Folgt man einem Bericht des Rundblicks vom 07.04.2010, verlieren die niedersächsischen
Kommunen für den Kommunalen Finanzausgleich 2010 im Jahresvergleich gegenüber 2009
mehr als 20 Prozent ihrer Zuweisungen. Dies drücke sich u. a. in Form eines Rückgangs der sogenannten „Schlüsselmasse“ um fast 535 Millionen Euro aus. 2009 hätte die Ausgleichsmasse
noch 3,044 Milliarden Euro betragen; 2010 seien davon nur 2,509 Milliarden Euro übrig geblieben.
Auch der Bedarfszuweisungsbetrag falle um 8,5 Millionen Euro geringer aus. Die auf
der Steuerschätzung vom November 2009 beruhende Übersicht macht, so der genannte Bericht,
die allgemein desolate Finanzsituation der kommunalen Ebene deutlich: Die Verluste bei
der Gewerbesteuer belaufen sich für 2009 danach auf 410 Millionen Euro und 2010 auf 100
Millionen Euro. Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer gebe es 2009 ein Minus von 220
Millionen Euro; 2010 werde mit 129 Millionen Euro weniger gerechnet. Insgesamt gehen die
Kommunen 2010 offenbar von einem Minus von 758 Millionen Euro gegenüber 640 Millionen im
Jahr 2009 aus. Noch unbekannt sind offensichtlich die Auswirkungen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes.
Das gelte ebenso für die Folgen des Ende März beschlossenen Gesetzes zur
Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften. Beide Neuregelungen
könnten bereits im Jahr 2010 zu weiteren Einnahmeverschlechterungen der kommunalen
Haushalte führen.
Weitere Verschlechterungen im Rahmen der Berechnungen der KFA-Zuweisungen (Stichwort
war u.a. der Flächenfaktor) wurden bereits seit langem seitens der niedersächsischen
Großstädte beklagt und haben bis heute offenbar zu keinerlei Überlegungen geführt, die
Berechnungsmodalitäten im Hinblick auf die besonderen Belastungen kommunaler Oberzentren
zu verbessern. Aktuelle Informationen deuten sogar darauf hin, die Benachteiligungen der Großstädte
fortzuschreiben. Nach dem aktuellen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen
Finanzverteilungsgesetzes plant die Landesregierung entgegen dem Votum des
Niedersächsischen Städtetages eine weitere Verschlechterung für die Städte bei der Finanzierung
der Folgekosten aus der Übertragung von Aufgaben der ehemaligen Bezirksregierungen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie wirken sich die KFA-Verschlechterungen auf den Osnabrücker Haushalt aus?
2. Wie hoch sind die voraussichtlichen finanziellen Einbußen infolge der zuletzt genannten Verschlechterungen?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die bisherigen bzw. möglicherweise neu drohenden Einnahmeeinbußen zu verhindern?
Herr Finanzvorstand Dr. Baier beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Die Gesamtzuweisungsmasse des KFA 2010 sank gegenüber 2009 um rd. 534,71 Mio. Euro
auf 2.509,46 Mio. Euro. Dies entspricht einer Reduzierung in Höhe von -17,56 %. Der Grund
des Rückgangs liegt zum einen in der Reduzierung der Zuweisungsmasse 2010 gegenüber der
Zuweisungsmasse 2009 um rd. 300 Mio. Euro auf 2.690,2 Mio. Euro, zum anderen in der Verschlechterung
der Steuerverbundabrechnung um rd. – 225 Mio. Euro gegenüber 2009 (Steuerverbundabrechnung
2008 für FAG 2009 = 45,71 Mio. Euro; Steuerverbundabrechnung 2009 für
KFA 2010 = -180,74 Mio. Euro). Die voraussichtlich stark zurückgehenden Steuereinnahmen
nach der aktuellen Steuerschätzung, die derzeit bis 2013 auf ca. 40 Mrd. € geschätzt werden,
wird es weitere Verschlechterungen für Osnabrück geben.
