Bei der Ausweisung von Wohngebieten werden – unter Zugrundelegung der vormaligen Regelungen des abgeschafften Niedersächsischen Spielplatzgesetzes – ab sofort grundsätzlich wieder Kinderspielflächen berücksichtigt. Diese Regelung gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Rat das eingeforderte und derzeit in Vorbereitung befindliche Spielplatzkonzept verabschiedet hat.
Beratungsverlauf:
Herr Sommer begründet den Antrag namens der SPD-Fraktion. Er verweist darauf, dass nach der Abschaffung des Niedersächsischen Spielplatzgesetzes Kommunen nicht mehr verpflichtet seien, Kinderspielplätze einzurichten. Im Sinne der Familienfreundlichkeit werde es jedoch für erforderlich erachtet, dass für jeden Bebauungsplan die Notwendigkeit der Einrichtung eines Kinderspielplatzes hinterfragt werde. Durch den Wegfall des Niedersächsischen Spielplatzgesetzes und aufgrund der Tatsache, dass das städtische Spielplatzkonzept noch nicht vorliege, sei ein rechtsfreier Raum entstanden. Daher beantrage die SPD-Fraktion, den Regelungen des bisherigen Spielplatzgesetzes weiterhin zu folgen, so lange, bis das städtische Spielplatzkonzept verabschiedet sei. Die Formulierung des vorliegenden FDP-Antrages sieht er in die gleiche Richtung weisend; allerdings seien diese nicht eindeutig genug.
Herr Hasskamp bedauert, dass der Antrag der SPD-Fraktion nicht dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt wurde. Er stellt namens der FDP-Fraktion den folgenden Änderungsantrag:
„Die Verwaltung hat dem Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss ab sofort in jeder Beschlussvorlage für ein neues Baugebiet ihre Einschätzung aufzuzeigen, ob sie den Bau eines neuen Spielplatzes für notwendig erachtet oder nicht. Die hier vorhandenen Spielplätze in nächster Umgebung sind ebenfalls aufzuzeigen. Der Jugendhilfeausschuss ist in die Beratungsfolge in Form einer Mitteilungsvorlage einzubeziehen.“
Die Annahme des SPD-Antrages werde abgelehnt.
Frau Meyer zu Strohen legt namens der CDU-Fraktion dar, dass im Rahmen der Maßnahmen zum Bürokratieabbau eine Aussetzung des Spielplatzgesetzes erprobt wurde. Sie hebt hervor, dass den Kommunen durch die Aussetzung des Spielplatzgesetzes mehr Handlungsfreiheit übertragen werde. Sie verweist auf das Selbstbestimmungsrecht der Kommunen, im Rahmen der Bebauungsplanung geänderten Siedlungsstrukturen Rechnung zu tragen. Sie weist auch im Hinblick auf den FDP-Änderungsantrag darauf hin, dass auch ohne das Niedersächsische Spielplatzgesetz bei der Ausweisung jeglichen Wohngebietes die Regelungen des Baugesetzbuches greifen, wobei jeweils den sozialen Bedürfnissen junger Menschen Rechnung zu tragen sei. Dies sei in der Vergangenheit beachtet worden. Sie legt dar, dass eine Regelungslücke lediglich bezüglich der Herstellung von Spielplatzflächen von privaten Bauherren bestehe, die die Altersgruppe von bis zu Sechsjährigen betreffe. Hierüber erfolge bis zum Oktober eine landesrechtliche Regelung. Sie spricht sich insofern gegen die Annahme des Antragsgegenstandes aus.
Herr Meier spricht sich namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die Annahme des SPD-Antrages bis zur Verabschiedung eines städtischen Spielplatzkonzeptes aus.
Herr Mierke spricht sich für eine Zusammenfassung des SPD- und FDP-Antrages im Hinblick auf private Spielplätze aus.
Herr Griesert weist darauf hin, dass auch in den zurückliegenden Fällen von Bebauungsplanänderungen und -aufstellungen der erforderliche Abwägungsprozess durchgeführt wurde. Er begrüßt die Aufgabe der bisherigen starren Regelungen, die von Frau Meyer zu Strohen aufgezeigte Regelungslücke für Kleinkinderspielplätze auf privaten Baugrundstücken sei durch einfachen Ratsbeschluss nicht zu schließen; vielmehr müsste eine entsprechende Satzung beschlossen werden. Er verweist jedoch hierzu ebenfalls auf die in Aussicht stehende Landesregelung.
Herr Oberbürgermeister Pistorius regt an, in die Beschlussfassung die folgende Einfügung einzubeziehen:
„Dabei sind die Kriterien des außer Kraft gesetzten Niedersächsischen Spielplatzgesetzes zu berücksichtigen.“
Hiermit sei gewährleistet, dass die Kriterien in die Abwägung einbezogen werden.
Sodann führt Herr Ratsvorsitzender Thöle die Abstimmung über den modifizierten Änderungsantrag der FDP-Fraktion wie folgt herbei:
Abweichender Beschluss:
Die Verwaltung hat dem Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss ab sofort jeder Beschlussvorlage für ein neues Baugebiet ihre Einschätzung aufzuzeigen, ob sie den Bau eines neuen Spielplatzes für notwendig erachtet oder nicht. Dabei sind die Kriterien des außer Kraft gesetzten Niedersächsischen Spielplatzgesetzes zu berücksichtigen. Die vorhandenen Spielplätze in nächster Umgebung sind ebenfalls aufzuzeigen. Der Jugendhilfeausschuss ist in die Beratungsfolge in Form einer Mitteilungsvorlage einzubeziehen.
Beratungsergebnis:
Die Abstimmung erfolgt offen.
Der abweichende Beschluss wird mehrheitlich von den Mitgliedern der SPD-Fraktion, der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen, den Ratsmitgliedern Cheeseman und Mierke und dem Oberbürgermeister
gegen die Stimmen der Mitglieder der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion angenommen.
Fragen zu diesem Antrag
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