In die „Allgemeinverfügung der Stadt Osnabrück zur Erteilung von Ausnahmen von Verkehrsverboten
nach § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV“ wird folgende Ergänzung eingeführt:
„I. Generelle Ausnahmen
Innerhalb der ausgewiesenen Umweltzone (§ 41 Abs. 2 Nr. 6 Zeichen 270.1 der Straßenverkehrsordnung)
sind folgende Kraftfahrzeuge ausnahmsweise zum Verkehr zugelassen:
1. Die Busse des öffentlichen Nahverkehrs befristet bis zum 31. Dezember 2010.
2. Fahrzeuge von Schaustellern folgender Veranstaltungen: Maiwoche, Weihnachtsmarkt und
Ossensamstag, sowie Frühjahrs- und Herbstjahrmarkt an der Halle Gartlage für den Aufund
Abbau auf direktem Weg durch die Umweltzone sowie den am Karnevalsumzug teilnehmenden
Fahrzeugen. Es ist ein von der Marktbehörde ausgestellter Nachweis mitzuführen.
…“
7. Wohnmobile
Gleichzeitig ist die im Luftreinhalte- und Aktionsplan vorgesehene festgelegte Route zur Erreichung
der Halle Gartlage für Schausteller zu streichen.
Beratungsverlauf:
Herr Twent begründet den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU und SPD. Er legt dar,
dass die derzeitigen Ausnahmegenehmigungen um zwei Ausnahmetatbestande erweitert werden
sollen. Hiernach soll den Beschickern des Frühjahrs- und des Herbstjahrmarktes an der
Halle Gartlage für den Auf- und Abbau auf direktem Wege durch die Umweltzone eine Ausnahme
eingeräumt werden. Ferner soll Wohnmobilien bzw. Reisemobilen eine Ausnahme eingeräumt
werden, da Osnabrück ein Ziel für Touristen sein solle. Dafür müsse den Fahrern von
Wohnmobilien die Möglichkeit eröffnet werden, den Parkplatz am Schloßwall anfahren zu können.
Er verweist auf die erheblichen Investitionen, die für den Erwerb eines Reisemobils entstehen.
Daraus resultiere häufig eine sehr lange Nutzungsdauer. Es bestehe kaum Nachrüstungsmöglichkeit
für ältere Modelle.
Den Fahrern dieser Reisemobile sei es nicht zumutbar, für jede Fahrt eine Ausnahmegenehmigung
bei der Verwaltung zu beantragen. Nach Auffassung der Antragsteller handele es sich um
eine Nachjustierung bezüglich der bisherigen Ausnahmetatbestände.
Zu dem vorliegenden Änderungsantrag der FDP-Fraktion merkt er an, dass zwar einerseits die
CDU-Fraktion begrüßen würde, wenn es keine Umweltzone gäbe; andererseits solle die prinzipielle
Diskussion hierum nicht wiederholt werden.
Jedoch erinnert er daran, dass seinerzeit die CDU-Fraktion sich gegen die Einrichtung der Umweltzone
ausgesprochen habe. Er verweist auf vorliegende Untersuchungsergebnisse, wonach
die Auswirkungen aus der Einführung der Umweltzone bisher sehr bescheiden seien. Zum
FDP-Antrag merkt er an, dass dieser zu begrüßen sei und die CDU-Fraktion ihm zustimmen
werde; allerdings sei dieser in Anbetracht der bestehenden Umweltzone als realitätsfern zu bezeichnen.
Er ruft dazu auf, sich mit dem Status quo zu beschäftigen. Die gleiche Argumentation
gelte zu dem schriftlich vorliegenden Änderungsantrag des Ratsmitgliedes Mierke.
Herr Mierke unterbreitet den folgenden Änderungsantrag:
In die „Allgemeinverfügung der Stadt Osnabrück zur Erteilung von Ausnahmen von Verkehrsverboten
nach § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV“ wird folgende Ergänzung eingeführt:
„I. Generelle Ausnahmen:
Innerhalb der ausgewiesenen Umweltzone…
VII. Wohnmobile….
VIII. Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauart nicht nachgerüstet werden können, um eine grüne
Umweltplakette zu erhalten.“
Herr Mierke erinnert daran, dass er sich seinerzeit gegen die Einrichtung der Umweltzone ausgesprochen
habe. Er äußert sich erfreut zu dem schriftlichen vorliegenden Änderungsantrag der
FDP-Fraktion und legt dar, dass er diesen ebenfalls unterstützen werde.
Herr Hasskamp unterbreitet namens der FDP-Fraktion den folgenden Änderungsantrag:
„Die Umweltzone in Osnabrück wird aufgehoben, da
1. neueste Erkenntnisse über die Luftbelastung in Osnabrück mit Stickstoffdioxid vorliegen,
wonach durch die Einführung der Umweltzone keine Verbesserung erreicht worden ist und
2. der bürokratische Aufwand und die große Zahl von erteilten Ausnahmegenehmigungen
das Projekt ad absurdum führen.“
Er äußert Unverständnis zu der Allianz der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion, die für die Einführung
der Umweltzone gesorgt habe. Er nimmt Stellung gegen die Schaffung weiterer Ausnahmetatbestände
und verweist auf entstehende Ungleichbehandlung bei Auslaufen der derzeit
befristeten Ausnahmetatbestände. Er kritisiert, dass dem Zirkusgewerbe keine dauerhafte Ausnahmegenehmigung
eingeräumt werde.
Herr Henning führt namens der SPD-Fraktion aus, dass diese sich den inhaltlichen Ausführungen
von Herrn Twent anschließe.
Die Änderungsanträge von Herrn Mierke und der FPD-Fraktion werden abgelehnt.
