In Ausführung des einstimmig beschlossenen Ratsbeschlusses vom 10.02.2009 zur Erstellung von Energiekonzepten für die Konversionsflächen, wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der bereits laufenden B-Planänderungsverfahren
- B-Plan 579 Literatenhöfe
- B-Plan 582 Breslauer Str.
- B-Plan 584 Amselweg
- B-Plan 587 Akazienstr.
zu überprüfen, ob und in welchem Umfang
- die Kraft-Wärme-Kopplung,
- die Versorgung mit Nahwärme,
- die Nutzung der Solarenergie im größeren Maßstab zur Heizungsunterstützung und
- die Wärmeversorgung als Energiedienstleistung (Einspar-Contracting)
technisch und wirtschaftlich sinnvoll oder unter Klimaschutzgesichtspunkten wünschenswert ist und welche diesbezüglichen Vorgaben hierzu in der Bauleitplanung gemacht werden müssen. Dabei ist der ganze rechtliche Spielraum, den das Baugesetzbuch und andere Vorschriften für energiebezogene Vorgaben lassen, auszuschöpfen.
Soweit weitere Neubauvorhaben durch Nachverdichtung vorgesehen sind (z. B. B-Plan 587 Akazienstr.) ist entsprechend des Ratsbeschlusses zur ökologischen Bauleitplanung eine solarenergetische Überprüfung durchzuführen und im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit der Passivhaus-Standard vorzugeben.
Beratungsverlauf:
Frau Meyer zu Strohen macht deutlich, dass die Mitglieder der Fraktionen von CDU und FDP dem Antrag zustimmen, wobei die Vorgabe von Passivhausstandards abgelehnt werde.
Herr Henning verweist auf die Beschlussfassung des Rates am 10. Februar 2009 und macht deutlich, dass die Möglichkeit, durch städtebauliche Verträge Passivhausstandard zu vereinbaren, ohnehin nur für den Bebauungsplan 587 – Akazienstraße – gegeben sei.
Beschluss:
In Ausführung des einstimmig beschlossenen Ratsbeschlusses vom 10. Februar 2009 zur Erstellung von Energiekonzepten für die Konversionsflächen, wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der bereits laufenden B-Planänderungsverfahren
- B-Plan 579 Literatenhöfe
- B-Plan 582 Breslauer Str.
- B-Plan 584 Amselweg
- B-Plan 587 Akazienstr.
zu überprüfen, ob und in welchem Umfang
- die Kraft-Wärme-Kopplung,
- die Versorgung mit Nahwärme,
- die Nutzung der Solarenergie im größeren Maßstab zur Heizungsunterstützung und
- die Wärmeversorgung als Energiedienstleistung (Einspar-Contracting)
technisch und wirtschaftlich sinnvoll oder unter Klimaschutzgesichtspunkten wünschenswert ist und welche diesbezüglichen Vorgaben hierzu in der Bauleitplanung gemacht werden müssen. Dabei ist der ganze rechtliche Spielraum, den das Baugesetzbuch und andere Vorschriften für energiebezogene Vorgaben lassen, auszuschöpfen.
Soweit weitere Neubauvorhaben durch Nachverdichtung vorgesehen sind (z. B. B-Plan 587 Akazienstr.) ist entsprechend des Ratsbeschlusses zur ökologischen Bauleitplanung eine solarenergetische Überprüfung durchzuführen und im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit der Passivhaus- Standard vorzugeben.
Beratungsergebnis:
Die Abstimmung erfolgt offen.
Der Beschluss wird einstimmig angenommen, wobei die Mitglieder der Fraktionen von CDU und FDP sich gegen die Vorgabe von Passivhausstandards – wie im letzten Halbsatz des Beschlussvorschlages gefordert – aussprechen.
Fragen zu diesem Antrag
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