Vorgehen des Gewerbeaufsichtsamtes in Sachen Borgelt (SPD-Fraktion/Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Der Rat stellt fest:

  • Das Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück ist seit vielen Jahren berechtigten Beschwerden von im Umfeld der Fa. Borgelt lebenden Bürgerinnen und Bürgern über gesundheitsgefährdende Belastungen nicht mit dem nötigen Nachdruck nachgegangen. Kontrollen und Untersuchungen wurden jeweils erst auf erheblichen Druck von Anwohnern und immer in Absprache mit dem Unternehmen und nach Voranmeldung durchgeführt, sodass berechtigte Zweifel bestehen, ob die tatsächlichen Arbeitsabläufe erfasst wurden.
  • Eine auch nur halbwegs den Ansprüchen an eine ordnungsgemäß arbeitende Behörde genügende Information von Beschwerdeführern und Antragstellern erfolgt nicht.
    Die Verpflichtungen des Nieders. Umweltinformationsgesetzes werden auch nicht annähernd erfüllt.

Der Rat fordert das Gewerbeaufsichtsamt auf

  • alle gesetzlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um umgehend für den Schutz der Anwohner vor Gesundheitsgefährdungen durch die Produktion der Fa. Borgelt zu sorgen; dabei sind kontinuierliche unangemeldete Kontrollen unabdingbar.
  • ab sofort die Verpflichtung zu erfüllen, die Antragsteller und Beschwerdeführer angemessen zu informieren sowie Anfragen und Anträge zu beantworten; dazu gehört auch, den Einladungen von Ratsgremien bzw. dem Bürgerforum Folge zu leisten.

Der Rat fordert die Stadtverwaltung auf

  • alle Möglichkeiten in ihrem Zuständigkeitsbereich z.B. durch Grundwasseruntersuchungen auszuschöpfen, um die Bürger im Umfeld der Fa. Borgelt vor Gesundheitsgefährdungen zu schützen.

Beratungsverlauf:

Herr Ratsvorsitzender Thöle verweist auf die Mitteilungsvorlage der Verwaltung, die als Tischvorlage ausliegt sowie einen Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP.

Frau Graschtat begründet den Antrag namens der SPD-Fraktion und zitiert die Arbeitsinhalte des Gewerbeaufsichtsamtes, die auf der entsprechenden Homepage dargestellt sind. Sie legt dar, dass die im Umfeld der Fa. Borgelt lebenden Menschen diese Beschreibung der Aufgaben mit der tatsächlichen Aufgabenwahrnehmung durch das  Gewerbeaufsichtsamt nicht miteinander in Einklang bringen können. Sie stellt fest, dass der Eindruck entstanden sei, dass das Gewerbeaufsichtsamt bislang kein nachhaltiges Interesse am Schutz der Anliegen der betroffenen Bürger gezeigt habe. Sie kritisiert, dass bisher vereinzelte Messungen nur auf erheblichen Druck, nach entsprechenden Vorlaufzeiten und ausschließlich angemeldet vorgenommen wurden. Sie kritisiert ferner den Umgang des Gewerbeaufsichtsamtes mit den betroffenen Anliegern.
Sie zitiert den nach dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz bestehenden Rechtsanspruch auf Information der Bürger. Der Anspruch sei innerhalb von vier Wochen zu
erfüllen. Sofern Informationen erteilt werden, seien diese unzureichend oder für Bürger unverständlich. Sie verweist beispielhaft auf ein Schreiben der Anwohner vom 08. Oktober 2008, das auch der Stadtverwaltung vorliege und das bis zum heutigen Zeitpunkt nicht beantwortet sei. Sie stellt fest, dass die Weigerung der Vertreter des Gewerbeaufsichtsamtes, in Ausschusssitzungen oder Sitzungen der Bürgerforen öffentlich Stellung zu nehmen, Misstrauen schüre. Sie hebt hervor, dass die Stadt Osnabrück in der angesprochenen Angelegenheit keine eigene Zuständigkeit besitze – allerdings sieht sie die moralische Zuständigkeit des Rates als Vertretung aller Bürgerinteressen. Sie bezeichnet den eingebrachten Antrag als Zeichen dafür, dass der Rat künftig nicht bereit sein werde, das Vorgehen des Gewerbeaufsichtsamtes hinzunehmen. Den Antrag der CDU-Fraktion bezeichnet sie als nicht zielführend, da hierin lediglich die derzeitigen Zustände beschrieben werden. In dem als Tischvorlage unterbreiteten Sachstandsbericht
des Gewerbeaufsichtsamtes sieht sie den ersten Erfolg der heutigen Antragstellung.

