Zukünftige Nutzung des ehemaligen Zentrallagers der Fa. Ihr Platz (SPD-Fraktion)

Das Zentrallager der Fa. Ihr Platz im Stadtteil Eversburg ist durch den Mutterkonzern Schlecker Ende Juli 2008 geschlossen worden. Die Bevölkerung des Stadtteils hat großes Interesse daran zu erfahren, wie dieses Gelände zukünftig genutzt werden soll.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Gibt es Erkenntnisse darüber, was die Fa. Schlecker mit dem Gelände vorhat?

2. Falls nein: Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, dies kurzfristig zu ändern?

3. Welche Nutzungsmöglichkeiten sieht der gültige Bebauungsplan für das Gelände vor?

Herr Stadtrat Griesert beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1 und 2:
Die Wirtschaftsförderung teilt mit, dass sie Kontakte zur Firma Schlecker, die die Grundstücke an der Atterstraße mit den aufstehenden Lagergebäuden nach deren Stilllegung verwerten möchte, führt und auch weiterhin führen wird.

Zu Frage 3:
Die von der Firma Schlecker genutzten Bereiche befinden sich sowohl nördlich als auch südlich der Atterstraße. Für den Bereich nördlich der Atterstraße gilt der Bebauungsplan 173 – Bürener Straße –, der seit dem 15. Mai 1974 rechtsverbindlich ist. In diesem Bebauungsplan ist der unmittelbar an der Atterstraße liegende Bereich als Mischgebiet in geschlossener Bauweise in einer Tiefe von 15 m 3-geschossig und davon angrenzend als 2-geschossig überbaubar festgesetzt. Der rückwärtige Grundstücksbereich zur Bahnlinie Osnabrück – Rheine ist als 2-geschossiges Gewerbegebiet festgesetzt. Einschränkungen nach der Baunutzungsverordnung sind weder für das Mischgebiet noch für das Gewerbegebiet in diesem Bereich getroffen.
Das von der Firma Schlecker südlich der Atterstraße genutzte Grundstück liegt innerhalb des Bebauungsplanes 99 – Atterstraße/Wersener Straße/Teichweg –. Dieser Bebauungsplan ist seit dem 25. Mai 1967 rechtsverbindlich und setzt für diesen Grundstücksbereich ein nach der Baunutzungsverordnung uneingeschränktes Gewerbegebiet in 2-geschossiger offener Bauweise fest.

Beratungsverlauf:

Frau Graschtat stellt fest, dass die Antwort der Verwaltung die Fragen 1 und 2 nicht hinreichend beantworte.

Auf Nachfrage von Frau Graschtat stellt Herr Griesert fest, dass er in Ergänzung der Antwort der WFO die Frage zu 1 mit Nein und die Frage zu 2 mit dem Hinweis, dass die Verwaltung entsprechende Nachfrage halten werde, beantworte.

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