Brandschutz (Anfrage der SPD-Fraktion)

Zu den Aufgaben der Feuerwehr gehört u. a. vorbeugender Brandschutz.

Wir fragen dazu die Verwaltung:

1. Gibt es im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes Vergleiche mit anderen Städten/
Gemeinden/Ländern (Benchmarking)?

Mit dem Einverständnis der Fragestelle ergeht die Antwort wie folgt zu Protokoll.

Vorbemerkung:

Zu den Kernaufgaben des vorbeugenden Brandschutzes gehören gesetzlich vorgeschriebene
hauptamtliche Brandschauen (23/2008, 54/2009, ca. 50/2010), die Beteiligung an wiederkehrenden
Prüfungen der Bauaufsicht für Sonderbauvorhaben, Stellungnahmen zu Bauanträgen
und im immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahren (231/2008, 210/2009, 265/2010).
Ferner nimmt der vorbeugende Brandschutz in Osnabrück, anders als bei vielen anderen Berufsfeuerwehren,
die Aufgaben des kompletten infrastrukturellen Brandschutzes (Löschwasser-
versorgung, Feuerwehrpläne, Bauleitpläne) und des technischen Brandschutzes (Brandmelde-,
Sprinkler-, Gebäudefunkanlagen) wahr.
Pro Jahr werden über 3.000 mündliche Beratungen für Bürger, Bauherrn, Architekten, Brandschutzfachplaner
und Genehmigungsbehörden durchgeführt.

Zu 1:
Der vorbeugende Brandschutz ist nicht an einem Benchmarking oder interkommunalen Vergleich
in Niedersachsen oder darüber hinaus beteiligt.

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