Herr Oberbürgermeister Pistorius widerspricht dieser Einschätzung mit dem Hinweis auf ein Gespräch, das er mit Vertretern des Gewerbeaufsichtsamtes vor zehn Tagen geführt habe und in dem er der Spitze des Gewerbeaufsichtsamtes gegenüber die Unzufriedenheit der Stadt Osnabrück bezüglich der bisherigen Arbeit des Gewerbeaufsichtsamtes im Falle der Fa. Borgelt zum Ausdruck gebracht habe. Es sei dargelegt worden, dass die Gefahr einer Bedrohung der Gesundheit der Bevölkerung in dem betroffenen Bereich gesehen werde. Er verweist darauf, dass die heutige Situation im Jahr 1913, in dem es keine entsprechende Wohnbebauung in dem genannten Bereich gegeben habe, ihren Ursprung habe und an den entsprechenden Entscheidungen in der Folgezeit auch städtische Gremien Verantwortung trugen, soweit dadurch die Bebauung im Laufe der Jahre auch näher an das Unternehmen herangerückt sei. Er ruft insofern zu Behutsamkeit mit Schuldzuweisungen auf, zumal die einschlägigen Gesetze seiner Einschätzung als sehr unternehmensfreundlich zu bezeichnen seien, diese der Arbeit des Gewerbeaufsichtsamtes starke rechtliche Grenzen setzen und es daneben in starkem Maße auf die Kooperation der betroffenen Unternehmen angewiesen sei. In dem genannten Gespräch habe die Verwaltung allerdings die Vertreter des Gewerbeaufsichtsamtes eindringlich darum gebeten, ihre bisherige Öffentlichkeitsarbeit zu optimieren und sich verstärkt den Anliegen der Bürger und der öffentlichen Diskussion zu stellen, um der bestehenden Verunsicherung entgegenzuwirken. Er kündigt an, dass die Gewerbeaufsicht am 05. März 2009 in den Räumen des Schulzentrums Eversburg zu einer öffentliche Veranstaltung zur Problematik der Fa. Borgelt einladen werde und ggf. auch die Angebote einer Sprechstunde des Gesundheitsdienstes von Stadt und Landkreis Osnabrück – wie am vergangenen Wochenende durchgeführt – Wiederholung finden solle. Er bittet die betroffenen Anwohner darum, die entsprechenden Angebote wahrzunehmen und plädiert für weitere gemeinsame Bemühungen, in den nunmehr eingeleiteten Gesprächen dem bisher entstandenen Misstrauen zu begegnen. Er hebt hervor, dass die Stadt Osnabrück auch im weiteren Vorgehen nicht Herr des Verfahrens sei. Dennoch werde die Stadt Osnabrück sich bemühen, eigene Werte als Anhaltspunkt für bestehende Beeinträchtigungen zu gewinnen. Die Stadt habe keinerlei Möglichkeiten, Schutzmaßnahmen für Betroffene einzuleiten oder Anordnungen für den Betrieb zu treffen. Abschließend appelliert er bis zur tatsächlichen Aufhellung der Vorgänge an alle Beteiligten, maßvoll mit öffentlicher Kritik umzugehen. Gleichzeitig appelliert er an das Unternehmen Borgelt, sich dem notwendigen Verfahren im Interesse der Sicherheit der Anwohnerinnen und Anwohner zu öffnen.

Herr Bajus dankt Herrn Oberbürgermeister Pistorius für seine Erläuterungen und das bisherige Vorgehen. Er spricht sich ebenfalls dafür aus, die Sorgen der betroffenen Bürger ernst zu nehmen aber gleichzeitig durch das weitere Vorgehen keine Hysterie zu schüren. Er legt dar, dass das bisherige Verfahren bedauerlicherweise Zweifel an der vollständigen Beachtung der Gesetze geweckt habe. Im Hinblick auf den vorliegenden Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP weist er darauf hin, dass die derzeitigen Erfolge nicht ausschließlich auf die Initiative betroffener Bürger zurückzuführen seien, sondern auch die Verwaltung wie auch der Oberbürgermeister nachdrücklich Einfluss genommen haben. Ferner sei durch die öffentliche Berichterstattung Druck entstanden. Er verweist auf die Übergabe des erstellten Krebskatasters im November 2007 an die Verwaltung und erhebt die Frage, wieweit daraufhin der städtische Gesundheitsdienst hätte tätig werden müssen. Insgesamt sei die Entwicklung um die Fa. Borgelt durch zahlreiche Versäumnisse gekennzeichnet.

