Die Stadt Osnabrück lehnt die Übertragung des Grundstücks, einschließlich des Gebäudes
der Johannisschule an die Schulstiftung in der Diözese Osnabrück zur Errichtung einer „Trialogischen
Grundschule“ ab.
Beratungsverlauf:
Herr Dr. E. h. Brickwedde verweist auf den schriftlich vorliegenden Änderungsantrag von drei
Mitgliedern unterschiedlicher Fraktionen – nämlich von Herrn Hagedorn, Herrn Dr. Thiele und
ihm selbst (siehe Anlage). Hierdurch solle verdeutlicht werden, dass es sich weder um ein parteipolitisches
noch ein ideologisches Thema handele, sondern dass es vielmehr um Thema gehe,
zu dem jedes Ratsmitglied nach seinem Gewissen entscheiden solle. Er ruft dazu auf, das
Thema mit dem erforderlichen Ernst zu behandeln und nicht zu zerreden. Er zitiert eine Schlagzeile
der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung, die die derzeitige Situation für Menschen jüdischen
Glaubens in den Niederlanden wiedergebe und warnt vor entsprechenden negativen
Entwicklungen. Er sieht in den vorliegenden Absichten zur Weiterentwicklung der Johannisschule
die einmalige Chance für die Realisierung eines bundesweiten Modellprojektes und führt aus,
dass es in keiner öffentlichen oder privaten Schule in der Bundesrepublik ein entsprechendes
Schulmodell gebe, in dem je zu einem Drittel jüdische, muslimische und christliche Schüler unterrichtet
werden. Er hebt hervor, dass für die Konzeptionierung dieses Modells Juden, Christen
und Moslems aufeinander zu gegangen sind. Er sieht hierin den Versuch, zu dem Auseinanderdriften
der drei monotheistischen Religionen einen Gegenentwurf zu schaffen.
Er verweist auf eine Äußerung des derzeitigen Vorsitzenden der jüdischen Gemeinde, Herr
Grünberg, der daraufhin gewiesen habe, dass jüdische Kinder nach den Ereignissen des Dritten
Reiches ein Anrecht auf ihre Schule in Osnabrück hätten. Er führt aus, dass das Schulmodell
die Möglichkeit für christliche, muslimische und jüdische Schüler biete, gemeinsam die großen
Feste ihrer Religionen kennen zu lernen und zu feiern. Hierdurch werde die Akzeptanz und der
Respekt voreinander wachsen. Er hebt hervor, dass der Vorsitzende der muslimischen Gemeinschaft,
Herr Zeitun, hervorgehoben habe, dass die drei Religionen nicht in Konkurrenz zueinander
stehen. Er bezeichnet die Friedensstadt Osnabrück als den in Deutschland am besten geeigneten
Ort für ein entsprechendes Signal.
Herr Meimberg weist das von Herrn Dr. E. h. Brickwedde gewählte Zitat und den Hinweis auf die
aktuelle politische Entwicklung in den Niederlanden als für Osnabrück unzutreffend zurück. Er
weist dem gegenüber auf die Leitsätze Integration der Stadt Osnabrück hin, die garantieren,
dass entsprechende Zustände in Osnabrück nicht entstehen. Den Antrag des Bistums auf die
Einrichtung einer trialogischen Grundschule sieht er als Vorgriff auf die derzeit in Überarbeitung
befindliche Grundschulentwicklungsplanung, der diese erhebliche störe. Dem gegenüber seien
die Auswirkungen aus der entsprechenden Maßnahme auf die Schullandschaft nicht untersucht.
Er sieht die erhebliche Gefahr negativer Entwicklungen, z. B. für die Rosenplatzschule und andere.
Im Gegensatz zu dem Antrag des Bistums kann er aus der entsprechenden privaten
Schulgründung keinerlei Vorteile erkennen. Insbesondere werde die Verwendung öffentlicher
Gelder für die private Schule nicht akzeptiert. Namens der SPD-Fraktion weist er insofern den
Änderungsantrag ausdrücklich zurück und macht deutlich, dass die SPD-Fraktion die Verwaltungsvorlage
in vollem Umfang unterstütze.
