In der NOZ vom 23. Januar 2009 war unter „Rutschpartien sind vorbei“ Folgendes zu lesen:
„Außerdem sind die Pflichten der Abfallwirtschaftsbetriebe auf Radwegen an Hauptverkehrsstraßen begrenzt. Das sind in der gesamten Stadt etwa 24 Kilometer.“
Nachdem in allen bisherigen Vorlagen der Verwaltung immer dargestellt wurde, das für den Winterdienst vorgesehene Radwegenetz umfasse 56 km, fragen wir die Verwaltung:
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Ist die Nennung der 24 Kilometer durch die Verwaltung erfolgt?
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Wenn ja: Handelt es sich dabei um einen erneuten Versuch der Verwaltung, die ordnungsgemäße Umsetzung des Ratsbeschlusses zum Winterdienst auf Radwegen zu verhindern?
Mit dem Einverständnis der Fragesteller ergeht die Antwort wie folgt zu Protokoll:
Zu 1.:
Das winterdienstlich zu betreuende Hauptradwegnetz beläuft sich nach der Überarbeitung auf ca. 70 km. Davon verlaufen 24 km auf Hochborden und werden vom Eigenbetrieb Grün betreut. Der Artikel der NOZ berichtet über den Einsatz der neu gelieferten Arbeitsmaschinen. Der Eigenbetrieb Grün schließt nicht aus, dass ein Mitarbeiter im Gespräch mit der Redakteurin darauf hingewiesen hat, dass mit den gelieferten Mehrzweckgeräten 24 km Radwege im Winterdienst betreut werden. Dabei wurde wohl nicht darauf hingewiesen, dass das Netz, für das der Abfallwirtschaftsbetrieb in Zusammenarbeit mit der Straßenbauverwaltung zuständig ist, noch hinzukommt.
Die Aussage in der NOZ beruht dann auf einem Missverständnis seitens der Redakteurin. Der Abfallwirtschaftsbetrieb und dritte Stellen in der Verwaltung haben nicht die Länge des Hauptradwegenetzes mit 24 km benannt.
Zu 2.:
Wie sich aus der Antwort zu 1. ergibt, soll das Hauptradwegenetz von ca. 70 km winterdienstlich betreut werden.
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