Bildung eines Kulturfonds (SPD-Fraktion)

1. Die Verwaltung wird aufgefordert, konzeptionelle Leitlinien zum (vom Intendanten der
Städtischen Bühnen) angeregten Kulturfonds zu erarbeiten, um diese gemeinsam mit
unterschiedlichen Institutionen (Städtische Bühnen, OsnabrückHalle, Museen, Zoo
u.a.), freien Kulturträgern, professionellen Kulturveranstaltern sowie Großveranstaltern
im Sportbereich (VfL, Giro-Live-Ballers u.a.) zu beraten.

2. Basierend aus diesen Beratungen ist ein Konzeptentwurf zu erstellen und dem Rat
vorzulegen. Eine mögliche Vereinbarung könnte so aussehen, dass alle Partner einen
geringen Aufschlag von 20 bis 30 Eurocent auf Eintrittsentgelte erheben.

3. Die entsprechenden Einnahmen sollten anschließend in enger Kooperation mit der
Bürgerstiftung verwaltet werden.

4. Als Vergabe-Gremium ist ein Beirat angedacht, der die Einnahmen an diejenigen Kultureinrichtungen
auszahlt, die bei den letzten Haushaltsberatungen Kürzungen hinnehmen
mussten bzw. besonders knapp mit Mitteln versorgt sind.

5. Im Gegenzug verpflichtet sich die Stadt, für einen festzusetzenden Zeitraum (z.B. für
drei Jahre) keine weiteren Kürzungen bei solchen freien Kulturträgern sowie Institutionen
durchzuführen, die sich an der Ausgestaltung des Fonds beteiligen.

Beratungsverlauf:

Frau Schwanhold begründet den Antrag namens der SPD-Fraktion. Sie erläutert, dass hierdurch
der Verwaltung grundsätzliche Leitlinien für den vom Intendanten der städtischen Bühnen,
Herrn Schultze, und der Bürgerstiftung angeregten Kulturfonds vorgegeben werden sollen.
Die Bildung dieses Fonds sei in den verschiedensten Zusammenhängen bereits erwähnt worden
und es werde bereits auf die Gelder des noch nicht gebildeten Fonds spekuliert. Konkrete
Schritte zur Bildung dieses Fonds seien jedoch noch nicht eingeleitet. Sie sieht sowohl bei den
Kulturschaffenden Osnabrücks als auch bei den Bürgern Bereitschaft zur Unterstützung dieses
Fonds und eine entsprechende Solidarität.
Sie hebt als positive Auswirkung des Kulturfonds hervor, dass die Aufrechterhaltung freiwilliger
Leistungen hierdurch ermöglicht werde. Die Erarbeitung der konzeptionellen Leitlinien für den
Kulturfonds sollten so weit möglich mit allen Interessenten und Institutionen beraten werden. Bei
den einzelnen Absätzen des Antrages handele es sich lediglich um Anregungen für die kommende
Konzeptionierung – es bestehe jedoch Offenheit für weitere Vorschläge, sofern diese
praktikabler seien. Abschließend macht sie deutlich, dass durch die kleinen Aufschläge auf Eintrittskarten
sich auch die Landkreisbewohner an den Kosten des Fonds beteiligen.

Frau Neumann hebt die Bedeutung die Kulturförderung anhand des Jungendtheaterprojektes
„OSKAR“ hervor. Sie spricht sich ebenfalls dafür aus, die Anregung zur Gründung eines Kulturfonds
weiterzuentwickeln und die bestehenden Vorschläge in aller Offenheit zu diskutieren; allerdings
sollte das bestehende bürgerschaftliche Engagement nicht durch einen Ratsbeschluss
reglementiert werden. Sie sieht im Namen der CDU-Fraktion zahlreiche offene Fragen z. B. in
rechtlicher und haushaltsrechtlicher Hinsicht an dem Antragswortlaut; dieser werde daher abgelehnt.
Dagegen befürwortet sie die Annahme des schriftlich vorliegenden Änderungsantrages der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Frau Saalfeld spricht sich namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hinblick auf die derzeitige
finanzielle Situation der Stadt Osnabrück ebenfalls dafür aus, bei der Finanzierung von
Kulturmaßnahmen neue Wege zu beschreiten. Die Bildung eines Kulturfonds werde hierfür als
geeignete Maßnahme betrachtet; festzustellen sei, dass sich die Stadt hieran finanziell nicht
beteiligen werde. Sie unterbreitet namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den folgenden
Änderungsantrag:

„Das bisherige bürgerschaftliche Engagement für die Bildung eines Kulturfonds wird begrüßt.
Die Verwaltung soll den laufenden Diskussionsprozess weiterhin konstruktiv begleiten und die
eigenen Vorstellungen dazu und die Unterstützungsmöglichkeiten für eine erfolgreiche Etablierung
eines Kulturfonds kurzfristig dem Kulturausschuss zur Erörterung vorlegen“.

