Seit September 2008 steht für alle Schüler/-innen in Stadt und Landkreis Osnabrück noch ein Schulpsychologe zur Verfügung. Bis zur Reduzierung der Stellen durch das Land Niedersachsen von insgesamt 89 im Jahre 2000 auf 42,25 im Herbst 2008 gab es in der Region viereinhalb Stellen.
Der Rat hat am 16.09.2008 die Landesregierung aufgefordert, den Bedarf im Bereich des schulpsychologischen Dienstes für die Region Osnabrück zu ermitteln und danach die Unterversorgung im Raum Osnabrück durch die Wiederbesetzung der notwendigen Stellen zu beenden. Das Niedersächsische Kultusministerium hat daraufhin der Stadt am 10.11.2008 mitgeteilt, die Notwendigkeit der schulpsychologischen Beratung und damit die Existenz des schulpsychologischen Dienstes in Niedersachsen würden nicht infrage stehen. Die Landesschulbehörde werde durch entsprechende Platzierung von Vertretungskräften für eine ausgeglichene schulpsychologische Versorgung sorgen. Daher sei zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle für eine/-n Schulpsychologen/-in am Standort Osnabrück befristet ausgeschrieben worden.
Wir fragen die Verwaltung:
- Ist die Stellenbesetzung erfolgt, ggfs. in welchem Umfang und für welchen Zeitraum?
- Ist entsprechend dem Ratsbeschluss der Bedarf für die Region Osnabrück durch das Land inzwischen ermittelt worden und wie sieht dieser ggfs. aus?
Frau Stadträtin Rzyski beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Die Stellenbesetzung ist erfolgt: Der Bewerber ist für den Standort Osnabrück mit voller Stundenzahl vom 01. Mai 2009 bis zum 31. Oktober 2009 befristet eingestellt worden. Zu einer möglichen Verlängerung kann heute noch keine Angabe gemacht werden (Frage der Haushaltsmittel).
Zu 2.:
Das Konsolidierungsprogramm des Landes für einen ausgeglichenen und zukunftsfähigen Landeshaushalt erfordert nach wie vor Einsparungen beim Personal. Aufgrund der zu erfüllenden Vorgaben zur Stelleneinsparung, die zum Teil noch unter der vorherigen Landesregierung entstanden sind, und in der Folge der bildungspolitischen Entwicklungen, die sich mit der von ihr umgesetzten Schul- und Schulverwaltungsreform verbinden, erfolgte eine Reduzierung der Stellen der gesamten Landesschulbehörde. Die Zahl der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen ist – bedingt durch die Schulverwaltungsreform, die mit der in Angriff genommenen grundsätzlichen Veränderung zur Eigenverantwortlichen Schule einherging – rückläufig.
Die Landesschulbehörde als Anstellungsbehörde der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen ist gehalten, ihren Personalhaushalt im Rahmen der durch den Haushaltsgesetzgeber festgeschriebenen Zielvereinbarungen (ZV) I und II zu gestalten. Es steht außer Frage, dass die Schulpsychologie einen wichtigen Teil des neuen Beratungs- und Unterstützungssystems für Schulen bilden wird. Schulpsychologische Beratung wird sich innerhalb der Struktur des Beratungs- und Unterstützungssystems für die eigenverantwortliche Schule allerdings künftig noch stärker auf einen ihrer bisherigen Schwerpunkte konzentrieren müssen. Ihre Aufgaben werden vorrangig bei einer auf das System Schule bezogenen Beratung, Begleitung und Konzeptentwicklung liegen. Der Schulpsychologie wird in Zukunft die Aufgabe zukommen, im schulischen Kontext verstärkt
Hilfe zur Selbsthilfe zu geben und die Fähigkeit der Beratungspartner zu fördern, auftretende Probleme in eigener Verantwortung zu bewältigen. Dabei ist einerseits bildungspolitischen Vorgaben (z. B. auf den Feldern Lerndiagnostik, Hochbegabung, Prävention) und andererseits dem von den Schulen formulierten Unterstützungsbedarf Rechnung zu tragen. Im Umgang der Schulen mit dem Beratungs- und Unterstützungssystem werden allerdings noch Erfahrungen abzuwarten sein, die auch Veränderungen an der derzeit vorgesehenen Ausgestaltung nicht grundsätzlich ausschließen. Möglichkeiten für neue Spielräume müssen jedoch erst geschaffen werden, sodass es zu dem eingeschlagenen Weg derzeit keine Alternative gibt.
Beratungsverlauf:
Frau Graschtat bittet um Auskunft, wieweit zwischenzeitlich beim Schulpsychologischen Dienst vermehrt Eltern mit Fragestellungen vorstellig werden, die sie anderenfalls an Schulpsychologen gerichtet hätten.
Frau Rzyski legt dar, dass die Gründe für die Inanspruchnahme des Sozialpsychiatrischen Dienstes nicht erhoben werden. Auf Nachfrage von Herrn Hus bestätigt sie, dass dauerhaft Wartezeiten von einem halben Jahr auf die Beratung eines Schulpsychologen auch von ihr für zu lang erachtet werden; allerdings sei darauf zu verweisen, dass derzeit vom Land eine Übergangssituation geltend gemacht werde.
Auf weitere Nachfrage von Herrn Hus gibt Frau Stadträtin Rzyski ergänzend zu Protokoll bezüglich der Reduzierung von Beratungslehrer-Stunden folgende Auskunft:
Die Landesschulbehörde hat auf tel. Nachfrage mitgeteilt, dass von der Absicht der Reduzierung der Beratungslehrerstunden von 3 auf 2 Stunden Abstand genommen wurde.
Auf Nachfrage von Frau Neumann erläutert Frau Rzyski, dass es für die Schulsozialarbeiter schwierig sei zu differenzieren, auf welcher Grundlage sich der Beratungsbedarf erhöht habe. Sie macht deutlich, dass es hierüber kein ausgefeiltes Dokumentationssystem gebe. Insgesamt sei zweifellos von sämtlichen Beratungsinstanzen erhöhter Beratungsbedarf festzustellen.
Fragen zu dieser Anfrage
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