1. Der Rat der Stadt Osnabrück spricht sich entschieden gegen Forderungen aus der
niedersächsischen Wirtschaft aus, das Kommunalverfassungsgesetz in zentralen
Passagen zu ändern, um dadurch die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen einzuschränken.
Insbesondere abgelehnt werden das eingeforderte Klagerecht privater
Unternehmen sowie die Kammerbeteiligung vor der Gründung oder Erweiterung eines
kommunalen Unternehmens.
2. Der Rat unterstreicht dagegen die Notwendigkeit, dass die Kommunalwirtschaft auch
weiter einer demokratischen Kontrolle unterworfen werden muss, da sie – insbesondere
gilt dies für die Stadtwerke, die Sparkasse, die Parkhausgesellschaft und das
Klinikum – einen klar definierten öffentlichen Zweck erfüllt. Die Versorgung der Bevölkerung
mit preiswerter Energie, der hohe Standard im Nahverkehrsangebot und die
Kreditversorgung der Bevölkerung und Wirtschaft bleiben für den Rat zentrale Elemente
der kommunalen Daseinsvorsorge.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Resolution sowohl den kommunalen Dachorganisationen
wie überregionalen Mandatsträgern zuzustellen.
Beratungsverlauf:
Herr Henning begründet den Antrag namens der SPD-Fraktion. Er verweist darauf, dass die
Industrie- und Handelskammer Hannover, die Handwerkskammer Hannover und die Ingenieur- und
Architektenkammer gefordert haben, die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen einzuschränken.
In diesem Zusammenhang solle ihnen sogar ein Klagerecht eingeräumt werden.
Dies werde nachdrücklich zurückgewiesen. Er ruft nachdrücklich die Abgeordneten des Landtages
dazu auf, sich gegen eine Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes in dem genannten
Sinne auszusprechen und hiergegen zu votieren.
Frau Pötter formuliert Erstaunen der Mitglieder der CDU-Fraktion zu dem vorliegenden Antrag,
da es sich lediglich um die Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahrung der genannten Verbände
handele. Der Gesetzentwurf sehe keine entsprechende Änderung vor und ändere auch
die derzeitige Gesetzeslage mit Ausnahme der Verwendung des Begriffes der Kommunen nicht.
Vielmehr sehe die aktuelle Einigung der Regierungskoalition in Niedersachsen vor, die wirtschaftliche
Bestätigung der Kommunen in den Bereichen Energie, Wasser, ÖPNV und Telekommunikation
zu stärken. Die kommunale Kontrolle über die entsprechenden Unternehmen
werde gestärkt, da der Rat über die Vertretung der Gemeinde in den entsprechenden Gesellschaftergremien
beschließe. Der Absatz 1 des Antrages werde daher seitens der CDU-Fraktion
abgelehnt. Der Rest des Antrages werde mitgetragen.
Herr Hagedorn verweist auf die bestehende Antragsfrist und begründet die Antragstellung mit
dem bestehenden Misstrauen gegen das Gesetzgebungsverfahren der Landesregierung. Er
begrüßt es, wenn der Antrag gegenstandslos wäre.
Herr Dr. Thiele charakterisiert namens der FDP-Fraktion die Antragsstellung ebenfalls als überflüssig.
Herr Cheeseman spricht sich für die Annahme des Antrages aus und begründet dies.
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Osnabrück spricht sich entschieden gegen Forderungen aus der niedersächsischen
Wirtschaft aus, das Kommunalverfassungsgesetz in zentralen Passagen zu
ändern, um dadurch die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen einzuschränken. Insbesondere
abgelehnt werden das eingeforderte Klagerecht privater Unternehmen sowie
die Kammerbeteiligung vor der Gründung oder Erweiterung eines kommunalen Unternehmens.
2. Der Rat unterstreicht dagegen die Notwendigkeit, dass die Kommunalwirtschaft auch weiter
einer demokratischen Kontrolle unterworfen werden muss, da sie – insbesondere gilt
dies für die Stadtwerke, die Sparkasse, die Parkhausgesellschaft und das Klinikum – einen
klar definierten öffentlichen Zweck erfüllt. Die Versorgung der Bevölkerung mit preiswerter
Energie, der hohe Standard im Nahverkehrsangebot und die Kreditversorgung der Bevölkerung
und Wirtschaft bleiben für den Rat zentrale Elemente der kommunalen Daseinsvorsorge.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Resolution sowohl den kommunalen Dachorganisationen
wie überregionalen Mandatsträgern zuzustellen.
Beratungsergebnis:
Die Abstimmung erfolgt offen.
Der Beschluss wird zu Ziffer 1 mehrheitlich gegen die Stimmen der Mitglieder der CDU-Fraktion
und der FDP-Fraktion, zu Ziffer 2 und 3 mehrheitlich gegen die Stimmen der Mitglieder der
FDP-Fraktion angenommen.
Fragen zu diesem Antrag
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