Der Rat der Stadt Osnabrück fordert die Verwaltung auf, gegenüber dem Bund und dem Land
dafür einzutreten, dass die Hilfe aus einer Hand für Langzeitarbeitslose in den Jobcentern der
Arbeitsgemeinschaften erhalten bleibt. Der im Februar 2009 mit den Ländern gefundene Kompromiss
der verfassungsrechtlichen Absicherung des Modells der Arbeitsgemeinschaft und des
Optionsmodells muss weiterverfolgt werden. Zudem darf es keine Einschränkungen für flexible, vor Ort zu steuernde Arbeitsmarktprogramme geben.
Sollte eine Verfassungsänderung politisch nicht durchsetzbar sein, fordert der Rat die umgehende
Ausarbeitung eines Kooperationsmodells der beiden Leistungsträger ein, das den Anforderungen
des Bundesverfassungsgerichts an eine eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung
gerecht wird und die lokale Zusammenarbeit der Träger so gut wie möglich erfüllt.
Unter dem Vorbehalt einer aufgabengerechten Finanzausstattung soll die geteilte Leistungsträgerschaft
der Stadt für die Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie die flankierenden sozialintegrativen
Eingliederungsleistungen einerseits und der Bundesagentur für Arbeit für das Arbeitslosengeld
II, das Sozialgeld sowie die Eingliederungsleistungen des Bundes andererseits
erhalten bleiben.
Durch die Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung im SGB II und den damit verbundenen
Finanzverschiebungen zwischen den staatlichen Ebenen dürfen keine zusätzlichen finanziellen
Belastungen für die Stadt entstehen.
Beratungsverlauf:
Frau Wachtel begründet den Antrag namens der SPD-Fraktion. Sie verweist auf die anstehende
Strukturreform des Sozialgesetzbuches II und erläutert die rechtlichen Hintergründe.
Sie stellt fest, dass von der Landesregierung erwartet werde, dass ihre Beschlüsse gehalten
werden und sich das Land auf Bundesebene für eine entsprechende Verfassungsänderung
einsetzen werde, um so die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von Kommunen und Arbeitsverwaltung
weiterhin zu ermöglichen. Ferner solle weiteren Kommunen bei entsprechendem
Interesse die Umsetzung des Optionsmodells ermöglicht werden. Hierfür solle ein entsprechender
Mustervertrag ausgearbeitet werden, der die künftige Zusammenarbeit regele.
Herr Dr. E. h. Brickwedde plädiert namens der CDU-Fraktion dafür, sich für das Optionsmodell
zu öffnen und dies in Kooperation mit dem Landkreis durchzuführen. Er spricht sich für die gemeinsame
Betreuung von Langzeitarbeitslosen aus Stadt und Landkreis aus einer Hand aus. Er
gibt Informationen weiter, wonach eine Grundgesetzänderung durch den Koalitionsvertrag ausgeschlossen
sei. Anhand der Entwicklung von Musterverträgen werden nunmehr nach Grundlagen
für künftige Kooperationsmodelle gesucht. Über die Eckpunkte hierfür finde eine Abstimmung
mit den Vertretern der Bundesländer und der Spitzenverbände statt, wozu es am 14. Februar
eine Sonderkonferenz der Arbeits- und Sozialminister der Länder geben werde. Ferner sei
er über eine Initiative des deutschen Landkreistages informiert worden, wonach diese anstreben,
die Optionsmöglichkeiten über die jetzigen 69 involvierten Landkreise hinaus zu erweitern.
Neben einer Mehrzahl der Landkreise, die für das Optionsmodell eintreten, haben sich zwischenzeitlich
mehrere große Städte, wie Hamburg, Stuttgart, Köln und Hannover hierfür ausgesprochen.
Er spricht sich für die Annahme des folgenden Änderungsantrages der CDU-Fraktion
aus:
„Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wird zugesagt, dass die bestehenden Optionskommunen
ihre Aufgabe unbefristet wahrnehmen können sollen. Die Stadt Osnabrück bittet
die Bundesregierung, eine Öffnung der bestehenden Optionskommunen zu ermöglichen.
