitalgesellschaften eine Umfrage bei 13 Städten durchgeführt worden. Die Einnahmeausfälle wurden von diesen Städten in einer Spannbreite zwischen 4 % und 20 % geschätzt. Für die Stadt Osnabrück wurden die Einnahmeausfälle bei der Gewerbesteuer mit rund 6,5 % kalkuliert.
Entgegen der bisherigen Einschätzung geht die Verwaltung davon aus, dass die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform nicht bereits 2008, sondern erst ab 2009 zu Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer führen werden, weil für das Jahr 2008 von den Firmen lediglich Gewerbesteuervorauszahlungen geleistet werden und die Veranlagung zur Gewerbesteuer 2008 erst in den Jahren 2009/2010 bzw. ggf. noch später erfolgen wird und für Erhebungszeiträume vor 2008 erhebliche Nachzahlungen geleistet wurden.
Ferner erfolgte zum 01.01.2008 eine Absenkung des Satzes bei der Gewerbesteuerumlage von bisher 73 % auf 65 %. Dies führt zu einer Entlastung der kommunalen Haushalte und soll ebenfalls zum Ausgleich der Einnahmerückgänge beitragen.

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