Die Beschlussfassung „Neue Konzeption Stadtbibliothek Osnabrück nach Schließung der
Stadtteilbibliotheken und Kündigung der Mietverträge“ (TOP 6n) wird bis zur Ratssitzung am
15.06.2010 zurückgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Ratsitzung am 15.06.2010
zu prüfen, inwieweit die im folgenden aufgeführten Punkte, die den Fortbestand einer stadtteilbezogenen
Bibliotheksarbeit zugunsten einer „aufsuchenden Bibliotheksarbeit in den
Stadtteilen“ sicherstellen sollen, in das dann zu beratende Konzept aufgenommen werden
können. Die Erarbeitung von standortbezogenen Konzepten hat Vorrang vor kurzfristigen
Lösungsansätzen. Das Konzept sollte folgende Mindestvorgaben beachten:
1. Jeder einzelne Bibliotheksstandort sollte für sich betrachtet werden, um differenzierte
Nachfolgelösungen zu finden. Bis zur Sitzung des Rates am 15.06.2010 sind konkrete
und nachvollziehbare Lösungen zunächst für die Standorte vorzulegen, die kurzfristige
Kündigungszeiten für die Bibliotheksräumlichkeiten aufweisen. Auch für die
weiteren Schritte ist eine breite stadtteilbezogene Diskussion über die geplanten
Maßnahmen und eine Würdigung aus der Bürgerbeteiligung resultierender Vorschläge
zu realisieren.
2. Die Einbindung der jeweiligen Akteure vor Ort ist nachvollziehbar darzustellen und zu
erläutern.
3. Die Einbindung der Standort bezogenen Konzepte in das Gesamtkonzept der Stadtbibliothek
ist darzustellen und zu erläutern.
4. Es ist darzustellen, inwieweit durch den Einsatz des Bücherbusses und andere Möglichkeiten
langfristig der flächendeckende Zugang zu Medien gewährleistet werden
kann, um u.a. solche Besuchergruppen (Kinder, ältere Menschen etc.) einzubeziehen,
die weniger mobil sind.
5. Weiter vorzuhalten sind professionelle Ansprechpartner/innen. Die neuen Orte der
Bibliotheksarbeit müssen fachlich betreut werden (Medienanschaffung, Organisation
und Betreuung der Ehrenamtlichen). Dabei ist zu prüfen, in wieweit die perspektivisch
wegfallenden 2,5 Stellen zumindest teilweise bis zum Wegfall dieser Stellen in
den Stadtteilen eingesetzt werden können.
6. Vorzusehen sind eine Vernetzung und Kooperation mit anderen Bibliothekseinrichtungen
(Schul- und kirchliche Bibliotheken) sowie die Einbeziehung von Räumlichkeiten
religiöser Gemeinschaften sowie des Bibliotheksbusses als Lern- und Leseorte.
Dort, wo Stadteilzentren existieren, sollten sie vorrangig als neue Orte berücksichtigt
werden.
7. Zwingend zu verstärken ist eine allgemeine und zielgruppenorientierte Öffentlichkeitsarbeit.
8. Intensiviert werden müssen die Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen und die
Gewährleistung spezieller Dienstleistungen zur Förderung der Sprach-, Lese- und
Medienkompetenz, die auch außerhalb der Bibliotheksräume (z.B. in Klassenzimmern)
angeboten werden können. Beispiele wären das Bereitstellen von Medienkisten
oder ein Bilderbuchkino in Kindertagesstätten.
9. Zu schaffen sowie weiter zu betreuen sind Einsatzmöglichkeiten für ehrenamtliches
Engagement und die Kooperation mit Runden Tischen, Vereinen, der Ehrenamtsagentur,
Nachbarschaftshilfen und weiteren ehrenamtlichen Strukturen.
10. Geprüft werden müssen weitere modellhafte Kooperationsprojekte in Form generationenübergreifender
Angebote (z.B. Ansiedlung von Ausleih-, Lern- und Leseorten in
Senioreneinrichtungen).
