Konsequenzen aus den Gesundheitsgefährdungen anlässlich der jüngsten Osterfeuer (SPD-Fraktion/Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

1. Die Verwaltung wird beauftragt die „Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Osnabrück“ dahingehend zu überarbeiten, dass die Belastungen der Luft mit Schadstoffen, die durch das Abbrennen von Feuern anlässlich der Osterfeiertage entstehen, erheblich verringert werden.

a. Dabei sind insbesondere auch solche Maßnahmen zu prüfen,

  • die – analog zur Regelung in Wallenhorst – nur noch solche Feuer zulassen, deren Veranstalter einen öffentlichen Zugang erlauben,
  • die geeignet sind, die Menge des Brennguts zu reduzieren,
  • die geeignet sind, die Verbrennungsqualität des Brennguts zu verbessern.

b. Erfahrungen anderer Kommunen sind zu berücksichtigen.

2. Zugleich wird die Verwaltung beauftragt, Kontakt mit den Umlandgemeinden aufzunehmen, um eine gemeinsame Strategie zu entwickeln, die geeignet ist, die regionale Gesamtbelastung durch Osterfeuer zu reduzieren.
3. Sofern die Verwaltung der Meinung ist, dass alle Reduktionsmaßnahmen ungeeignet sind, sind die Folgen und die Möglichkeiten der Umsetzung eines Verbotes von Osterfeuern darzustellen.
4. Die weitere Beratung erfolgt im Umweltausschuss.

Beratungsverlauf:

Herr Henning begründet den Antrag namens der SPD-Fraktion. Er verweist auf die erheblichen Umweltbelastungen, die die jüngsten Osterfeuer in Osnabrück verursacht haben. Aufgrund dieser Osterfeuer sei die Feinstaub- und Smogbelastung in der Stadt Osnabrück so hoch wie nie zuvor gewesen. Aufgrund dieser Situation habe es viele Forderungen gegeben, dass öffentlicheingeschritten wird. Aufgrund der Tatsache, dass diese Anliegen für berechtigt gehalten werden, sei der heutige Antrag vorgelegt worden. Die Verwaltung solle insbesondere prüfen, ob die im vergangenen Jahr verschärfte Regelung als ausreichend zu betrachten ist. Ferner soll die Verwaltung in Kontakt mit den Umlandgemeinden gemeinsam eine Strategie entwickeln, die geeignet ist, die gesamte Belastung der Region durch Osterfeuer zu reduzieren. Insofern werde auch dem Änderungsantrag der FDP-Fraktion, der schriftlich vorliegt, gefolgt; allerdings sei der Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen weitergehender.

Herr Oberbürgermeister Pistorius verweist darauf, dass die Belastungssituation am Ostersonntag auf die ungünstige Wetterlage zurückzuführen gewesen sei. Er legt dar, dass am
07. Mai 2009 die gemeinsame Vorstandskonferenz von Stadt und Landkreis Osnabrück anstehe und er beabsichtige, das Thema dort anzusprechen. Er schlägt dementsprechend vor, den FDP-Antrag zu beschließen und den SPD-Antrag der Verwaltung als Material für die weiteren Verhandlungen an die Hand zu geben. Einigkeit bestehe darüber, dass bei entsprechenden Wetterlagen das Abbrennen von Osterfeuern eine Gefährdungssituation entstehen lasse. Die Verwaltung werde bemüht sein, vergleichbare Regelungen in Stadt und Landkreis herbeizuführen.

Frau Galitz verweist namens der CDU-Fraktion darauf, dass die geforderte Beratung der Angelegenheit im Umweltausschuss bereits in der vergangenen Sitzung stattgefunden habe, wo man übereinstimmend zu einem Ergebnis gekommen sei, das dem heutigen Vorschlag des Oberbürgermeisters entspreche. Es sei bereits übereinstimmend festgestellt worden, dass es nicht ausreichend sei, dass die Stadt Osnabrück für ihr Stadtgebiet Lösungen entwickele, sondern ausschließlich in Zusammenarbeit mit den Umlandgemeinden eine Verbesserung gefunden werden könne.

