Aussetzen der Planungen zur Verlagerung der Kunstschule bis zum Zeitpunkt einer entsprechenden Ratsentscheidung/Nachfolgenutzung Stadtteilbibliothek Eversburg (SPD-Fraktion/Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/FDP-Fraktion)

Die Verwaltung wird beauftragt, alle Planungen zum Umzug der Kunstschule in den Stadtteil
Eversburg mit sofortiger Wirkung zu beenden.
Anstelle einer Ansiedlung in Eversburg kommt nur ein zentral gelegener und mit dem ÖPNV
gut erreichbarer Standort in Frage.

Beratungsverlauf:

Die Verwaltung verweist auf die als Tischvorlage verteilte Mitteilungsvorlage zu TOP 18 e) (siehe
Anlage).

Herr Dr. Thiele äußert sich positiv über die Kunstschule und spricht sich dafür aus, dass deren
Standort an einem zentral gelegenen Ort in der Stadt liegen müsse; hierüber werde in der heutigen
Ratssitzung keine Festlegung getroffen. Es gehe lediglich um ein entsprechendes Signal
Er spricht sich dafür aus, die Anlehnung an eine museale Einrichtung zu prüfen, um hierdurch
zu einer Belebung zu finden. Er spricht sich für die Annahme des gemeinsamen Antrages der
Fraktion von SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und FDP-Fraktion aus.

Herr Sommer bringt namens der SPD-Fraktion die Befriedigung darüber zum Ausdruck, dass
die bisherige Diskussion um die Verlagerung der Kunstschule nach Eversburg durch den heutigen
Beschluss ein Ende finde. Er bekennt sich zu den Angeboten der Kunstschule an einem
Standort im Herzen der Stadt und bringt die Hoffnung zum Ausdruck, dass sehr schnell Sicherheit
über den künftigen Standort hergestellt werden könne.

Frau Saalfeld legt dar, dass der Vorschlag zur Verlagerung der Kunstschule an den Standort
der Stadtteilbibliothek Eversburg auf die Tatsache zurückzuführen sei, dass am dortigen Standort
langfristige Mietverträge zu erfüllen seien. Demgegenüber werde es jedoch für erforderlich
gehalten, einen Standort der Kunstschule auch künftig im Zentrum der Stadt zu finden, da sich
die Angebote der Kunstschule an Schüler in allen Stadtteilen richten. Sie äußert sich im Namen
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen insgesamt befriedigt, dass es nun mehr nicht zu der von
der Verwaltung angedachten Verlagerung nach Eversburg komme, sondern vielmehr anderweitige
Möglichkeiten geschaffen werden sollen.

Frau Neumann unterbreitet den folgenden Änderungsantrag namens der CDU-Fraktion:

„I.
1. Die Verwaltung wird beauftragt, alle Planungen zum Umzug der Kunstschule in den Stadtteil
Eversburg mit sofortiger Wirkung zu beenden.
2. Die Räume der Kunstschule in der Nobbenburgerstraße werden fristlos oder zum nächstmöglichen
Zeitpunkt gekündigt.
3. Die Verwaltung überprüft, welche weiteren Fremdanmietungen kurzfristig gekündigt werden
können, um Mietverpflichtungen einsparen zu können und die Räumlichkeiten der ehemaligen
Stadtbibliothek Eversburg zu nutzen. Gleichzeitig sollten die Räume in Eversburg
auch am freien Markt angeboten werden.

II.
1. Die Verwaltung erarbeitet ein mittel- und langfristiges, tragfähiges Konzept für die Kunstschule
bis zum Frühjahr 2011 unter der Berücksichtigung folgender Punkte:
a) Erhalt der Marke „Kunstschule“ im Zentrum der Stadt und in Anbindung an die
Musikschule
b) Zusammenarbeit mit den Museen und den museumspädagogischen Angeboten
c) Veränderung der Bildungslandschaft
d) Bedeutung der künstlerischen Bildung für alle Kinder (Teilhabepaket).

III.
1. Kurzfristig wird die Kunstschule dezentral untergebracht in Schulen, Freizeitzentren und
weiteren geeigneten Räumen, um den Betrieb übergangsweise fortsetzen zu können.“

Sie begründet die einzelnen Antragsinhalte ausführlich.

Herr Mierke verweist auf seinen schriftlich vorliegenden Änderungsantrag, der wie folgt lautet:

„Der Rat spricht sich für eine Unterbringung der Kunstschule im Erdgeschoss der Villa Schlikker
aus.“

Er begründet diesen Antrag mit der Zentralität des Standortes; zudem gehöre das Gebäude der
Stadt Osnabrück, so dass keine zusätzlichen Kosten anfallen würden. Ferner sieht er Möglichkeiten
der Zusammenarbeit mit der Museumspädagogik und die Möglichkeit der gemeinsamen
Nutzung des Außenbereiches des Museums.