Herr Hagedorn kritisiert, dass nunmehr die gesamte Umweltzone erneut zur Disposition stehe.
Er spricht sich dagegen aus, weitere Ausnahmetatbestände zu schaffen; er verweist darauf,
dass nach Angaben der Verwaltung kaum Ausnahmeanträge gestellt werden und fordert, der
Verwaltung die Festlegung von Ausnahmetatbeständen zu überlassen und einen entsprechenden
Überprüfungsantrag zu erteilen.
Herr Griesert stellt fest, dass zum wiederholten Mal die Diskussion des Themas sehr emotional
geführt werde.
Er verweist darauf, dass es um Abwägungen zwischen Verkehrsbeschränkungen und dem Gesundheitsschutz
der Bevölkerung gehe. Dem Antrag der FDP-Fraktion hält er entgegen, dass
die Stickstoffdioxidbelastung der Luft in Osnabrück langsam zurückgehe. Er liege derzeit allerdings
bei 51 Mikrogramm pro Kubikmeter – wohingegen der Grenzwert bei 40 Mikrogramm pro
Kubikmeter liege. Dementsprechend seien alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Wert weiter
zu reduzieren. Dies sei ferner erforderlich, um einen Verlängerungsantrag bei der EU durchzusetzen.
Er weist den Inhalt des FDP-Antrages auch insofern zurück, als bisher lediglich die
Fahrzeuge, die keinerlei Plaketten haben, vom Verkehr ausgeschlossen seien. Insofern seien
bisher keine wesentlichen Ergebnisse zu erzielen gewesen.
Zunächst führt Herr Ratsvorsitzender Thöle die Abstimmung über den Änderungsantrag der
FDP-Fraktion wie folgt herbei:
Abweichender Beschluss:
„Die Umweltzone in Osnabrück wird aufgehoben, da
1. neueste Erkenntnisse über die Luftbelastung in Osnabrück mit Stickstoffdioxid vorliegen,
wonach durch die Einführung der Umweltzone keine Verbesserung erreicht worden ist und
2. der bürokratische Aufwand und die große Zahl von erteilten Ausnahmegenehmigungen
das Projekt ad absurdum führen.“
Beratungsergebnis:
Die Abstimmung erfolgt offen.
Der Beschluss wird mehrheitlich von den Mitgliedern der Fraktionen von SPD und Bündnis
90/Die Grünen, dem Ratsmitglied Cheeseman und dem Oberbürgermeister, gegen die Stimmen
der Mitglieder der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und des Ratsmitgliedes Mierke abgelehnt.
Herr Dr. Thiele zieht die Geltung des Pairing-Abkommens in Zweifel.
Herr Thöle stellt fest, dass auch bei Berücksichtigung der Abwesenheit von Frau Bürgermeisterin
Jabs-Kiesler der Antrag bei Stimmengleichheit abgelehnt wäre.
Herr Thöle bittet um Einhaltung der Pairing-Vereinbarung.
Sodann führt Herr Ratsvorsitzender Thöle die Abstimmung über den folgenden Änderungsantrag
des Ratsmitgliedes Mierke herbei:
Abweichender Beschluss:
„In die Allgemeinverfügung der Stadt Osnabrück zu Erteilung von Ausnahmen von Verkehrsverboten
nach § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV“ wird folgender Ergänzung eingefügt:
„I. Generelle Ausnahmen:
Innerhalb der ausgewiesenen Umweltzone…
VII. Wohnmobile….
VIII. Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauart nicht nachgerüstet werden können, um eine grüne
Umweltplakette zu erhalten.“
Beratungsergebnis:
Die Abstimmung erfolgt offen.
Der Antrag wird mehrheitlich gegen zwei Stimmen abgelehnt.
Sodann führt Herr Ratsvorsitzender Thöle die Abstimmung über den schriftlich vorliegenden
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wie folgt herbei:
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Erfahrungsbericht über die bestehende Ausnahmepraxis
zur Befahrung der Umweltzone vorzulegen und darauf aufbauend geeignete Vorschläge über
weitere Einschränkungen oder Ausnahmen zu machen.
Beratungsergebnis:
Die Abstimmung erfolgt offen.
Der Beschluss wird mehrheitlich abgelehnt.
Sodann führt Herr Ratsvorsitzender Thöle die Abstimmung über den Ursprungsantrag von
CDU-Fraktion und SPD-Fraktion wie folgt herbei:
Beschluss:
In die „Allgemeinverfügung der Stadt Osnabrück zur Erteilung von Ausnahmen von Verkehrsverboten
nach § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV“ wird folgende Ergänzung eingeführt:
„I. Generelle Ausnahmen
Innerhalb der ausgewiesenen Umweltzone (§ 41 Abs. 2 Nr. 6 Zeichen 270.1 der Straßenverkehrsordnung)
sind folgende Kraftfahrzeuge ausnahmsweise zum Verkehr zugelassen:
1. Die Busse des öffentlichen Nahverkehrs befristet bis zum 31. Dezember 2010.
2. Fahrzeuge von Schaustellern folgender Veranstaltungen: Maiwoche, Weihnachtsmarkt und
Ossensamstag, sowie Frühjahrs- und Herbstjahrmarkt an der Halle Gartlage für den Aufund
Abbau auf direktem Weg durch die Umweltzone sowie den am Karnevalsumzug teilnehmenden
Fahrzeugen. Es ist ein von der Marktbehörde ausgestellter Nachweis mitzuführen.
…“
7. Wohnmobile
Gleichzeitig ist die im Luftreinhalte- und Aktionsplan vorgesehene festgelegte Route zur Erreichung
der Halle Gartlage für Schausteller zu streichen.
Beratungsergebnis:
Der Beschluss wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen bei vier Enthaltungen angenommen.
Fragen zu diesem Antrag
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