Handlungskonzept „Kinder- und familienfreundliche Stadt“ (SPD-Fraktion)

Der Rat der Stadt nimmt seine Verantwortung für Kinder und Familien ernst. Angesichts der hohen Anzahl von Familien, die in Osnabrück von materieller Armut betroffen sind, wird es in Zukunft noch wichtiger sein, Familien zu informieren, wo sie auch in schwierigen Lebenslagen Hilfe erhalten können.

1. Da es in Osnabrück ein umfangreiches Angebot an Hilfen und Unterstützungen gibt, wird die Verwaltung beauftragt

a) darzustellen, was in Osnabrück unternommen wird, um
– arbeitslose Personen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren
– junge Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf zu unterstützen
– die Entwicklungs- und Bildungschancen von Kindern zu verbessern
– Arbeitsplätze in der Stadt/Region zu schaffen und zu erhalten
– familienfreundliche Rahmenbedingungen vorzuhalten

Diese Darstellung soll in Form eines Flyers bzw. Informationsbroschüre erfolgen, der
an Familien weitergegeben werden kann.

b) Auf dieser datengestützten Grundlage aufzuzeigen, welche konkreten Handlungsbedarfe
in den vorherigen Handlungsfelder gesehen werden, um die bestehenden
Maßnahmen und Aktivitäten zu überprüfen bzw. zu qualifizieren, auszubauen
oder ggf. neu zu initiieren.

2. Ein „Runder Tisch Kinderarmut“ ist einzuberufen. Daran teilnehmen sollen ausgewählte
Träger, die in den Bereichen von SGB II, SGB III, SGB VIII und SGB XII arbeiten,
sowie Vertreter der Sozialkonferenz. Der „Runde Tisch“ soll in 2–3 Treffen eine
Bewertung der Handlungsbedarfe abgeben sowie Vorschläge für die weitere Vorgehensweise
formulieren.

3. Die Bewertung des Handlungskonzeptes sowie die vorgeschlagene weitere Vorgehensweise
des Runden Tisch Kinderarmut ist in einer gemeinsamen Sitzung der
Ausschüsse Schule und Sport, Soziales und Gesundheit sowie Jugendhilfe vorzustellen,
die dem Rat der Stadt eine Beschlussempfehlung vorlegen.

Beratungsverlauf:

Frau Stadträtin Rzyski macht deutlich, dass im Jugendhilfeausschuss einstimmig das Erfordernis einer datengestützten Grundlage für das künftige Vorgehen hervorgehoben wurde. Dort habe ferner Konsens darüber bestanden, dass zunächst eine Bestandsaufnahme der derzeitigen Angebote erarbeitet und geprüft werden solle, ob diese Angebote hinreichend kommuniziert werden. Ggf. solle die Erstellung einer Gesamtübersicht über bereits vorhandene Hilfs- und Unterstützungsangebote in Angriff genommen werden.

Frau Jacobsen begründet den Antrag namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie verweist auf einen entsprechenden Bericht des Caritas-Verbandes, wonach in Osnabrück jeder 8. Mensch an oder unterhalb der Armutsgrenze lebe. Sie verweist auf die Auswirkungen der Kinderarmut. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt den Antrag der SPD-Fraktion zur Einrichtung eines Runden Tisches Kinderarmut. Vorrangiges Ziel solle es hierbei sein, für alle Kinder in Osnabrück die gleichen Chancen auf Bildung herzustellen. Sie verweist darauf, dass bisher die Umsetzung eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2007 zur Erstellung eines Berichtes über die und die Perspektiven unterversorgter Kinder in Osnabrück ausstehe.

Herr Hasskamp spricht sich namens der FDP-Fraktion für die Zielrichtung des SPD-Antrages aus. Er unterbreitet namens der FDP-Fraktion einen Änderungsantrag, wonach
zunächst eine Bewertung der Notwendigkeit der Erstellung eines entsprechenden Flyers im Jugendhilfeausschuss erörtert werden solle. Ferner spricht auch er sich dafür aus, dass ein Runder Tisch Kinderarmut einzuberufen sei. Er erläutert die Einzelheiten des Antrages.

