Unterversorgung in der Schulpsychologie (SPD-Fraktion)

Der Rat der Stadt Osnabrück fordert die Landesregierung auf, die Unterversorgung in der Schulpsychologie im Raum Osnabrück durch die Wiederbesetzung der freien Stellen zu beenden. Angesichts des umfangreichen Aufgabenfeldes der Schulpsychologen und der wachsenden Probleme von Schülern und Eltern ist es nicht hinnehmbar, dass ab September 2008 für die Stadt und den Landkreis Osnabrück noch ein Schulpsychologe tätig ist. Der Stellenabbau von 4 ½ auf 1 Stelle innerhalb von 10 Jahren in der Region Osnabrück führt u.a. zu einer Verlagerung der Behandlung akuter Notfälle auf den sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes und geht damit zu Lasten der Kommunen.

Beratungsverlauf:

Frau Graschtat begründet den Antrag namens der SPD-Fraktion. Sie legt dar, dass seit dem Jahr 2000 die Zahl der Schulpsychologen in Niedersachsen von 89 auf jetzt 49 gesunken sei und das Land damit im Verhältnis im Vergleich zu anderen Bundesländern den vorletzten Rang einnehme. Sie macht deutlich, dass für die Region Osnabrück lediglich ein Schulpsychologe zuständig sei, wobei die Probleme von Schülern, Eltern und Lehrern rapide gewachsen seien. Sie verweist darauf, dass mit den auftauchenden Problemen deutlich die sozialpsychiatrischen Dienste belastet werden. Sie spricht sich gegen die Annahme des schriftlich vorliegenden Änderungsantrages der FDP-Fraktion und der CDU-Fraktion aus, da dieser darauf abziele, zunächst den Bedarf festzustellen, der allerdings bereits offensichtlich sei. Nachdrücklich weist sie darauf hin, dass es sich bei der schulpsychologischen Versorgung um keine kommunale Aufgabe handele. Ferner sei die Stadtverwaltung weder fachlich noch sachlich in der Lage, den Bedarf an Schulpsychologen zu ermitteln.

Frau Strangmann legt namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dar, in Anbetracht der offenkundig zunehmenden Probleme im Schulbereich kein Verständnis für die personelle Ausdünnung im Bereich der Schulpsychologie zu haben. Sie kritisiert die landesweit ungleichmäßige Versorgung mit Schulpsychologen und, dass das bereits im Jahr 2004 auf Landesebene angekündigte Konzept zur schulpsychologischen Versorgung nicht vorliege. Den Inhalt des Änderungsantrages von FDP-Fraktion und CDU-Fraktion weist sie nachdrücklich zurück, da hierdurch die Zuständigkeiten verwischt werden.

Frau Winkler hebt die Notwendigkeit der schulpsychologischen Versorgung hervor und bedauert, dass hierfür die erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen. Sie unterbreitet namens der FDP-Fraktion und der CDU-Fraktion den folgenden Änderungsantrag:

„Die Verwaltung wird aufgefordert zu überprüfen, an welchen Standorten die Stellen der Schulpsychologen am besten angesiedelt werden, um in Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit eine möglichst breite Versorgung zu garantieren. Anschließend sind die Ergebnisse und der Bedarf an Schulpsychologen dem Land Niedersachsen
mitzuteilen.“

Frau Neumann spricht sich namens der CDU-Fraktion nachhaltig dafür aus, die derzeitige Situation nicht hinzunehmen. Sie hebt ebenfalls die Notwendigkeit der Betreuung der Schulen durch Psychologen hervor und ruft zur Unterstützung des Änderungsantrages von FDP-Fraktion und CDU-Fraktion aus.

Herr Oberbürgermeister Pistorius hebt das unumstößliche Erfordernis der schulpsychologischen Versorgung hervor. Die von CDU und FDP geforderte Bedarfserhebung sei in sofern nicht erforderlich, als die Zahl von Lehrern, die Zahl von Schulabbrechern und Ähnliches bekannt sein.

Frau Graschtat leitet aus den Beiträgen der Redner der Fraktionen von CDU und FDP ab, dass auch nach deren Auffassung die Zuständigkeit für die schulpsychologische Versorgung auf Landesebene verbleiben soll. Sie schlägt vor, dass der Ursprungsantrag der SPD-Fraktion im Sinne des Änderungsantrages ergänzt wird.

Herr Ratsvorsitzender Thöle stellt den entsprechend geänderten Antrag wie folgt zur Abstimmung:

Abweichender Beschluss:

Der Rat der Stadt Osnabrück fordert die Landesregierung auf, den Bedarf für die Region Osnabrück zu ermitteln und danach die Unterversorgung in der Schulpsychologie im Raum Osnabrück durch die Wiederbesetzung der notwendigen Stellen zu beenden. Der Stellenabbau von 4½ auf 1 Stelle innerhalb von 10 Jahren in der Region Osnabrück führt u. a. zu einer Verlagerung der Behandlung akuter Notfälle auf den sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes und geht damit zu Lasten der Kommunen.

Beratungsergebnis:

Die Abstimmung erfolgt offen.

Der abweichende Beschluss wird einstimmig angenommen.

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