Herr Oberbürgermeister Pistorius teilt die Freude über die sich abzeichnende Einvernehmlichkeit
der bevorstehenden Entscheidung des Rates nicht. Er weist auf die Vorlage der Verwaltung
hin, die die Absicht erläutert habe, die Kunstschule in der ehemaligen Stadtteilbibliothek in Eversburg
unterzubringen. Durch einen solchen Umzug würden die Zentralität und Leistungsfähigkeit
der Kunstschule nicht beeinträchtigt oder gefährdet. Er hebt das Recht des Rates hervor,
die Entscheidung an sich zu ziehen – im vorliegenden Falle halte er den bevorstehenden Ratsbeschluss
jedoch für falsch.
Er hebt die hervorragende Qualität der Kunstschule gerade im Bereich der Grundschularbeit
hervor und weist darauf hin, dass der ganz überwiegende Teil der Veranstaltungen für Grundschulen
in diesen stattfinde. Lediglich 65 – 70 Kinder pro Woche erhalten ihren Unterricht in der
Kunstschule. Er weist in diesem Zusammenhang das Argument der schlechten ÖPNV-Anbindung
des Standortes Eversburg zurück und fordert, in der Diskussion und bei der Entscheidung
den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu achten.
Er verweist auf die Höhe der laufenden Kosten in Höhe von 300.000,00 € je Jahr, die für die
Kunstschule eingesetzt werden und erläutert, dass die Angebote der Kunstschule je Woche von
140 Personen dort wahrgenommen werden; ein Drittel der Besucher stammen aus dem Landkreis.
Er verweist auf ähnliche Angebote in den Gemeinschaftszentren, dem Haus der Jugend
und der Volkshochschule – zu kostendeckenden Gebühren. Er bringt seine Überzeugung zum
Ausdruck, dass mit der Verlagerung um wenige Kilometer die Einrichtung der Kunstschule keinen
Schaden genommen hätte und spricht sich nochmals für die Beschlussempfehlung der
Verwaltung aus.
Zu dem Änderungsantrag stelle sich für ihn die Frage, ob die künftige Kostensituation gedeckelt
sei durch die Höhe der derzeitigen Kosten und äußert die Befürchtung, dass die geforderten
konzeptionellen Erweiterungen erhöhte Kosten mit sich bringen werden, was dann nicht der
Verwaltung zuzurechnen sei.

Herr Hagedorn spricht sich dafür aus, den Standortvorschlag Villa Schlikker in die weiteren Überprüfungen
mit einzubeziehen und nicht durch eine heutige Abstimmung auszuschließen.

Sodann führt Herr Ratsvorsitzender Thöle die Abstimmung über den folgenden abweichenden
Beschluss herbei:

Abweichender Beschluss:

a) Prüfungsauftrag der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Die Verwaltung wird beauftragt, alle Planungen zum Umzug der Kunstschule in den Stadtteil
Eversburg mit sofortiger Wirkung zu beenden.
Anstelle einer Ansiedlung in Eversburg kommt nur ein zentral gelegener und mit dem ÖPNV gut
erreichbarer Standort infrage.

b) Änderungsantrag der CDU-Fraktion:

I.
1. Die Verwaltung wird beauftragt, alle Planungen zum Umzug der Kunstschule in den Stadtteil
Eversburg mit sofortiger Wirkung zu beenden.
2. Die Räume der Kunstschule in der Nobbenburgerstraße werden fristlos oder zum nächstmöglichen
Zeitpunkt gekündigt.
3. Die Verwaltung überprüft, welche weiteren Fremdanmietungen kurzfristig gekündigt werden
können, um Mietverpflichtungen einsparen zu können und die Räumlichkeiten der ehemaligen
Stadtbibliothek Eversburg zu nutzen. Gleichzeitig sollten die Räume in Eversburg
auch am freien Markt angeboten werden.

II.
1. Die Verwaltung erarbeitet ein mittel- und langfristiges, tragfähiges Konzept für die Kunstschule
bis zum Frühjahr 2011 unter der Berücksichtigung folgender Punkte:
a) Erhalt der Marke „Kunstschule“ im Zentrum der Stadt und in Anbindung an die
Musikschule
b) Zusammenarbeit mit den Museen und den museumspädagogischen Angeboten
c) Veränderung der Bildungslandschaft
d) Bedeutung der künstlerischen Bildung für alle Kinder (Teilhabepaket).

III.
1. Kurzfristig wird die Kunstschule dezentral untergebracht in Schulen, Freizeitzentren und
weiteren geeigneten Räumen, um den Betrieb übergangsweise fortsetzen zu können.
c) Der folgende Änderungsantrag des Ratsmitgliedes Mierke wird in die weiteren Überprüfungen
einbezogen:
„Der Rat spricht sich für eine Unterbringung der Kunstschule im Erdgeschoss der Villa Schlikker
aus.“

Beratungsergebnis:

Die Abstimmung erfolgt offen.

Der abweichende Beschluss wird mehrheitlich, gegen die Stimme des Oberbürgermeisters und
eines weiteren Ratsmitgliedes, bei einer Enthaltung angenommen.

Eine Abstimmung über die Verwaltungsvorlage ist somit obsolet.

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