Behindertengerechte Veranstaltungen (SPD-Fraktion)

In der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 17.9.2008 wurde einstimmig beschlossen, dass die Verwaltung Lösungsvorschläge entwickelt, wonach öffentliche Veranstaltungen, z. B. auf dem Marktplatz, künftig behindertengerecht gestaltet werden.
Die Veranstaltung „Osnabrück is(s)t gut“ entsprach im August in keiner Weise den genannten Ansprüchen. Fast alle Restaurationen waren auf hohen Podesten aufgebaut und für Menschen mit Einschränkungen nicht begehbar.

Wir fragen die Verwaltung:

1. War die genannte Veranstaltung mit entsprechenden Auflagen verbunden und – falls ja – warum sind diese nicht eingehalten worden?

2. In welcher Art und Weise ist der Veranstalter auf seine Pflichten hingewiesen worden?

3. Wie will die Verwaltung zukünftig sicherstellen, dass bei der Genehmigung derartiger Veranstaltungen eine behindertengerechte Ausrichtung gewährleistet ist?

Herr Stadtrat Griesert beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1:
Für die Veranstaltung „Osnabrück is(s)t gut“ ist eine Erlaubnis auf der Basis des vom Veranstalter
vorgelegten Konzepts erteilt worden. Konkrete Auflagen zur behindertengerechten Ausgestaltung
der Veranstaltung gab es dabei nicht, weil der Maßnahmenkatalog der AG Bau des Behindertenforums
zu dem Zeitpunkt noch nicht vorlag und deswegen auch bislang kein Handlungskonzept
erarbeitet werden konnte.

Zu 2:
Die Gestaltung der Veranstaltungsflächen ist mit dem Veranstalter besprochen worden, mit dem
Ziel, möglichst den barrierefreien Zugang zu allen Bereichen zu gewährleisten.

Zu 3:
Ein mit dem Behindertenforum abgestimmtes gemeinsames Handlungskonzept ist Voraussetzung
für eine wirksame Berücksichtigung der Belange der Behinderten bei öffentlichen
Veranstaltungen. Die Frage, ob und gegebenenfalls wie einzelne Anforderungen als bindende
Auflage gem. § 36 Abs. 2 VwVfG in die Bewilligungsbescheide aufgenommen werden können,
kann erst geklärt werden, wenn das Handlungskonzept erstellt worden ist.

Beratungsverlauf:

Frau Wachtel kritisiert die Auskunft der Verwaltung an die bisher eingeleiteten Maßnahmen als
unzureichend. Sie fordert von der Verwaltung, nunmehr mit Nachdruck an der Erstellung eines
entsprechenden Maßnahmenkataloges zu arbeiten.

Herr Griesert weist hierzu darauf hin, dass die Belange der einzelnen Gruppen von Behinderten,
die im Behindertenforum mitarbeiten, sehr unterschiedlich seien, sodass es äußerst
schwierig sei, sich auf einheitliche Standards, wie auch in der Antwort ausgeführt, für alle Gruppen
von Behinderten festzulegen.

Frau Jacobsen fordert ebenfalls die kurzfristige Einleitung von Maßnahmen wie z. B. den Bau
von Rampen, sofern Podeste zum Einsatz kommen. Die Erarbeitung eines Handlungskonzeptes
hält sie nicht für erforderlich.

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