Beratungsverlauf:
Herr Henning begründet den Antrag namens der SPD-Fraktion. Er verweist darauf, dass der
Antrag der SPD-Fraktion nunmehr gemäß Tischvorlage gemeinsam mit der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen vorgelegt werde und der geringfügig geändert sei.
Er erinnert daran, dass der Rat im Zusammenhang mit dem Haushaltsbeschluss am 16. Februar
die Erstellung eines stadtteilbezogenen Gesamtkonzeptes für die Stadtteile vor Schließung
der Stadtteilbibliotheken beauftragt hatte. Das bisher vorliegende Konzept der Verwaltung mit
Datum vom 01. März werde bisher nicht als ausreichend angesehen. Hierzu bestünden einige
Fragen und Prüfaufträge; daher werde beantragt, die Verwaltungsvorlage in der Ratssitzung am
15. Juni zu beraten.
Nach dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion seien hierzu zehn einzelne Punkte einzuarbeiten.
Besonderer Wert werde auf die breit angelegte Diskussion in den betroffenen Stadtteilen
gelegt. Nach Möglichkeit solle bis zum 15. Juni mit den Akteuren in den Stadtteilen die späteren
Absichten besprochen werden. Dies sei für die verstärke Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen
sowie Schulen und Kindergarten und für das spätere Vorgehen erforderlich. Es gehe nicht darum,
die Räumlichkeiten der ursprünglichen Stadtteilbibliotheken zu erhalten; vielmehr sei es
das Anliegen,die bisher erbrachte Leistung unter dem Stichwort „Aufsuchende Bibliotheksarbeit“
zu erbringen. Dies könnte z. B. von Seniorenzentren, den Gemeinschaftszentren wie auch von
Schulgebäuden und Kindertagesstätten aus geschehen.
Im Antrag sei ferner die Rede von professionellen Ansprechpartnern, die die neuen Orte der
Bibliotheksarbeit fachlich betreuen sollen. Es solle geprüft werden, in wie weit die perspektivisch
durch Anbringung von kw-Vermerken wegfallenden 2,5 Stellen übergangsweise in den Stadtteilen
eingesetzt werden können. Abschließend macht er deutlich, dass die SPD-Fraktion zu dem
ausgehandelten Haushaltskompromiss stehe. Der Ergänzung des CDU-Antrages in Ziffer 11
werde zugestimmt.
Herr Jasper dankt der Verwaltung für die schnelle Erarbeitung der Vorlage; im Finanzausschuss
sei bereits vereinbart worden, dass in der heutigen Ratssitzung über diese Vorlage nicht beschlossen
werden soll. Er hebt die Bedeutung von dezentralen Angeboten hervor. Durch die
Möglichkeiten, die der Bücherbus biete, werden alle Stadtteile gleich behandelt. Gleichzeitig
werde die Bildungspartnerschaft zwischen Schule und Bibliothek und die Stärkung des ehrenamtlichen
Engagements für sehr bedeutend erachtet. Er beantragt namens der CDU-Fraktion,
den Änderungsantrag der SPD-Fraktion wie folgt zu ergänzen:
„Es wird die folgende Ziffer 11 angefügt:
11. Der Haushaltskonsolidierungsbeitrag nach der Verwaltungsvorlage vom 1. März 2010 bei
Zustimmung zum Medienetat in Höhe von 18.500,00 € muss erbracht werden.“
Hierbei handele es sich nicht um einen Prüfauftrag, sondern es solle ein deutliches Signal an
die Verwaltung darüber gegeben werden, dass die Erforderlichkeit des Medienetats erkannt
werde.
Frau Neumann hebt die Bibliotheksarbeit in allen Stadtteilen für alle Bürger als Grundlage jeglicher
Kulturarbeit hervor. Sie macht ebenfalls deutlich, dass man bereits im Kulturausschuss und
im Finanzausschuss überein gekommen sei, über die Verwaltungsvorlage heute nicht abzustimmen.
