Gewährung eines finanziellen Ausgleichs für von Bombenräumungen Betroffene durch die Niedersächsische Landesregierung (SPD-Fraktion/Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Beratungsverlauf:
Herr Tackenberg begründet den Antrag namens der SPD-Fraktion. Er verweist darauf, dass das Land Niedersachsen eines der letzten sei, in dem keine gültige Ausgleichsregelung bestehe. Dieses treffe seit Mitte der 90er-Jahre zu. Er erhebt die Forderung, die von Bombenräumungen betroffenen Bürgerinnen und Bürger nicht allein zu lassen. Die Bombenräumungen der letzten Jahre und zu Beginn dieses Jahres haben den dringenden Handlungsbedarf aufgezeigt. Aus diesem Grund werde an die Niedersächsische Landesregierung appelliert, hier aktiv zu werden. Er kritisiert, dass die Situation in Niedersachsen die Bürger schlechter stelle als in anderen Bundesländern. Er hebt hervor, dass die Verwaltung der Stadt Osnabrück bisher sehr kulant bei der Umlegung der entstandenen Kosten vorgegangen sei.

Herr Dr. E. h. Brickwedde signalisiert namens der CDU-Fraktion Zustimmung. Er weist darauf hin, dass die am 04. Januar dieses Jahres durchgeführte Bombenräumung 500.000,00 € Kosten für das Land Niedersachsen mit sich gebracht habe und die Kosten für die Stadt Osnabrück mit 250.000,00 € zu beziffern seien. Hieran werde deutlich, dass im Interesse der Öffentlichkeit bereits erhebliche öffentliche Mittel für Bombenräumungen aufgebracht werden. Er verweist ferner darauf, dass die Bombenräumung den Einsatz von 400 Polizisten, 300 Kräften des Technischen Hilfswerkes, 200 Feuerwehreinsatzkräften sowie 580 Mitarbeitern der Rettungsdienste erforderlich gemacht haben. Er stellt ebenfalls bedauernd fest, dass die Regelungen der einzelnen Bundesländer im Hinblick auf Ausgleichszahlungen unterschiedlich seien und beispielsweise die Länder Bayern und Baden W ürttemberg den Eigentümern die volle Kostenlast aufbürden. Er macht deutlich, dass bisher die Stadtverwaltung im Einzelfall prüfe, wieweit besonders Betroffenen im Rahmen einer Billigkeitsregelung Kosten erstattet werden können; hierfür müssen die entsprechenden Anträge der Betroffenen vorliegen. Ein entsprechender Rechtsanspruch
bestehe hierfür nicht.

Herr Mierke bedauert ebenfalls die Unterschiedlichkeit der Landesregelungen und hält es in Anbetracht der Tatsache, dass es sich um Kriegsfolgeschäden handelt, für erforderlich, auf Bundesebene eine einheitliche Regelung zu initiieren. Ferner stimmt er den Ausführungen von Herrn Dr. E. h. Brickwedde bezüglich der Einzelfallhilfe im Härtefall zu.

Herr Dr. Thiele spricht sich für die Annahme des Antrages aus. Er hebt ebenfalls hervor, dass die Stadt Osnabrück wiederholt um den Ausgleich unbilliger Härten bemüht gewesen sei; allerdings sieht er keine Möglichkeit der verbindlichen Kostenzusage durch die Stadt, da hierdurch ein unkalkulierbares Haushaltsrisiko entstehen würde.

Herr Hagedorn sieht in den Kosten, die für Bombenräumungen entstehen, ebenfalls eine Gemeinlast aller Bürger und insofern bezeichnet er den erforderlichen Kostenausgleich als eine Aufgabe einer größeren Gemeinschaft als der Kommunen. Zur Begründung verweist er u. a. darauf, dass eine unterschiedliche Belastung der einzelnen Kommunen durch Bombenabwürfe, und in der Folge durch die nunmehr abzuwickelnden Bombenräumungen vorliege. Sollte die Zeitungsberichterstattung über den Inhalt eines Schreibens von Herrn Ministerpräsidenten Wulff an betroffene Osnabrücker Bürger zutreffen, wonach dieser eine Kostenerstattung durch die Stadt in Aussicht gestellt habe, weist er dieses als Kompetenzüberschreitung zurück.

Herr Cheeseman sieht sowohl die Verpflichtung der Bundesländer als auch des Bundes zur Kostenerstattung im Fall von Schäden, die auf Bombenräumungen zurückzuführen seien, und spricht sich insofern dafür aus, die Forderung des Rates der Stadt Osnabrück bezüglich einer entsprechenden Gesetzesinitiative an den Deutschen Städtetag in Richtung der Bundesregierung zu erweitern.

Herr Dr. Thiele signalisiert ebenfalls die Zustimmung der FDP-Fraktion zu dem Antragsinhalt. Er verweist gleichfalls auf die Bemühungen in zurückliegenden Fällen unbillige Härten auszugleichen.

Herr Ratsvorsitzender Thöle stellt Einvernehmen darüber her, dass die Anregung, den Beschlusstext im Hinblick auf die Weiterleitung an den Deutschen Städtetag zu erweitern, aufgenommen wird.

Abweichender Beschluss:
Der Rat der Stadt Osnabrück fordert die Niedersächsische Landesregierung auf, über eine Gesetzesinitiative zu ermöglichen, dass die Bürgerinnen und Bürger, die infolge von Bombenräumungen Sachschäden erlitten haben, finanziell durch Landesmittel entschädigt werden.

Der Deutsche Städtetag wird aufgefordert, sich für eine entsprechende Gesetzesinitiative auf Bundesebene einzusetzen, die die finanzielle Entschädigung durch Bundesmittel ermöglichen soll.

Beratungsergebnis:

Die Abstimmung erfolgt offen.

Der abweichende Beschluss wird einstimmig angenommen.

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