Auf dieser Basis will die Stadt Osnabrück das Optionsmodell für die Betreuung von Langzeitarbeitslosen
durch eine Kooperation mit dem Landkreis Osnabrück erreichen. So kann die Umsetzung
des dort sehr erfolgreichen Optionsmodells auch in der Stadt Osnabrück ermöglicht werden.
Sollte dieser Weg nicht gegangen werden können, fordert der Rat der Stadt Osnabrück die
Verwaltung auf, gegenüber dem Bund und dem Land dafür einzutreten, dass die Hilfe aus einer
Hand für Langzeitarbeitslose in den Jobcentern der Arbeitsgemeinschaften erhalten bleibt.
Durch eine mögliche Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung im SGB II und damit verbundenen
Finanzverschiebungen zwischen den staatlichen Ebenen dürfen keine zusätzlichen finanziellen
Belastungen für die Stadt entstehen.“
Er spricht sich für eine Verknüpfung des Änderungsantrages und des Ursprungsantrages von
SPD und Grüne aus.
Herr Oberbürgermeister Pistorius verweist auf die übereinstimmende Haltung der Bundesländer,
durch eine Verfassungsänderung beide bisherige Organisationsformen zu ermöglichen. Die
Tendenz von Landkreisen, zum Optionsmodell zu wechseln, führt er nicht auf die Einfachheit
der Struktur der Optionsmodelle zurück. Vielmehr wird das Optionsmodell für ebenso leistungsfähig
gehalten wie das der Arbeitsgemeinschaften. Allerdings bestehen Befürchtungen bezüglich
der derzeit in Berlin in der Bearbeitung befindlichen Modelle einer getrennten Trägerschaft
als Rückschritt bezüglich der Bürokratie und Kosten. Er verweist auf seine diesbezüglichen Ausführungen
an die zuständige Bundesministerin. Für die Stadt Osnabrück würde dies die Rücknahme
von 40 bis 50 Beschäftigten in die Zuständigkeit der Stadt Osnabrück ohne entsprechende
Planstellen bedeuten. Er legt dar, dass er nichts gegen einen Beschluss hätte, der beide
Komponenten beinhalte, wobei darauf hinzuweisen sei, dass das Optionsmodell bisher nicht
verfassungsrechtlich überprüft wurde. Er weist darauf hin, dass er im Januar den seinerzeitigen
Sozial- und Arbeitsminister Scholz angeschrieben habe, inwieweit es möglich sei, dass die Stadt
Osnabrück in das Optionsmodell des Landkreises eintreten könne. Im Februar habe daraufhin
die Antwort des Ministers vorgelegen, der dies für nicht zulässig erklärt habe, ohne dass eine
entsprechende Gebietsreform stattfinde.
Er spricht sich abschließend nachdrücklich für eine entsprechende Verfassungsänderung aus.
Herr Dr. Thiele unterbreitet namens der FDP-Fraktion den folgenden Änderungsantrag:
„Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen auch unter Kostenaspekten, ob ein gemeinschaftliches
und einheitliches Verfahren zur Hilfe aus einer Hand für Langzeitarbeitslose zusammen mit
dem Landkreis Osnabrück möglich und sinnvoll ist.“
Er führt aus, dass es nicht möglich sei, zwischen den beiden Systemen zu beurteilen, welches
größere Vorteile biete. Insofern sei die ausschließliche Maxime, ein gemeinsames Vorgehen zu
finden.
Abschließend legt Herr Hagedorn dar, dass auf jeden Fall ein Rückfall in die getrennte Aufgabenwahrnehmung
zwischen Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe vermieden werden müsse. Er
schlägt vor, dass der CDU-Antrag um die Forderung erweitert werden solle, das Optionsmodell
alternativ rechtlich abzusichern. Sollte diese Möglichkeit hergestellt werden, so werde die Verwaltung
beauftragt, mit dem Landkreis über eine Zusammenarbeit zu verhandeln. Hierdurch
werde eine weitere endgültige Entscheidung ermöglicht.