Sie hebt als besonders wichtig hervor, dass das Konzept der Verwaltung alle Stadtteile
in den Blick nehme und erinnert daran, dass der Kulturausschuss in seiner vergangenen Sitzung
die Beschlussfassung über die Vorlage vertagt habe, um der Verwaltung die Möglichkeit
zu geben, Angebote zur Zusammenarbeit in weiteren Gesprächen zu überprüfen. Sie stellt fest,
dass die einzelnen Punkte des Antrages bereits in dem Konzept der Verwaltung enthalten gewesen
sein. Frau Neumann merkt mündlich zu dem Ursprungsantrag an, dass es dort im zweiten
Satz heißen sollte:
„Die Verwaltung wird beauftragt bis zur Ratssitzung am 15. Juni zur Kulturausschusssitzung
am 09. Juni 2010 zu prüfen.“
Frau Stadträtin Rzyski hält den Begriff „aufsuchende Bibliotheksarbeit“ für stark auslegungsbedürftig.
Herr Cheeseman legt dar, dass nach seiner Auffassung die Umsetzung des von der Verwaltung
vorgelegten Konzeptes keinesfalls die bisherigen Angebote der Stadtteilbibliotheken ersetzen
könne. Er hebt die Notwendigkeit der Förderung der Lesefähigkeit als zentrales Instrument der
sozialen Teilhabe hervor und macht deutlich, dass er die Beschlussfassung nicht mittragen werde.
Herr Meier spricht sich ebenfalls dafür aus, die Ergebnisse der weiteren Verwaltungsvorbereitungen,
die auf der Grundlage der heutigen Tischvorlage stehen sollen, in der Kulturausschusssitzung
am 09. Juni erneut zu beraten, um dann in der kommenden Ratssitzung hierüber beschließen
zu können. Er macht ebenfalls deutlich, dass man in der vergangenen Finanzausschusssitzung
dahin übereingekommen sei. Er macht deutlich, dass die in der Vorlage aufgeführten
Punkte nunmehr nicht als Mindestvorgaben zu betrachten sein, sondern als offene Prüfpunkte.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stehe dazu, dass das neue Bibliothekskonzept mit
weniger Mitteln als bisher ausgestattet sei. Aus diesem Grund werde auch der Änderungsvorschlag
der CDU-Fraktion übernommen. Er definiert den Begriff „aufsuchende Bibliotheksarbeit“
dahingehend, dass diese den Menschen erreichen müsse. Beabsichtigt sei es, ein sehr gutes
Konzept der Bibliotheksarbeit bei gleichzeitiger Kürzung der finanziellen Mittel zu erreichen.
Dies sei unter Umständen auch durch andere als die in der Vorlage aufgeführten Ansätze möglich.
Herr Mierke erinnert daran, dass die derzeitige Beschlusslage auf den Haushaltsberatungen
2010 beruhe, an denen er nicht beteiligt gewesen sei. Er sieht in der Umsetzung des vorliegenden
Konzeptes die Gefahr eines Qualitäts- und Quantitäts- Verlustes. Er macht deutlich, dass er
der Vorlage nicht zustimmen werde.
Herr Dr. Thiele schlägt vor, alle Anträge gemeinsam abzustimmen; er sieht in den begonnenen
Konsolidierungsbemühungen einen Neubeginn für die Bibliotheksarbeit in Osnabrück.
Abweichender Beschluss gem. Änderungsantrag von SPD und Grünen sowie dem Änderungsantrag
der CDU-Fraktion:
Die Beschlussfassung „Neue Konzeption Stadtbibliothek Osnabrück nach Schließung der Stadtteilbibliotheken
und Kündigung der Mietverträge“ (TOP 6n) wird bis zur Ratssitzung am
15.06.2010 zurückgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Kulturausschusssitzung
am 15.06.2010 zu prüfen, inwieweit die im Folgenden aufgeführten Punkte, die den Fortbestand
einer stadtteilbezogenen Bibliotheksarbeit zugunsten einer „aufsuchenden Bibliotheksarbeit in
den Stadtteilen“ sicherstellen sollen, in das dann zu beratende Konzept aufgenommen werden
können. Die Erarbeitung von standortbezogenen Konzepten hat Vorrang vor kurzfristigen Lösungsansätzen.
