Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Vorteile eine integrierte Steuerung umweltrelevanter Verwaltungsaktivitäten im Rahmen eines städtischen Umweltmanagementsystems/Umweltcontrolling bietet. Wie dieses Instrument in der Stadtverwaltung etabliert bzw. weiter entwickelt werden kann ist möglichst kurzfristig im Organisations- bzw. Verwaltungsausschuss vorzustellen.
Begründung:
Ein konsequentes Umweltengagement der öffentlichen Verwaltungen entlastet die Umwelt und die öffentlichen Kassen. Dies ergab u.a. die Studie „Umweltcontrolling im Bereich der öffentlichen Hand“ im Auftrag des Umweltbundesamtes. So gehen zwischen fünf und sechs Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs in Deutschland auf das Konto öffentlicher Einrichtungen. Schätzungsweise zwischen 25 bis 60 % der Heizenergie und 10 % des Stromverbrauchs könnten in den Gebäuden der öffentlichen Verwaltungen eingespart werden. Das lohnt sich auch finanziell: Eine Auswertung kommunaler Energieberichte zeigt, daß seit Ende der 70er Jahre in Städten, die in Energiespartechnik investiert und ein Energiemanagement eingeführt haben, im Durchschnitt pro einer investierten Mark rund fünf Mark Energiekosten jährlich gespart wurden.
Die Studie geht auf einen Beschluss der Umweltminister der OECD-Staaten zurück. Dort wurde die Resolution „Greening the Government“ verabschiedet, die die Staaten dazu anhält, die eigenen Aktivitäten auf den ökologischen Prüfstand zu stellen und beim Umweltschutz mit gutem Beispiel voranzugehen.
Zentrale Steuerungsfelder sind: die umweltfreundliche Beschaffung, Abfall- und Energiemanagement und ein umweltorientiertes Mobilitätsmanagement sowie die Förderung der Motivation der Mitarbeiter/innen.
Die Stadt Osnabrück hat in vielen Bereichen den Umweltschutz in der Stadt weiter voran gebracht. In Zentrum der Aufmerksamkeit stand dabei vor allem die Fortentwicklung des
Umweltgedankens im Rahmen der Stadtentwicklung. Aber auch in Bezug auf die umweltrelevanten Aktivitäten der Stadtverwaltung selbst sind einige Anstrengungen erfolgreich. Klärungsbedürftig ist, inwiefern diese hinreichend zielführend sind.
Im Rahmen des Prüfauftrages soll u.a. dargestellt werden,
- wie ein effizientes Umweltmanagement und Umweltcontrolling im Zuge der Verwaltungsreform strukturell verankert werden soll bzw. könnte,
- welchen Nutzen einzelne Instrumente wie die Entwicklung von Umweltrichtlinien/Leitbildern, jährlicher Umweltberichten, eine Öko-Audit-Zertifizierung, etc. haben können,
- in welchem Verhältnis die Ziele des städtischen Umweltschutzmanagements mit der Entwicklung von Umweltqualitätszielen stehen bzw. stehen können,
- welchen Gesamtnutzen finanzieller und umweltpolitischer Art ggf. erwartet werden kann,
- wie sich andere Kommunen dieser Aufgabe stellen.
Beratungsverlauf:
Herr Bajus begründet den Antrag namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und verweist hierzu ebenfalls auf Auskünfte der Verwaltung in der vergangenen Ratssitzung, die den Einsatz von Recyclingpapier betrafen und absolut unzureichende Vorgehensweisen der Verwaltung aufgedeckt haben. Hierzu habe der Rat auf Initiative der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen entsprechenden Beschluss gefasst. Im Weiteren nimmt er Bezug auf die Einzelheiten der schriftlich vorliegenden Begründung und macht deutlich, dass eine frühere Ratsinitiative aus dem Jahr 2000 nicht mit dem erforderlichen Nachdruck bearbeitet wurde.
Herr Dr. E. h. Brickwedde verweist auf die Vorbildfunktion der Stadtverwaltung gegenüber den Bürgern und macht deutlich, dass es sich bei der Entwicklung eines Konzeptes zur Verbesserung des Umweltmanagements keinesfalls um punktuelle Maßnahmen handeln solle, sondern vielmehr um die Entwicklung eines ganzheitlichen Denkens gehen müsse, das in sämtliche Belange der Beschaffung, Kostenreduzierung, Gebäudesanierung, Optimierung des Umgangs mit Ressourcen, Verminderung von Gefahrenstoffen Eingang finden müsse. Er nimmt in seinen Ausführungen Bezug auf die Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes „Umweltcontrolling im Bereich der öffentlichen Hand“.
Herr Henning hebt für die SPD-Fraktion zur Begründung hervor, dass es die Zielrichtung der Antragstellung sei, die innerhalb der Verwaltung agierenden Akteure zusammenzuführen. Er verweist auf die Zuständigkeit des Eigenbetriebes Immobilien für die Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung, Aktivitäten des Fachbereiches Umwelt in konzeptioneller Hinsicht und fordert im Zuge der notwendigen Vernetzung eine verstärkte Zusammenarbeit. Im Hinblick auf die bestehenden Einsparpotenziale werde auch ein verbessertes Umweltcontrolling für erforderlich gehalten.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Vorteile eine integrierte Steuerung umweltrelevanter Verwaltungsaktivitäten im Rahmen eines städtischen Umweltmanagementsystems/Umweltcontrolling bietet. Wie dieses Instrument in der Stadtverwaltung etabliert bzw. weiter entwickelt werden kann, ist möglichst kurzfristig im Organisations- bzw. Verwaltungsausschuss vorzustellen.
Beratungsergebnis:
Die Abstimmung erfolgt offen.
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Fragen zu diesem Antrag
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