Sodann führt Herr Ratsvorsitzender Thöle die Abstimmung über alle drei vorliegenden Anträge
mit den Anmerkungen von Herrn Hagedorn wie folgt herbei:
Abweichender Beschluss:
a) Ursprungsantrag der Fraktion von SPD und Bündnis 90/Die Grünen
Der Rat der Stadt Osnabrück fordert die Verwaltung auf, gegenüber dem Bund und dem Land
dafür einzutreten, dass die Hilfe aus einer Hand für Langzeitarbeitslose in den Jobcentern der
Arbeitsgemeinschaften erhalten bleibt. Der im Februar 2009 mit den Ländern gefundene Kompromiss
der verfassungsrechtlichen Absicherung des Modells der Arbeitsgemeinschaft und des
Optionsmodells muss weiterverfolgt werden. Zudem darf es keine Einschränkungen für flexible,
vor Ort zu steuernde Arbeitsmarktprogramme geben.
Sollte eine Verfassungsänderung politisch nicht durchsetzbar sein, fordert der Rat die umgehende
Ausarbeitung eines Kooperationsmodells der beiden Leistungsträger ein, das den Anforderungen
des Bundesverfassungsgerichts an eine eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung
gerecht wird und die lokale Zusammenarbeit der Träger so gut wie möglich erfüllt.
Unter dem Vorbehalt einer aufgabengerechten Finanzausstattung soll die geteilte Leistungsträgerschaft
der Stadt für die Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie die flankierenden sozialintegrativen
Eingliederungsleistungen einerseits und der Bundesagentur für Arbeit für das Arbeitslosengeld
II, das Sozialgeld sowie die Eingliederungsleistungen des Bundes andererseits
erhalten bleiben.
Durch die Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung im SGB II und den damit verbundenen
Finanzverschiebungen zwischen den staatlichen Ebenen dürfen keine zusätzlichen finanziellen
Belastungen für die Stadt entstehen.
b) Änderungsantrag der CDU-Fraktion
Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wird zugesagt, dass die bestehenden Optionskommunen
ihre Aufgabe unbefristet wahrnehmen können sollen. Die Stadt Osnabrück bittet die
Bundesregierung, eine Öffnung der bestehenden Optionskommunen zu ermöglichen.
Auf dieser Basis will die Stadt Osnabrück das Optionsmodell für die Betreuung von Langzeitarbeitslosen
durch eine Kooperation mit dem Landkreis Osnabrück erreichen. So kann die Umsetzung
des dort sehr erfolgreichen Optionsmodells auch in der Stadt Osnabrück ermöglicht werden.
Sollte dieser Weg nicht gegangen werden können, fordert der Rat der Stadt Osnabrück die
Verwaltung auf, gegenüber dem Bund und dem Land dafür einzutreten, dass die Hilfe aus einer
Hand für Langzeitarbeitslose in den Jobcentern der Arbeitsgemeinschaften erhalten bleibt.
Durch eine mögliche Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung im SGB II und damit verbundenen
Finanzverschiebungen zwischen den staatlichen Ebenen dürfen keine zusätzlichen finanziellen
Belastungen für die Stadt entstehen.
c) Änderungsantrag der FDP-Fraktion
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen auch unter Kostenaspekten, ob ein gemeinschaftliches
und einheitliches Verfahren zur Hilfe aus einer Hand für Langzeitarbeitslose zusammen mit dem
Landkreis Osnabrück möglich und sinnvoll ist.
Beratungsergebnis:
Die Abstimmung erfolgt offen.
Der abweichende Beschluss wird mehrheitlich bei einer Enthaltung angenommen.
Fragen zu diesem Antrag
Bei Fragen und Anregungen zu diesem Antrag können Sie hier mit uns in Kontakt treten.