Herr Twent begründet namens der CDU-Fraktion den vorgelegten Änderungsantrag (siehe Anlage). Er stellt fest, dass die Aussagen des Ursprungsantrages von SPD und Grünen teilweise diffamierend und nicht den Tatsachen entsprechend seien. Er spricht sich ebenfalls dafür aus, den Ursachen für das erstellte Krebskataster nachzugehen und die Zusammenhänge aufzuarbeiten. Bedauernd stellt er fest, dass bereits seit Jahrzehnten immer wieder Beschwerden aus dem Umfeld der Fa. Borgelt an das Gewerbeaufsichtsamt herangetragen wurden, die nicht vollständig aufgearbeitet wurden. Einen Erfolg der Bürger sieht er in dem begründeten Rechtsstreit, der das Gewerbeaufsichtsamt erstmalig zu entsprechenden Messungen veranlasst hätte, was selbstverständlich zu früherem Zeitpunkt erforderlich gewesen wäre. Gleichzeitig verweist er auf die Komplexität der Materie und hebt hervor, dass dem Rat in dieser Angelegenheit keine Zuständigkeit zukomme. Er begrüßt das Angebot einer Informationsveranstaltung durch das Gewerbeaufsichtsamt
und bittet um Zustimmung zum Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP.

Herr Stadtrat Griesert legt dar, dass auf Bitte des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt die Verwaltung die Flächen des an die Fa. Borgelt angrenzenden Kinderspielplatzes auf Schwermetalle und zyklische, aromatische Kohlenwasserstoffe sowie Dioxide untersucht habe. Hierbei seien keine auffälligen Werte festgestellt worden. Ferner sei mit den Stadtwerken das Firmengelände begangen worden und es seien Fragen der Abläufe der gewerblichen Gewässer geklärt worden. Es sei verfügt worden, dass bis zum Ende des Monats ein derzeit verschlossener Revisionsschacht geöffnet werden müsse, um hier zusätzliche Messungen zu ermöglichen. Ferner werden bis zum Abschluss des Monats zwei Grundwasseruntersuchungsstellen im Abstrom der Fa. Borgelt untersucht. In dem zuletzt geführten Gespräch mit der Leitung des Gewerbeaufsichtsamtes sei daneben die dringende Bitte geäußert worden, den Ursachen der vorliegenden Erkrankungen nachzugehen. Alle eingeleiteten Maßnahmen wie auch die vom Gesundheitsdienst eingeleiteten Maßnahmen zielen darauf ab, belastbare Fakten zu gewinnen.

Herr Mierke spricht sich im Sinne eines vorwärts gewandten Verfahrens für einen einstimmigen Beschluss aus, der auch einen größeren Druck für das weitere Vorgehen aufbauen  würde.

Frau Sliwka führt namens der FDP-Fraktion als Begründung für den vorliegenden Änderungsantrag aus, dass nicht durch Beschluss Kritik an der bisherigen Arbeit des  Gewerbeaufsichtsamtes vorgebracht werden solle. Sie dankt Herrn Oberbürgermeister Pistorius für seine bisherigen Initiativen und stellt fest, dass Konsens in der Frage der gemeinsamen Unterstützung aller betroffenen Bürgerinnen und Bürger bestehe. Sie spricht sich ebenfalls dafür aus, weiterhin auf das Gewerbeaufsichtsamt einzuwirken.

Frau Graschtat macht demgegenüber deutlich, dass die Inhalte des Antrages zu belegen seien und die Schärfe der Formulierungen auf das bisherige Verfahren zurückzuführen seien. Sie spricht sich ebenfalls nachdrücklich für eine Unterstützung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger aus.

Herr Oberbürgermeister Pistorius spricht sich ebenfalls dafür aus, bei der Beschlussfassung Schuldzuweisungen, die nicht in der Aufgabe des Rates liegen, zu vermeiden. Insofern sollten beide Anträge zusammengefasst werden und die entsprechenden Feststellungen dabei nicht mit beschlossen werden. Ferner regt er an, in die Beschlussfassung einzubeziehen, dass er als Oberbürgermeister das Gespräch zu dem zuständigen Landesministerium im Hinblick auf das weitere Vorgehen und mögliche Unterstützung durch die Stadt Osnabrück suchen werde. Besonderer Wert sei auf die Feststellung zu legen, dass die Öffentlichkeit ein Recht auf klare, direkte und transparente Informationen habe.

