Die SPD-Fraktion begrüßt die Ankündigung des Oberbürgermeisters, dass die Verwaltung in
den nächsten Jahren mit hoher Priorität an einem Plan zur Überwindung der Folgen der Kinderarmut
arbeiten will. Sie teilt die damit verbundene Einschätzung, dass es sich bei der Kinderarmut
um ein Problem mit großer gesellschaftlicher Brisanz handelt.
Wir fragen die Verwaltung:
1. In welchen Arbeitsschritten und mit welchem Zeitplan sollen die Arbeiten durchgeführt
werden?
2. Welche Fachdienste werden daran beteiligt sein und wie werden die bestehenden
Beschlüsse des Rates und der Fachausschüsse dabei berücksichtigt?
3. Wie wird die Zusammenarbeit der Verwaltung mit dem Netzwerk gestaltet, das unter
Federführung der ASH – finanziert durch das BMAS – ein strategisches Konzept zur
Überwindung der Kinderarmut in Osnabrück bis Ende des Jahres erarbeiten wird?
Frau Stadträtin Rzyski beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Die Stadt Osnabrück erbringt vielfältige Leistungen zur Minderung der Kinderarmut. Umfang und
Art der Leistungen sind einer kontinuierlichen Veränderung unterworfen.
Auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 09.06.2009 erstellt die Verwaltung eine Beschreibung
des Bestandes entsprechend der Vorgaben.
Die vorhandenen Angebote an Hilfen und Unterstützungen werden mittels einer derzeit verwaltungsintern
durchgeführten aktuellen Erhebung zusammengetragen.
Erhoben wird der derzeitige Stand dieser Leistungen einschließlich ihrer Entwicklung im letzten
Jahr.
Dabei wird auch erhoben, ob und ggf. wie diese Leistungen nach außen hin bekannt gemacht
werden.
Eine Information des Rates über die genannten Leistungen und ihre Kommunizierung nach außen
liegt zum Ende des ersten Halbjahres 2010 vor.
Unabhängig hiervon finden sich wesentliche Inhalte zum Thema Kinderarmut im Geschäftsbericht
des Fachbereiches Kinder, Jugendliche und Familien.
Er gibt Auskunft über die Inanspruchnahme von Leistungen der Jugendhilfe und die von der
Stadt dafür aufgewendeten finanziellen Mittel. Die Leistungen der Jugendhilfe sind hochgradig
geeignet, die Bildungs- und Lebenschancen von Kindern und Familien, die von materieller Armut
betroffen sind, zu verbessern. Dieses betrifft folgende Leistungen:
– Tagesbetreuung von Kindern
– Jugendsozialarbeit
– Kinder- und Jugendarbeit
– individuelle Hilfs- und Unterstützungsangebote
Dabei gibt es einen engen Zusammenhang zwischen Qualität des Angebotes und der Wirkung.
Der Geschäftsbericht 2009 wird derzeit erstellt.
Der Fachbereich Kinder, Jugendliche und Familien ist derzeit dabei, eine Analyse der Inanspruchnahme
von Leistungen der Jugendhilfe zu erstellen, um auf deren Grundlage konkrete
Handlungsbedarfe und Maßnahmen zu benennen.
Darüber hinaus hat die Verwaltung der Stadt Osnabrück mit der erfolgreichen Bewerbung im
Bundesprogramm Lernen vor Ort zunächst einmal die Voraussetzung dafür geschaffen, Grundlagen
für Monitoringverfahren, verbesserten Zugang zu Bildungsangeboten und Vernetzung von
Angeboten realisiert werden können.
Damit steigen in Osnabrück die Zugangschancen zu Bildung für alle Bevölkerungsgruppen, insbesondere
auch für sogenannte bildungsferne und häufig auch durch materielle Armut gekennzeichnete
Bevölkerungsgruppen.
Damit leistet Osnabrück insbesondere in einer mittelfristigen und präventiven Perspektive einen
deutlichen und grundlegenden Beitrag zur Abmilderung der negativen Folgen von Kinderarmut.
