Die Verwaltung wird beauftragt, Vorstellungen zu entwickeln, die Jugendhilfeplanung bei der
Stadt Osnabrück organisatorisch und personell, d. h. strukturell zu verankern, damit dem
gestiegenen Bedarf an gezielter Planung von Jugendhilfemaßnahmen für Kinder, Jugendliche
und Familien entsprochen werden kann.
Beispielhafte Themenbereiche sind hierfür:
1. Kooperation von Jugendhilfe und Schule
2. Bedarfsplanung und Evaluierung der Angebote in den Jugend- und Gemeinschaftszentren
3. Hort- und Krippenplanung
4. Entwicklung von Maßnahmen gegen Kinderarmut
Das Strukturkonzept ist den Fachausschüssen rechtzeitig vorzulegen. In diesem Zusammenhang
ist zu prüfen, ob die Stelle eines Jugendhilfeplaners/einer Jugendhilfeplanerin – z.
B. durch eine Umschichtung aus dem Referat 19 – kostenneutral geschaffen werden kann.
Beratungsverlauf:
Herr Sommer begründet den Antrag namens der SPD-Fraktion. Er legt dar, dass der Begriff
Jugendhilfeplanung nach dem Willen seiner Fraktion stets auch die Sozialplanung beinhalte.
Gleichzeitig hebt er hervor, dass es nicht um die Einrichtung einer zusätzlichen Planstelle gehe.
Er verweist darauf, dass die Verwaltung zu Arbeitsaufträgen , die Auskunft erteile, dass personelle
Ressourcen für die Bearbeitung bestimmter planerischer Fragestellungen nicht zur Verfügung
stehen; beispielhaft verweist er auf die Bearbeitung der Anfrage zur Kinderarmut zur heutigen
Ratssitzung. Er macht deutlich, dass die im Antragswortlaut genannten Themenbereiche
lediglich als beispielhafte Aufzählung zu verstehen seien. Zum schriftlich vorliegenden Änderungsantrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen signalisiert er Zustimmung.
Herr Bajus unterbreitet namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den folgenden Änderungsantrag:
„Die Verwaltung wird beauftragt, Vorstellungen zu entwickeln, die Jugendhilfeplanung bei der
Stadt Osnabrück organisatorisch und personell, d. h. strukturell so zu verankern, damit dass
dem gestiegenen Bedarf an gezielter Planung von Jugendhilfemaßnahmen für Kinder, Jugendliche
und Familien entsprochen werden kann.
Beispielhafte Themenbereiche sind hierfür:
1. Kooperation von Jugendhilfe und Schule
2. Bedarfsplanung und Evaluierung der Angebote in den Jugend- und Gemeinschaftszentren
3. Hort- und Krippenplanung
4. Entwicklung von Maßnahmen gegen Kinderarmut
Das StrukturkKonzept ist den Fachausschüssen rechtzeitig zur Beratung vorzulegen. In diesem
Zusammenhang ist zu prüfen, ob die Stelle eines Jugendhilfeplaners/ einer Jugendhilfeplanerin
z. B. durch eine Umschichtung aus dem Referat 19 – kostenneutral geschaffen werden kann.“
Auch er sieht Bedarf für die Erhebung weiterer planerischer Grundlagen; er kritisiert den häufig
von der Verwaltung gegebenen Hinweis auf fehlende personelle Ressourcen und legt dar, dass
z.B. die zur Armutsberichterstattung erhobenen Daten der Verwaltung seit einem Jahr vorliegen,
den zuständigen Gremien jedoch nicht unterbreitet werden. Für die Klärung der personellen
Fragen sieht er die Organisationshoheit des Oberbürgermeisters gefragt. Die Forderung im letzten
Absatz des SPD-Antrages nach der Stelle eines Jugendhilfeplaners sieht er in Anbetracht
der letzten Stellenplanberatungen und der derzeit laufenden Organisationsuntersuchung im
Fachbereich Kinder, Jugendliche und Familien als unrealistisch an.