Herr Hagedorn spricht sich ebenfalls für eine gemeinsame Beschlussfassung aus. Er stellt fest, dass an der vorgebrachten Kritik sachlich nichts zurückzunehmen sei.

Herr Hus stellt fest, dass das bisherige Verfahren tiefes Misstrauen der betroffenen Bürger in Eversburg auch gegen den Rat und die Verwaltung der Stadt Osnabrück verursacht habe. Er kritisiert nachdrücklich die Tatsache, dass das Gewerbeaufsichtsamt erst aufgrund der eingeleiteten Klage zur Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben gebracht werden konnte.

Nach kurzer Aussprache über das weitere Verfahren stellt Herr Ratsvorsitzender Thöle die in dem von Herrn Oberbürgermeister Pistorius vorgebrachten Sinne abgeänderten Anträge von SPD und Grünen einerseits und CDU und FDP andererseits in der von ihm erweiterten Form wie folgt zur Abstimmung:

Abweichender Beschluss:

a) Änderungsantrag der CDU-Fraktion/FDP-Fraktion:

Der Rat fordert das Gewerbeaufsichtsamt auf,

  • über die erfolgten Messungen, die erfolgten Anordnungen und das Ergebnis des erstellten Gutachtens die unmittelbar betroffenen Anwohnern schriftlich oder in einer öffentlichen Informationsveranstaltung zu informieren.
  • alle gesetzlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um unverzüglich für den Schutz der Anwohner vor möglichen Gesundheitsgefährdungen durch die Produktion der Fa. Borgelt zu sorgen.

Der Rat beauftragt die Stadtverwaltung, bzw. die Stadtwerke Osnabrück,

  • alle Möglichkeiten in ihrem Zuständigkeitsbereich z.B. durch Grundwasseruntersuchungen, Regenwasserkanaluntersuchungen auszuschöpfen, um die Bürger im Umfeld der Fa. Borgelt vor möglichen Gesundheitsgefährdungen zu schützen.

Der Rat beauftragt das zuständige Gesundheitsamt für die Stadt Osnabrück, zu überprüfen, ob die in der unmittelbaren Wohnumgebung aufgetretenen gemeldeten Krebsfälle möglicherweise in ursächlichem Zusammenhang mit den Immissionsbelastungen der Firma Borgelt stehen.

b) Antrag der SPD-Fraktion/Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Der Rat fordert das Gewerbeaufsichtsamt auf

  • alle gesetzlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um umgehend für den Schutz der Anwohner vor Gesundheitsgefährdungen durch die Produktion der Fa. Borgelt zu sorgen; dabei sind kontinuierliche unangemeldete Kontrollen unabdingbar.
  • ab sofort die Verpflichtung zu erfüllen, die Antragsteller und Beschwerdeführer angemessen zu informieren sowie Anfragen und Anträge zu beantworten; dazu gehört auch, den Einladungen von Ratsgremien bzw. dem Bürgerforum Folge zu leisten.

Der Rat fordert die Stadtverwaltung auf

  • alle Möglichkeiten in ihrem Zuständigkeitsbereich z. B. durch Grundwasseruntersuchungen auszuschöpfen, um die Bürger im Umfeld der Fa. Borgelt vor Gesundheitsgefährdungen zu schützen

Der Oberbürgermeister wird beauftragt

  • in Gesprächen mit dem zuständigen Landesministerium zu klären, wie die Stadt Osnabrück dazu beitragen kann, dass dem berechtigten Anliegen der Anwohner der Fa. Borgelt an das Gewerbeaufsichtsamt nachgekommen wird und deren Schutzinteresse erfüllt wird.

Beratungsergebnis:

Die Abstimmung erfolgt offen.

Der abweichende Beschluss wird mehrheitlich ohne Gegenstimmen bei zwei Enthaltungen angenommen.

Fragen zu diesem Antrag

Bei Fragen und Anregungen zu diesem Antrag können Sie hier mit uns in Kontakt treten.

  • Damit wir Ihnen antworten können, benötigen wir Ihre E-Mail-Adresse.
  • Bitte teilen Sie uns hier Ihre Anregungen und Fragen zum Antrag mit.
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.