1. Die Einschätzung der Verwaltung, dass es sich bei der Finanzierung der Persönlichen Betreuung um eine originäre Landesaufgabe handelt, wird geteilt.
2. Als Zeichen für die Wertschätzung engagierter ehrenamtlicher Arbeit gewährt die Stadt Osnabrück den Betreuungsvereinen gleichwohl im Rahmen einer freiwilligen Zuwendung für das Jahr 2009 einen Betrag von 8.000 Euro.
3. Das Land Niedersachsen plant, für die Finanzierung persönlicher Betreuungen eine Leistungsumstellung zugunsten ehrenamtlicher Arbeit vorzunehmen. Deshalb wird die Zahlung des städtischen Zuschusses auf 1 Jahr befristet.
4. Die Sozialverwaltung wird beauftragt, bis zur kommenden Sommerpause einen Bericht vorzulegen, der darlegt, wie sich das Aufgabenfeld der Betreuungen in ihrem Arbeitsbereich entwickelt hat. Die Betreuungsvereine werden ebenfalls um einen Bericht gebeten.
Beratungsverlauf:
Frau Gutendorf erläutert die Gründe für die gemeinsame Antragstellung aller Fraktionen.
Beschluss:
1. Die Einschätzung der Verwaltung, dass es sich bei der Finanzierung der Persönlichen Betreuung um eine originäre Landesaufgabe handelt, wird geteilt.
2. Als Zeichen für die Wertschätzung engagierter ehrenamtlicher Arbeit gewährt die Stadt Osnabrück den Betreuungsvereinen gleichwohl im Rahmen einer freiwilligen Zuwendung für das Jahr 2009 einen Betrag von 8.000,00 €.
3. Das Land Niedersachsen plant, für die Finanzierung persönlicher Betreuungen, eine Leistungsumstellung zugunsten ehrenamtlicher Arbeit vorzunehmen. Deshalb wird die Zahlung des städtischen Zuschusses auf ein Jahr befristet.
4. Die Sozialverwaltung wird beauftragt, bis zur kommenden Sommerpause einen Bericht vorzulegen, der darlegt, wie sich das Aufgabenfeld der Betreuungen in ihrem Arbeitsbereich entwickelt hat. Die Betreuungsvereine werden ebenfalls um einen Bericht gebeten.
Beratungsergebnis:
Die Abstimmung erfolgt offen.
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Fragen zu diesem Antrag
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