Frau Westermann weist den Antrag der SPD-Fraktion namens der CDU-Fraktion nachdrücklich
zurück. Durch den Antragswortlaut werde lediglich die Umsetzung der bereits laufenden Planungen
von Frau Rzyski für die Umstrukturierung des Referates für Bildung, Sozialplanung und
Integration gefordert. Hierüber wurde durch die Verwaltung bereits vor einem halben Jahr informiert.
In den Haushaltsberatungen wurde für 2011 eine möglichst kostenneutrale Einrichtung
eines Jugendhilfeplaners angedacht. Hieran arbeite Frau Rzyski bereits; eine Antragstellung sei
daher entbehrlich.
Herr Hasskamp kritisiert namens der FDP-Fraktion die Einbringung des Antragsgegenstandes in
den Rat unter Außerachtlassung der Kompetenzen der Hinzugewählten im Jugendhilfeausschuss.
Er spricht sich nachdrücklich dagegen aus, durch die Annahme des Antragswortlautes
den Haushaltsberatungen für 2011 vorzugreifen. Er beantragt namens der FDP-Fraktion die
Verweisung des Antragsgegenstandes in den Jugendhilfeausschuss, um dort die Einzelheiten
fachlich zu hinterfragen.
Herr Henning verweist zur Begründung der Antragseinbringung in den Rat auf die Protokollierung
im Jugendhilfeausschuss im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag zur zukünftigen Organisation
der Gemeinschaftszentren am 11. März 2010, wo Frau Rzyski ausweislich der Protokollierung
darauf hingewiesen habe, dass die Perspektive einer stärkeren Vernetzung von Jugendhilfe
und Schule auch das Ziel der Verwaltung sei und in die notwendige gemeinsame Jugendund
Schulentwicklungsplanung einbezogen werden solle. Allerdings habe sie in diesem Zusammenhang
auch darauf hingewiesen, dass die hierfür notwendige Stelle eines Jugendhilfeplaners
bisher nicht zur Verfügung stehe. Die heutige Antragsstellung der SPD-Fraktion beruhe
auf dieser Erörterung der Angelegenheit im Jugendhilfeausschuss.
Frau Pötter weist die Forderung des Antrages nach der Schaffung eines Jugendhilfeplaners
zurück; seit vielen Jahren verfüge die Verwaltung über einen Sozial- und Jugendhilfeplaner. Die
derzeitige Situation beruhe auf einem Tausch der Aufgaben zwischen dem heutigen Leiter des
Fachbereiches Kinder, Jugendliche und Familien und dem Leiter des Referates 19, der neben
anderen Aufgaben auch die Sozial- und Jugendhilfeplanung übernommen habe. Die Stelle des
Jugendhilfeplaners sei unverändert vorhanden.
Frau Rzyski hebt hervor, dass die Jugendhilfeplanung und die Sozialplanung zwei unterschiedlichen
Planungsansätzen unterliegen. Sie sieht die Notwendigkeit für die Ansiedlung der Aufgaben
der Sozialplanung im Fachbereich Soziales, wofür es bereits Überlegungen gebe. Gleichzeitig
habe sie bereits mehrfach die Forderung nach einem/einer Jugendhilfeplaner/-in im Fachbereich
Kinder, Jugendliche und Familien erhoben. Hierbei sei nicht das Vorhandensein einer
Stelle ausschlaggebend.
Zu der von Herrn Bajus angesprochenen Frage des Armutsberichts macht sie deutlich, dass
keine Armuts- und Reichtumsberichtserstattung vorliege, sondern vielmehr handele es sich lediglich
um eine Datensammlung, die nicht zur Handlungsfähigkeit von Rat und Verwaltung beitrage.
Hieraus seien keine Maßnahmen und Strategien zu entwickeln. Bereits mehrfach sei von
ihr angeboten worden, diese Angaben zur Kenntnis zu geben; dies könne allerdings nicht im
Rahmen einer Verwaltungsvorlage in die Beratung eingebracht werden, da die erhobenen
Kenntnisse nicht die Verwaltungsmeinung wiedergeben.