Frau Jabs-Kiesler erinnert daran, dass sie vor einiger Zeit aus Gewissensgründen der Gründung
einer evangelischen Schule zugestimmt habe. Zur Begründung verweist sie auf die sowohl katholische
wie evangelische christliche Prägung der Stadt Osnabrück als Stadt des westfälischen
Friedens.
Sie hebt die Grundüberlegung der drei gemeinsamen Religionen der geplanten Grundschule in
privater katholischer Trägerschaft positiv hervor. Die bisher geführten Gespräche und Vorbereitungen
seien für sie gut nachvollziehbar. Sie verweist auf ihre zahlreichen Ehrenämter und die
Dauer ihrer Ratstätigkeit, in deren Verlauf das Thema „Aufarbeitung der belasteten Vergangenheit“
stets ihr besonderes Anliegen gewesen sei. Zur Frage der beabsichtigten Trägerschaft
kritisiert sie nachdrücklich die Wortwahl im Absatz 5 des vorliegenden Änderungsantrages, wonach
„die öffentliche Bekenntnisgrundschule Johannisschule mit einer anderen öffentlichen katholischen
Bekenntnisgrundschule bzw. mit einer öffentlichen Schule ohne Bekenntnis an deren
Standort zusammengelegt werden soll“. Sie konzediert, dass es sich hierbei möglicherweise um
ein Versehen handele; dennoch verurteilt sie die Wortwahl auf das Schärfste; demgegenüber
müsse es Schule aller Bekenntnisse heißen.
Von den drei Antragstellern wird einvernehmlich festgestellt, dass die entsprechende Formulierung
der Verwaltungsvorlage entnommen wurde.
Frau Stadträtin Rzyski stellt klar, dass die Verwaltung von einer Schule ohne Bekenntnisbindung
im Gegensatz zu einer Schule mit Bekenntnisbindung sprechen wollte. Sie bedauert die unkonkrete
Wortwahl. Sie verweist demgegenüber auf die Aussage der Vorlage, in der ausgeführt sei,
dass die Gemeinschaftsgrundschulen sich der religiösen Beziehungen und der Wertevermittlung
ausführlich widmen.
Herr Hagedorn dankt namens der Antragsteller für die Klarstellung. Er stellt fest, dass die von
Frau Jabs-Kiesler vorgenommene Interpretation keinesfalls in der Intention der Antragsteller
gelegen habe.
Er macht deutlich, dass er für seine Person spreche. Er verweist auf die äußerst kontroverse
und emotionale Diskussion des Themas innerhalb der Fraktion. Das anschließende unterschiedliche
Abstimmungsverhalten erfolge im gegenseitigen Respekt vor unterschiedlichen Schlussfolgerungen
aus diesem ausführlichen Diskussionsprozess. Er verweist auf den vorliegenden
Antrag dreier Religionsgemeinschaften an einem bisherigen Standort einer katholischen Bekenntnisschule,
um dort die Gemeinsamkeiten der Religionen in den Vordergrund zu stellen und
dadurch das gegenseitige Verständnis zu fördern. Dieser Vorsatz erstrecke sich bei dem Projekt
nicht nur auf den gemeinsamen Religionsunterricht, sondern das gesamte Schulleben.
Eine Ursache in den öffentlichen Kontroversen um das Projekt sieht er unter anderem in der
Unkenntnis der gegenseitigen Religionen voneinander. Er führt aus, dass in dem Projekt keinerlei
Kritik an dem Vorgehen der öffentlichen Schulen zu sehen sei. Dem Argument, dass es sich
um eine Privatschule für bildungsnahe Bevölkerungsschichten handeln werde, hält er entgegen,
dass kein Schulgeld erhoben werde und die Zugangsmöglichkeit offen sei. Insgesamt sieht er
den Vorteil, durch das Projekt zu mehr Toleranz beizutragen und fordert dazu auf, durch die
neue Schulform dem interreligiösen Dialog eine Chance einzuräumen.