Herr Bajus zitiert von der Internet-Seite des zuständigen Landesministeriums, wonach für die Dauer von drei Tagen im Raum Osnabrück vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei empfindlichen Personen gewarnt wurde. Er legt dar, dass die höchste Warnstufe bereits zu einem Zeitpunkt eingetreten sei, als in Osnabrück die Osterfeuer noch nicht  entzündet waren. Er spricht sich wie die Vorredner für den Erhalt von Möglichkeiten zur Brauchtumspflege aus; er bezweifelt allerdings, dass es sich in allen Fällen angezeigter Osterfeuer um Brauchtumsfeiern gehandelt habe. Er spricht sich dagegen aus, in der bestehenden Wetterlage die einzige Begründung für die gesundheitsgefährdende Situation zu sehen. Er hebt die Zuständigkeit der Umlandkommunen für die Modifizierung der derzeitigen Regelungen hervor und hält insofern Gespräche mit dem Landkreis für nicht ausreichend. Er stellt fest, dass Frau Galitz im Umweltausschuss und Herr Dr. Thiele über eine Presseverlautbarung bisher keinen Bedarf gesehen hätten, weitere Verbote auszusprechen.

Herr Dr. Thiele verweist auf die im Jahr 2008 vorgenommene Verschärfung der entsprechenden Verordnung; er macht deutlich, dass die Kontrolle der Einhaltung der Regelungen schwierig sei und lediglich stichpunktartig erfolgen könne. Auch er sieht die Notwendigkeit, über die Stadtgrenze hinaus mit den Umlandgemeinden zu einem Konsens zu finden und spricht sich für die Annahme des Beschlussvorschlages in dem von Herrn Pistorius vorgetragenen Sinne aus.

Herr Cheeseman hält die bisherige Regelung für ausreichend; aus seiner Sicht sei jedoch die Kontrolle der Einhaltung der Regelungen nicht ausreichend gewährleistet und daher sicherzustellen.

Frau Schlattner hebt hervor, dass es bereits in der Ausschussdiskussion keine unterschiedliche Sichtweise der Problematik gegeben habe und übereinstimmend festgestellt wurde, dass Handlungsbedarf bestehe.

Herr Mierke spricht sich ebenfalls für die Annahme des Prüfauftrages aus.

Abweichender Beschluss:

a) Änderungsantrag der FDP-Fraktion:
Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit dem Landkreis und den Umlandgemeinden aufzunehmen, um ein einheitliches Vorgehen zu entwickeln, das geeignet ist, die regionale Gesamtbelastung durch Osterfeuer zu reduzieren.

b) Die Einzelheiten des Ursprungsantrages der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen werden für das weitere Vorgehen wie folgt als Material in die Verhandlungen einbezogen:

1. Die Verwaltung wird beauftragt die „Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Osnabrück“ dahingehend zu überarbeiten, dass die Belastungen der Luft mit Schadstoffen, die durch das Abbrennen von Feuern anlässlich der Osterfeiertage entstehen, erheblich verringert werden.

a. Dabei sind insbesondere auch solche Maßnahmen zu prüfen,

  • die – analog zur Regelung in Wallenhorst – nur noch solche Feuer zulassen, deren Veranstalter einen öffentlichen Zuggang erlauben,
  • die geeignet sind, die Menge des Brennguts zu reduzieren,
  • die geeignet sind, die Verbrennungsqualität des Brennguts zu verbessern.

b. Erfahrungen anderer Kommunen sind zu berücksichtigen.

2. Zugleich wird die Verwaltung beauftragt, Kontakt mit den Umlandgemeinden aufzunehmen, um eine gemeinsame Strategie zu entwickeln, die geeignet ist, die regionale Gesamtbelastung durch Osterfeuer zu reduzieren.

3. Sofern die Verwaltung der Meinung ist, dass alle Reduktionsmaßnahmen ungeeignet sind, sind die Folgen und die Möglichkeiten der Umsetzung eines Verbotes von Osterfeuern darzustellen.

4. Die weitere Beratung erfolgt im Umweltausschuss.

Beratungsergebnis:

Die Abstimmung erfolgt offen.

Der abweichende Beschluss wird einstimmig angenommen.

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