Kosten der Bürgerbefragung in Schinkel-Ost (SPD-Fraktion)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt (StUA) hat am 22. April 2010 mit den Stimmen
der Mitglieder von CDU, FDP und Grünen sowie gegen die Stimmen der SPD-Ausschussmitglieder
unter TOP 22 des öffentlichen Teils eine Bürgerbefragung beschlossen. Die Verwaltung soll klären, ob die Bewohner der Straßenzüge Ölweg, Mönterstraße und Ruwestraße
in Schinkel-Ost befürworten, die Straßenbeleuchtung in ihren jeweiligen Wohnwegen
abzubauen oder alternativ neue, CO2 ärmere Straßenlampen zu installieren.

Vor diesen Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Welche Personal- und Sachkosten hat diese – gegen die SPD beschlossene – Bürgerbefragung
unter Kosten- und Leistungsgesichtspunkten verursacht (Personalkosteneinsatz
pro Zeiteinheit etc.)?

2. Wie hoch sind die Kosten für die Anwohner der betroffenen Straßenzüge in Schinkel-Ost,
die nach NKAG auf die Anlieger zukommen, wenn die alten Leuchten tatsächlich durch
modernere und CO2-ärmere Leuchten ersetzt und diese nach NKAG abgerechnet werden?

3. Hält die Verwaltung den finanziellen Aufwand (Personal- und Sachkosten) der Stadt Osnabrück
für die Bürgerbefragung angesichts der unter Frage 2 dargestellten Kostenbelastung
für den einzelnen Anwohner für verhältnismäßig bzw. angemessen im Hinblick auf die
Haushaltssituation?

Mit dem Einverständnis der Fragesteller ergeht die Antwort wie folgt zu Protokoll:

Zu 1:
Kosten sind im Fachbereich Finanzen, Fachdienst Beitragswesen, für die überschlägliche Ermittlung
der Beiträge entstanden sowie im Fachbereich Städtebau, Fachdienst Straßenbau für
die Formulierung und Verteilung des Schreibens an die betroffenen Anlieger. Diese Personalkosten
belaufen sich auf insgesamt ca. 1.200 €. Hinzu kommen noch ca. 100 € für Sachkosten
(Briefe).

Zu 2:
Die Neuordnung der öffentlichen Straßenbeleuchtung gehört zu den Maßnahmen, für die die
Stadt Osnabrück Beiträge erhebt. Rechtsgrundlage hierfür ist das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz
(NKAG) vom 08. Februar 1973, in der zurzeit geltenden Fassung sowie die
vom Rat beschlossene Satzung der Stadt Osnabrück über die Erhebung von Beiträgen nach
dem NKAG für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung) vom 18. Juli 2006.
Für die Erneuerung der Beleuchtung in den Erschließungsstraßen Mönterstraße, Ruwestraße
und Burbrink (ohne die Wohnwege) sind Anliegerbeiträge in Höhe von ca. 150 € je Grundstück
im Rahmen der Vorkalkulation ermittelt worden. Dies gilt für sämtliche Grundstücke des Gebiets.
Hinzukommen weitere Kosten für die Erneuerung der Beleuchtung in den Wohnwegen selbst.
Bei einer Reihe von Grundstücken, die an zwei Wohnwege grenzen, ist das dann zweifach der
Fall. So wurde beispielsweise in Rahmen der Vorkalkulation für zweifach erschlossene
Grundstücke ein zusätzlicher Betrag von ca. 220 € ermittelt und für Grundstücke, die nur von
einem Wohnweg erschlossen sind, ein zusätzlicher Betrag von ca. 110 €. Diese Kosten betreffen
ausschließlich die Anlieger der Wohnwege.

Zu 3:
Ein Abbau der Beleuchtung in den Wohnwegen verursacht einmalige Kosten in Höhe von ca.
17.000 € und spart jährliche Betriebskosten über die Lichtpunktpauschale in Höhe von 3.670 €.
Für eine Erneuerung der Leuchten in den Wohnwegen würden ca. 30.000 € an Kosten entstehen,
die zu 75 % über Beiträge nach NKAG erstattet werden. Somit würden Kosten in Höhe von
7.500 € bei der Stadt verbleiben, aber keine Einsparung bei den Betriebskosten erzielt.
Aus Sicht der Verwaltung ist der Aufwand für die Anliegerbefragung zwar relativ gering. Er bindet
jedoch Personalkapazitäten und führt zu Verzögerungen bei der Umsetzung des Beleuchtungsprogramms.
Eine Anliegerbeteiligung in allen vergleichbaren Fällen hätte außerdem voraussichtlich
zur Folge, dass es im Stadtgebiet zu unterschiedlichen Ergebnissen bei der Beleuchtung
von Wohnwegen kommen würde, jeweils abhängig vom Anliegervotum. Da bei der
Entscheidung über die Wohnwegbeleuchtung nicht nur die Interessen einer Mehrheit der Anlieger,
sondern auch die Belange von Besuchern, Lieferanten, Rettungsdiensten und Minderheiten
mit erhöhtem Sicherheitsbedürfnis zu berücksichtigen sind, plädiert die Verwaltung in künftigen
Fällen für einen Verzicht auf Anliegerbefragungen und für eine einheitliche Vorgehensweise im
Stadtgebiet.

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