Herr Dr. Thiele weist darauf hin, dass das Missverständnis in Ziff. 5 des Änderungsantrages
ausgeräumt sei und insofern sich eine Ablehnung hiermit nicht begründen ließe. Er sieht die
Möglichkeit, durch die Einrichtung einer entsprechenden Grundschule ein Zusatzangebot zu
dem bisherigen öffentlichen Schulangebot einzurichten. Hierin sei ein Gewinn für die Gemeinschaft
zu sehen. Er weist darauf hin, dass er wegen der erforderlichen Parität auch der evangelischen
Bekenntnisschule zugestimmt habe. Er sieht in der Einrichtung einer trialogischen
Grundschule die Möglichkeit, dass sich Kinder unterschiedlicher Religionen zusammenzufinden.
Er verweist auf die vorteilhafte Entwicklung des zunehmenden Anteils der jüdischen Bevölkerung
in der Bundesrepublik. Er sieht die Notwendigkeit, die Einsicht der Religionen für die bestehenden
Gemeinsamkeiten zu schärfen und hierdurch gegenseitiges Verständnis zu wecken.
Diese Chance biete die Einrichtung der sogenannten trialogischen Grundschule für die Bundesrepublik
und für Osnabrück. Die beabsichtigte katholische Trägerschaft stelle hierbei kein Problem
dar.
Herr Oberbürgermeister Pistorius stellt fest, dass das Grundgesetz die Religionsfreiheit, die er
für unverzichtbar und elementar halte, und das Recht auf freie Religionsausübung regele und
die Grundlage für die deutschen Schulgesetze in den Ländern darstelle. Ferner regele das
Grundgesetz die Trennung von Kirche und Staat. Hiernach sei die Organisation und Einrichtung
von Schulen eine staatliche Aufgabe. Im Ausnahmefall gebe es Ergänzungs- und Ersatzschulen
wie z. B. die in kirchlicher Trägerschaft. Er bekennt sich ferner zu der im Bildungssystem herrschenden
Bedeutung der Pluralität.
Den von Herrn Dr. E. h. Brickwedde zitierten Pressebericht über Ausschreitungen gegenüber
Juden und Moslems in den Niederlanden weist er im Rahmen der Debatte um die Einrichtung
einer trialogischen Grundschule als nicht angemessen zurück. Er ruft dazu auf, in der Diskussion
den Bezug zu den in Osnabrück bestehenden Verhältnissen zu suchen. Er ruft insofern zu
sorgfältigerer Argumentation auf.
Er hebt die Richtigkeit der Forderungen des Konzeptes des Bistums hervor; gleichzeitig sei jedoch
festzustellen, dass entsprechende Leistungen im staatlichen Schulsystem bereits erbracht
werden. Er verweist hierzu auf die religionsvermittelnde Arbeit der bestehenden Kindertagesstätten
und Schulen.
Sofern die Auffassung vertreten werde, dass es einer Schule in kirchlicher Trägerschaft bedürfe,
um den entsprechenden Aufgaben besser gerecht zu werden oder dies mit einem besonderen
Akzent zu versehen – was er als legitim bezeichnet – sei die entsprechende Finanzierung zu
sichern. Demgegenüber sei aber festzustellen, dass auch nach dem nachgebesserten Angebot
des Bistums die Stadt für jeden Schüler dieser trialogischen Grundschule einen Zuschuss pro
Jahr in Höhe von 2.118,00 € zu zahlen habe. Demgegenüber werde für jeden Schüler in anderweitiger
Trägerschaft ein Zuschuss in Höhe von 357,00 e pro Jahr gezahlt. In den entsprechen
den Finanzierungsverhandlungen sei von städtischer Seite darum gebeten worden, sich auf das
gleiche Niveau wie die anderen Schulen zu begeben; dies sei jedoch abgelehnt worden.