Sie verweist darauf, dass die Frage der Kulturabgabe zu klären sei. Die Ausgestaltung der Einzelheiten
der Bildung des Kulturfonds sollte jedoch denjenigen vorbehalten bleiben, die sich
finanziell für den Erhalt der kulturellen Vielfalt in Osnabrück einsetzen. Bevor über eine Erhöhung
von Eintrittsgeldern nachgedacht werde, sollten die anderen Möglichkeiten überdacht
werden. Nach Auffassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sollten die Gespräche der Verwaltung
über die Bildung des Fonds mit aller Priorität weitergeführt werden.

Herr Staben kritisiert namens der FDP-Fraktion, dass der SPD-Antrag in allen Einzelheiten nicht
auf eigenständigen Ideen der Fraktion beruhe. Vielmehr seien die einzelnen Bestandteile des
Antrages auf die zahlreichen Diskussionsansätze im Kulturbereich zurückzuführen. Durch die
Vorgaben der Vorlage sieht er die Forderung nach Offenheit des derzeitigen Diskussionsprozesses
konterkariert. Er beantragt die Verweisung des Antragsgegenstandes in den Kulturausschuss.

Herr Cheeseman argumentiert ebenfalls gegen die Einzelheiten der Forderung des Antrages.

Herr Hagedorn hebt die Bedeutung der Bildung des angeregten Kulturfonds hervor. Er spricht
sich jedoch dagegen aus, dass die Verwaltung die Spielregeln für das zu erwartende bürgerschaftliche
Engagement vorgebe. Vielmehr sollte das in der Verwaltung vorhandene know-how
für den Gründungsprozess genutzt werden, um möglichst bald über ein entsprechend gut funktionierendes
Instrument der Kulturförderung zu verfügen.

Frau Rzyski bringt ihre Befriedigung darüber zum Ausdruck, dass durch den heute zu erwartenden
Ratsbeschluss ein eindeutiger Arbeitsauftrag an die Verwaltung in Sachen Kulturfonds ergehe,
für den bisher im Rahmen der Haushaltsberatungen und anderer vorbereitender Gespräche
lediglich Anregungen diskutieren worden seien. Bisher bestehe in der Verwaltung Unklarheit
über die Rahmenbedingungen des allseits diskutierten Kulturfonds.
Einerseits gebe es die Forderung, die Betroffenen in hohem Maße zu beteiligen – andererseits
sollen möglich schnell konkrete Vorschläge vorgelegt werden. Die Verwaltung wolle den Kulturgipfel
dazu nutzen, das Thema Kulturfonds mit den Trägern der Kultureinrichtungen auf breiter
Basis zu diskutieren, wobei die Arbeit des Kulturfonds immer in einem Kontext zur Arbeit des
Rates und der Ausschüsse stehe. Sie benennt in diesem Zusammenhang die Bedeutung der
Schnittstelle „Finanzierung des Kulturfonds/Dauer der Aussetzung von Kürzungsabsichten“.

Sodann führt Herr Ratsvorsitzender Thöle die Abstimmung über den nachfolgenden Änderungsantrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wie folgt dabei:

Abweichender Beschluss:

Das bisherige bürgerschaftliche Engagement für die Bildung eines Kulturfonds wird begrüßt. Die
Verwaltung soll der laufenden Diskussionsprozess weiterhin konstruktiv begleiten und die eigenen
Vorstellungen dazu und die Unterstützungsmöglichkeiten für eine erfolgreiche Etablierung
eines Kulturfonds kurzfristig dem Kulturausschuss zur Erörterung vorlegen.

Beratungsergebnis:

Die Abstimmung erfolgt offen.

Der abweichende Beschluss wird einstimmig angenommen.

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