Gegenüber den KFA-Erträgen 2009 (53.941.808 Euro), reduzieren sich die KFA-Zuweisungen
2010 für die Stadt Osnabrück um rd. 9 % auf 49.046.016 Euro. Der Rückgang ist geringer als im
Durchschnitt, da die durchschnittlichen Soziallasten der anderen kreisfreien Städten Niedersachsens
gegenüber 2009 sanken und in der Stadt Osnabrück mit steigenden Soziallasten zu
kämpfen hatte. Zum anderen ist die Steuerkraft der Stadt Osnabrück gegenüber 2009 um 12,06
% gesunken. Nur wenige kreisfreie Städte weisen ebenfalls eine stark sinkende Steuerkraft aus.
Hier profitiert die Stadt Osnabrück von der Lastenausgleichswirkung des KFA. Gegenüber dem
Planwert für den Haushalt 2010 fällt die Verschlechterung daher um 2,2 Mio. € geringer aus als
befürchtet.
Zu 2:
Die im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung von den aufgelösten Bezirksregierungen auf
die Kommunen übertragenden Aufgaben unterliegen mit dem Niedersächsischen Finanzverteilungsgesetz
(NFVG) einem Kostenausgleich.
Mit der letzten Änderung des NFVG durch Art. 1 des Gesetzes vom 17.2.2010 (Nds.GVBl.
Nr.4/2010 S.59) erfolgt eine Revision des Kostenausgleichs.
Insgesamt hat der Landesgesetzgeber die den kommunalen Körperschaften übertragenden
Aufgaben mit einem Betrag in Höhe von rd. 11,7 Mio. Euro finanziell entlastet. Das Revisionsergebnis
aus 2008 führte zu einem reduzierten Zuweisungsbetrag in Höhe von 10,3 Mio. Euro.
Weiter gelten nach der Neuregelung des NFVG andere Verteilungsmaßstäbe für einzelne Aufgabenbereiche.
Statt eines Einwohnermaßstabes wird auf Forderung der Landkreise, bis auf
wenige Zuweisungsbereiche, ein Flächenmaßstab angewendet. Dies führt zu einer Umverteilung
zugunsten der Landkreise und Flächenkommunen und zum Nachteil der größeren dicht
besiedelten Städte.
Bisher erhielt die Stadt Osnabrück für die im Zuge der Auflösung der Mittelbehörden kommunalisierten
Aufgaben des übertragenden Wirkungskreises einen Kostenausgleich in Höhe von jährlich
79.490 Euro. Nach einer vorläufigen Berechnung führen die Änderungen des o. g. Gesetzes
zu einer Reduzierung der Zuweisung um rd. 32.900 Euro auf 46.590 Euro. Dies entspricht einer
prozentualen Verringerung von 41,39 %. Diese Zuweisung ist nach Auffassung der Verwaltung
nicht kostendeckend.
Höhere Belastungen im Umfang von ca. 600.000 € können aus den geplanten Entschuldungshilfen
für Kommunen (sog. Zukunftsvertrag) und die Förderung von Fusionen von Gemeinden
auf die Stadt Osnabrück zukommen, da die Finanzierung im Umfang von 70 Mio. € zur Hälfte
aus der Finanzausgleichsmasse genommen werden soll und die Stadt Osnabrück keine Chance
auf entsprechende Hilfen hat.
Zu 3:
Hinsichtlich einer Gegensteuerung sieht die Verwaltung die Möglichkeit über den Niedersächsischen
Städtetag sowie den Deutschen Städtetag und den regionalen Mandatsträgern im Landtag
zu intervenieren. Bezüglich des Flächenfaktors bei der Ermittlung des Kostenausgleichs für
übertragene Aufgaben der ehemaligen Bezirksregierungen ist die bereits erfolgt. Der Ministerpräsident
und Landtagsabgeordnete der Stadt hat schriftlich mitgeteilt, dass eine Berücksichtigung
der Bedenken des Niedersächsischen Städtetages und der Stadt Osnabrück nach Abwägung
aller Interessen leider nicht erfolgen kann.
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