Das Bildungsmonitoringsystem wird aufgebaut, um in der Stadt Osnabrück genauere Kenntnisse
über Problemlagen im Bildungsbereich, die auch verknüpft sein können mit sozialen und materiellen
Problemlagen, von denen häufig auch Kinder betroffen sind, zu erhalten.
Mithilfe sozialraumanalytischer Verfahren sollen genauere Kenntnisse über räumliche Strukturen
z. B. bezüglich vorhandener Bildungs- oder Armutsindikatoren gewonnen werden, um passgenaue
kommunale Handlungsstrategien entwickeln zu können.
Voraussetzung hierfür ist sowohl die Entwicklung einer Datenbankstruktur, die bis Oktober 2010
abgeschlossen sein soll, eine erste Datenakquise von verwaltungsinternen, aber auch verwaltungsexternen
Daten, die bis September 2010 abgeschlossen sein soll sowie die systematische
Aufbereitung der ersten internen und externen Daten, die bis Dezember 2010 abgeschlossen
sein soll.
Ein Zwischenbericht wird vor der Sommerpause vorgelegt: Ohne den Anspruch auf Vollständigkeit
gewährleisten zu können, da diese sowohl von der Kooperationsbereitschaft der beteiligten
Akteure als auch von der zum Teil sehr unterschiedlichen Qualität der vorhandenen Daten abhängig
ist, werden erste Analysen und Ergebnisse im ersten Quartal 2011 erwartet.
Daten und Indikatoren mit dem Bezug zur materiellen Lage im Hinblick auf die armutsrelevanten
Faktoren der Kinder in Osnabrück sind dabei vor allem der Migrationshintergrund und die Haushaltsstruktur,
Übergangs- und Abschlussquoten von und in unterschiedliche Schulformen, die
Förderung und Finanzierung im Bereich der Kindertagesstätten, der Jugendhilfe und der Jugendberufshilfe,
die Sprachkompetenz und die gesundheitliche Situation im Vorschulalter, die
Quoten der Bedarfsgemeinschaften und der von SGB II-, Sozialgeld und Wohngeldbezieher
sowie die Zahlen zur Arbeitslosigkeit, Jugendarbeitslosigkeit und Ausbildung.
Alle Indikatoren sollen – soweit es die Datenlage zulässt und Informationen hierzu bei den internen
und externen Kooperationspartnern vorliegen und zur Verfügung gestellt werden – nach
Alter, Geschlecht, Migrationshintergrund und mit kleinräumigen Bezügen, z. B. nach Stadtteil
oder Schulbezirk, ausgewertet werden.
Zu 2:
Inhaltlich beteiligt sind die Fachbereiche Schule/Sport (FB 40) inklusive dem Projekt Lernen vor
Ort (FB 40-3), Kultur (FB 41), Soziales und Gesundheit (FB 50), Kinder, Jugendliche und Familien
und Städtebau (FB 61), die Referate für Stadtentwicklung und Bürgerbeteiligung (Ref. 16)
und Integration und Migration (Ref. 19) sowie die Volkshochschule (FB 43/Eigenbetrieb).
Selbstverständlich werden die bestehenden Beschlüsse des Rates und der Fachausschüsse
berücksichtigt. Die zeitliche Umsetzung ist aber abhängig von den dafür zur Verfügung stehenden
personellen Ressourcen.
Alle Maßnahmen z. B. im Bereich der Jugendhilfe sind nicht zuletzt aufgrund der Vorgaben des
SGB VIII mit den freien Trägern abgestimmt. Aufgrund der Zweigliederigkeit des Jugendamtes
werden sie dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt.
Zu 3:
Städtische Mitarbeiter werden innerhalb des Netzwerkes der ASH in deren Projekt „Netzwerk“
Projekt EJ 2010 sowohl beratende Funktionen, z. B. bei der Entwicklung eines Fragebogens,
wahrnehmen als sich auch an deren Netzwerktreffen beteiligen.
Fragen zu dieser Anfrage
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