Sie weist die Argumentation, wonach die Verwaltung den Hinweis auf das Fehlen eines Jugendhilfeplaners
als Vorwand für die Nichtbearbeitung einzelner Angelegenheiten geliefert habe,
als falsch zurück. An einigen Stellen habe es Nachfragen – gerade im Rahmen der Fortschreibung
der Kindertagesstättenplanung – gegeben, wo nach inhaltlichen Kriterien und qualitativen
Aussagen gefragt wurde. Diese können derzeit im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung
nicht beantwortet werden. Eine auch nach qualitativen Aspekten ausgerichtete Kindertagesstättenbedarfsplanung
müsse auch im Kontext der Schulentwicklungsplanung durch den
Einsatz einer Person erfolgen, die sich mit diesen planerischen Aufgabenstellungen beschäftige.
Die Wahrnehmung der Aufgabenstellung der Jugendhilfeplanung durch den Leiter des ehemaligen
Referates Bildung, Sozialplanung und Integration habe sich als nicht möglich erwiesen.
Das Referat sei in seiner Aufgabenwahrnehmung im Hinblick auf Integration und Migration gestärkt
worden. Die Bündelung mehrerer planerischer Aufgabenstellungen wie der Jugendhilfeplanung,
der Sozialplanung und der Bildungsplanung im Referat 19 konnte nicht geleistet werden.
Daher werde von ihr die Auffassung vertreten, dass die Fachplanung in die Fachbereiche
zurückdelegiert werden müsse.
Herr Sommer führt aus, dass durch die Ausführungen von Frau Rzyski für ihn deutlich geworden
sei, dass der SPD-Antrag gemeinsam mit dem Änderungsantrag der Grünen in die richtige Richtung
weise. Er hebt hervor, dass keine zusätzliche Stelle gefordert werde. Vielmehr werde die
Übernahme der Aufgabe gefordert. Die Verwaltung sei frei darin, in welcher Form diese Wahrnehmung
der Aufgabe erfolge. Dafür werde ein Vorschlag der Verwaltung in den Rat gewünscht
– hierüber werde der Rat dann zu befinden haben. Er macht deutlich, dass die Jugendhilfeplanung
eine Querschnittaufgabe darstelle und daher der Antrag im Rat eingebracht wurde.
Frau Rzyski widerspricht nachdrücklich der von Herrn Sommer vorgetragenen Argumentation,
wonach die Jugendhilfeplanung eine Querschnittaufgabe sei. Vielmehr handele es sich bei der
Jugendhilfeplanung um eine Spezialaufgabe, die von einem Fachmann wahrgenommen werden
müsse. Es handele sich um einen Fachansatz. Erst bei Vorliegen der einzelnen Fachplanungen
könne über Bündelungen entschieden werden. Von der Jugendhilfeplanung sei keine Schulentwicklungsplanung
und keine Sozialhilfeplanung zu leisten.
Vor Eintritt in die Abstimmung – für die Pairing vereinbart wurde – erläutert Herr Thöle die Mehrheitsverhältnisse.
Somit sind bei der CDU 18 Anwesende, bei der SPD stimmen 17 Fraktionsmitglieder
ab. Die Fraktion der Grünen stimmt mit 5 Ratsmitgliedern ab und die FDP verzichtet
aus Pairinggründen auf die Abgabe einer Stimme und verfügt somit über 4 Stimmen. Herr Mierke
und Herr Cheeseman haben jeweils eine Stimme, somit nehmen 46 Ratsmitglieder teil.