Das Konzept sollte folgende Punkte als Mindestvorgaben prüfen:
1. Jeder einzelne Bibliotheksstandort sollte für sich betrachtet werden, um differenzierte
Nachfolgelösungen zu finden. Bis zur Sitzung des Rates am 15.06.2010 sind konkrete
und nachvollziehbare Lösungen zunächst für die Standorte vorzulegen, die kurzfristige
Kündigungszeiten für die Bibliotheksräumlichkeiten aufweisen. Auch für die weiteren
Schritte ist eine breite stadtteilbezogene Diskussion über die geplanten Maßnahmen und
eine Würdigung aus der Bürgerbeteiligung resultierender Vorschläge zu realisieren.
2. Die Einbindung der jeweiligen Akteure vor Ort ist nachvollziehbar darzustellen und zu erläutern.
3. Die Einbindung der standortbezogenen Konzepte in das Gesamtkonzept der Stadtbibliothek
ist darzustellen und zu erläutern.
4. Es ist darzustellen, inwieweit durch den Einsatz des Bücherbusses und andere Möglichkeiten
langfristig der flächendeckende Zugang zu Medien gewährleistet werden kann,
um u.a. solche Besuchergruppen (Kinder, ältere Menschen etc.) einzubeziehen, die weniger
mobil sind.
5. Weiter vorzuhalten sind professionelle Ansprechpartner/innen. Die neuen Orte der Bibliotheksarbeit
müssen fachlich betreut werden (Medienanschaffung, Organisation und
Betreuung der Ehrenamtlichen). Dabei ist zu prüfen, inwieweit die perspektivisch wegfallenden
2,5 Stellen zumindest teilweise bis zum Wegfall dieser Stellen in den Stadtteilen
eingesetzt werden können.
6. Vorzusehen sind eine Vernetzung und Kooperation mit anderen Bibliothekseinrichtungen
(Schul- und kirchliche Bibliotheken) sowie die Einbeziehung Räumlichkeiten religiöser
Gemeinschaften sowie des Bibliotheksbusses als Lern- und Leseorten. Dort, wo Stadtteilzentren
existieren, sollten sie vorrangig als neue Orte berücksichtigt werden.
7. Zwingend zu verstärken ist eine allgemeine und zielgruppenorientierte Öffentlichkeitsarbeit.
8. Intensiviert werden müssen die Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen und die Gewährleistung
spezieller Dienstleistungen zur Förderung der Sprach-, Lese- und Medienkompetenz,
die auch außerhalb der Bibliotheksräume (z.B. in Klassenzimmern) angeboten
werden können. Beispiele wären das Bereitstellen von Medienkisten oder ein Bilderbuchkino
in Kindertagesstätten.
9. Zu schaffen sowie weiter zu betreuen sind Einsatzmöglichkeiten für ehrenamtliches Engagement
und die Kooperation mit Runden Tischen, Vereinen, der Ehrenamtsagentur,
Nachbarschaftshilfen und weiteren ehrenamtlichen Strukturen.
Geprüft werden müssen weitere modellhafte Kooperationsprojekte in Form generationenübergreifender
Angebote (z.B. Ansiedlung von Ausleih-, Lern- und Leseorten in Senioreneinrichtungen).
Ergänzung:
11. Der Haushaltskonsolidierungsbeitrag nach der Verwaltungsvorlage vom 1. März 2010
bei Zustimmung zum Medienetat in Höhe von 18.500,00 € muss erbracht werden.
Beratungsergebnis:
Die Abstimmung erfolgt offen.
Der abweichende Beschluss wird mehrheitlich gegen zwei Stimmen angenommen.
Fragen zu diesem Antrag
Bei Fragen und Anregungen zu diesem Antrag können Sie hier mit uns in Kontakt treten.