Frau Rzyski berichtet von mehreren Gesprächen mit Vertretern der Osnabrücker Sozialkonferenz (OSK). Sie habe im Rahmen dieser Gespräche deutlich gemacht, dass die OSK eine wichtige Einrichtung im Kampf gegen Kinderarmut sei, allerdings nicht die einzige. Sie führt weiter aus, dass im Rahmen der Sitzungen des Jugendhilfeausschusses deutlich wurde, dass es bereits eine Reihe von Angeboten und Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen von Kinderarmut gäbe, diese sich jedoch in ihrer Wirksamkeit noch nicht optimal entfalten würden. Hinsichtlich der Erstellung eines handlungsleitenden Berichts zur Kinderarmut weist sie darauf hin, dass mehrere Faktoren die Vorlage desselben verzögert haben. Derzeit liege eine Datensammlung vor, der ein Textteil vorgeschaltet sei. Diese Datensammlung allein sei nicht geeignet, um Maßnahmenvorschläge zu entwickeln. Sie verweist auf das in der Entstehung begriffene Instrument der „Sozialraumanalyse“, das im Rahmen der Sitzungen der Fachausschüsse und auch im Rahmen der letzten Tagung der OSK vorgestellt worden sei. Da ihr derzeit lediglich ein Mitarbeiter für die Erstellung der Analyse zur Verfügung stehe, sei mit der Vorlage derselben erst gegen Jahresende zu rechnen. Weiterhin macht Frau Rzyski deutlich, dass auf der Grundlage der über die Sozialraumanalyse dokumentierten Daten- und Faktenbasis alle mit dem Thema „Kinderarmut“ befassten Institutionen und Einrichtungen zur Beratung und Abstimmung von Strategien und Maßnahmen einbezogen werden. Das gelte selbstverständlich auch für die OSK. Dem Jugendhilfeausschuss soll das Ergebnis der gemeinsamen Vorberatungen und Vorüberlegungen zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden.

Herr Sommer sieht in dem Vortrag von Frau Stadträtin Rzyski die Begründung für den SPD-Antrag. Er sieht als Zeichen für Kinderarmut die hohe Quote der Kinder, für die die Kindergartenbeiträge erlassen werden und dass viele Kinder nicht mehr an der Mittagsverpflegung teilnehmen. Er hebt hervor, dass die Kommune keine Einflussmöglichkeit zur Bekämpfung der Grundlage der Kinderarmut – nämlich die Arbeitslosigkeit – habe. Es gebe lediglich die Möglichkeit, zu einer sozialen Gerechtigkeit beizutragen. Im Hinblick auf die Herstellung von Bildungsgerechtigkeit gehe der Antrag der SPD-Fraktion weiter als der bisher beschlossene Armutsbericht. Er spricht sich prinzipiell auch für die Annahme des Änderungsantrages der FDP-Fraktion aus. Auch die SPD-Fraktion sei dafür, mit den Trägern gemeinsam eine Bewertung der derzeit vorhandenen bzw. notwendigen Maßnahmen vorzunehmen. Die Anregung der FDP-Fraktion, die Politik mit einzubeziehen, werde übernommen.

Frau Westermann legt dar, dass die Haltung der CDU-Fraktion in dem Beitrag von Frau Rzyski weitgehend wiedergegeben werde. Allerdings spreche sich die CDU-Fraktion gegen die Einrichtung zusätzlicher Gremien, Runder Tische und Ähnliches aus. Zur Begründung verweist sie darauf, dass die Verwaltung mit den Geschäftsführern der Freien Träger ohnehin entsprechende Gespräche führe. Außerdem gebe es eine entsprechende Arbeitsgruppe. Auch die CDU-Fraktion spreche sich für eine gemeinsame Sitzung zur Erörterung der weiteren Vorgehensweise aus.

Herr Oberbürgermeister Pistorius schlägt vor, die vorliegenden Beschlussvorschläge zusammenzufassen und sowohl die Erstellung eines Flyers als auch die Einrichtung eines Runden Tisches auszunehmen.

Abweichender Beschluss:

Der Rat der Stadt Osnabrück nimmt seine Verantwortung für Kinder und Familien ernst. Angesichts der hohen Anzahl von Familien, die in Osnabrück von materieller Armut betroffen sind, wird es in Zukunft noch wichtiger sein, Familien zu informieren, wo sie auch in schwierigen Lebenslagen Hilfe erhalten können.

1. Da es in Osnabrück ein umfangreiches Angebot an Hilfen und Unterstützungen gibt, wird die Verwaltung beauftragt

a) darzustellen, was in Osnabrück unternommen wird, um
– arbeitslose Personen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren
– junge Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf zu unterstützen
– die Entwicklungs- und Bildungschancen von Kindern zu verbessern
– Arbeitsplätze in der Stadt/Region zu schaffen und zu erhalten
– familienfreundliche Rahmenbedingungen vorzuhalten

b) Auf dieser einer datengestützten Grundlage aufzuzeigen, welche konkreten Handlungsbedarfe in den vorherigen Handlungsfelder gesehen werden, um die bestehenden
Maßnahmen und Aktivitäten zu überprüfen bzw. zu qualifizieren, auszubauen oder ggf. neu zu initiieren.

2. Die Entwicklung von Maßnahmen in Abstimmung mit den freien Trägern, den Verbänden und der Osnabrücker Sozialkonferenz werden anschließend nach Vorlage im Jugendhilfeausschuss dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Beratungsergebnis:

Die Abstimmung erfolgt offen.

Der abweichende Beschluss wird einstimmig angenommen.

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