Zunächst führt Herrn Ratsvorsitzender Thöle die Abstimmung über den Antrag auf Verweisung
beider vorliegenden Anträge in den Jugendhilfeausschuss wie folgt herbei:
Beschluss:
Die nachfolgenden Anträge werden zur weiteren Beratung in den Jugendhilfeausschuss verwiesen:
a) Ursprungsantrag der SPD-Fraktion
Die Verwaltung wird beauftragt, Vorstellungen zu entwickeln, die Jugendhilfeplanung bei der
Stadt Osnabrück organisatorisch und personell, d. h. strukturell zu verankern, damit dem gestiegenen
Bedarf an gezielter Planung von Jugendhilfemaßnahmen für Kinder, Jugendliche und
Familien entsprochen werden kann.
Beispielhafte Themenbereiche sind hierfür:
1. Kooperation von Jugendhilfe und Schule
2. Bedarfsplanung und Evaluierung der Angebote in den Jugend- und Gemeinschaftszentren
3. Hort- und Krippenplanung
4. Entwicklung von Maßnahmen gegen Kinderarmut
Das Strukturkonzept ist den Fachausschüssen rechtzeitig vorzulegen. In diesem Zusammenhang
ist zu prüfen, ob die Stelle eines Jugendhilfeplaners/einer Jugendhilfeplanerin – z. B.
durch eine Umschichtung aus dem Referat 19 – kostenneutral geschaffen werden kann.
b) Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Die Verwaltung wird beauftragt, Vorstellungen zu entwickeln, die Jugendhilfeplanung bei der
Stadt Osnabrück organisatorisch und personell, d. h. strukturell so zu verankern, damit dass
dem gestiegenen Bedarf an gezielter Planung von Jugendhilfemaßnahmen für Kinder, Jugendliche
und Familien entsprochen werden kann.
Beispielhafte Themenbereiche sind hierfür:
1. Kooperation von Jugendhilfe und Schule
2. Bedarfsplanung und Evaluierung der Angebote in den Jugend- und Gemeinschaftszentren
3. Hort- und Krippenplanung
4. Entwicklung von Maßnahmen gegen Kinderarmut
Das StrukturkKonzept ist den Fachausschüssen rechtzeitig zur Beratung vorzulegen. In diesem
Zusammenhang ist zu prüfen, ob die Stelle eines Jugendhilfeplaners/ einer Jugendhilfeplanerin
z. B. durch eine Umschichtung aus dem Referat 19 – kostenneutral geschaffen werden kann.
Beratungsergebnis:
Die Abstimmung erfolgt offen.
Der abweichende Beschluss wird bei Stimmengleichheit von 23 zu 23 Stimmen abgelehnt.
Sodann führt Herr Ratsvorsitzender Thöle die Abstimmung über den folgenden Änderungsantrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wie folgt herbei:
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, Vorstellungen zu entwickeln, die Jugendhilfeplanung bei der
Stadt Osnabrück organisatorisch und personell, d. h. strukturell so zu verankern, damit dass
dem gestiegenen Bedarf an gezielter Planung von Jugendhilfemaßnahmen für Kinder, Jugendliche
und Familien entsprochen werden kann.
Beispielhafte Themenbereiche sind hierfür:
1. Kooperation von Jugendhilfe und Schule
2. Bedarfsplanung und Evaluierung der Angebote in den Jugend- und Gemeinschaftszentren
3. Hort- und Krippenplanung
4. Entwicklung von Maßnahmen gegen Kinderarmut
Das StrukturkKonzept ist den Fachausschüssen rechtzeitig zur Beratung vorzulegen. In diesem
Zusammenhang ist zu prüfen, ob die Stelle eines Jugendhilfeplaners/ einer Jugendhilfeplanerin
z. B. durch eine Umschichtung aus dem Referat 19 – kostenneutral geschaffen werden kann.
Beratungsergebnis:
Die Abstimmung erfolgt offen.
Der abweichende Beschluss wird mehrheitlich von den Mitgliedern der SPD-Fraktion und der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Herrn Cheeseman gegen die Stimmen der Mitglieder der
CDU-Faktion und der FDP-Fraktion bei Enthaltung des Ratsmitgliedes Mierke angenommen.
Fragen zu diesem Antrag
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