Die Argumentation des freien Zuganges für die trialogische Grundschule und den Verzicht auf
Schulgeld weist er als theoretisch zurück und sieht ebenfalls die Gefahr, dass Kinder aus gut
informierten, aufgeklärten Familien muslimischen und jüdischen Glaubens ihren Stadtteil zugunsten
des Schulangebotes verlassen werden. Diese seien jedoch für den kulturellen Dialog in
den Stadtteilen erforderlich. Er erneuert das Argument der finanziellen Unausgewogenheit und
macht deutlich, dass im Gegensatz zur Höhe des städtischen Zuschusses, für Grundschüler an
der trialogischen Grundschule das Bistum lediglich 179,00 € je Schüler und Jahr übernehme.
Ferner macht er deutlich, dass es sich trotz aller religiösen Ansätze nicht um eine ökumenische
Schule handeln werde. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die unausgewogene Finanzierung
sei die Verwaltungsvorlage erstellt worden, für die er nach wie vor um Zustimmung bitte.
Abschließend bittet er nochmals um eine sachliche Debatte.
Frau Strangmann begründet ihre persönliche Ablehnung zum schriftlich vorliegenden Änderungsantrag.
Sie verweist darauf, dass der Dialog zwischen den Religionen zwar erforderlich sei
aber nicht isoliert betrachtet werden könne, und fordert Toleranz auch gegenüber Menschen
ohne religiöses Wertesystem. Sie hebt das Recht auch auf negative Religionsausübung hervor.
Sie legt dar, dass in jeder Grundschule Osnabrücks die geforderte umfassende Wertevermittlung
stattfinde, und sieht drohende negative Konsequenzen aus der Einrichtung einer trialogischen
Grundschule für die gesamte Grundschullandschaft in Osnabrück.
Herr Dr. Simon verweist darauf, dass die Osnabrücker Grundschulleiter sich einstimmig gegen
das Projekt ausgesprochen haben. Er stellt fest, dass das Vorgehen der katholischen Kirche
den Eindruck erwecke, dass öffentliche Grundschulen die in Aussicht gestellte Integrationsleistung
nicht erbringen können. Diesem Eindruck widerspricht er nachdrücklich und spricht sich für
einen interreligiösen Dialog aus, in den jedoch nicht ausschließlich die genannten abrahamischen
Religionen, sondern auch andere Weltreligionen sowie Menschen ohne religiöse Weltanschauung
einzubeziehen.
Er widerspricht Herrn Hagedorn in der Argumentation, dass Unkenntnis über religiöse Hintergründe
oftmals die Ursache für Konflikte gewesen sei und macht demgegenüber deutlich, dass
hierfür soziale und ökonomische Gründe heranzuführen seien. Abschließend hebt er die Bedeutung
der Integration als gesamtgesellschaftliche Aufgabe hervor.
Frau Winkler macht deutlich, dass das Konzept der trialogischen Grundschule von ihr ausdrücklich
begrüßt werde. Auch innerhalb der FDP-Fraktion habe eine ausführliche Diskussion hierüber
stattgefunden. Es werde bedauert, dass der Vorstoß des Bistums nicht im Kontext der
Schulentwicklungsplanung diskutiert werden könne; allerdings sei im Hinblick auf den Standort
die geforderte Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt nötig. Sie verweist Herrn Oberbürgermeister
Pistorius in seinen Ausführungen zur Finanzierung der trialogischen Grundschule darauf, dass
jeweils der unterschiedliche Anteil katholischer Schüler zu beachten sei, wodurch sich die Kostenhöhe
relativiere. Sie begrüßt das Konzept der trialogischen Grundschule als Bereicherung
der Schullandschaft.
Herr Mierke schließt sich nachdrücklich der von Herrn Oberbürgermeister Pistorius vorgetragenen
Argumentation an. Er bezweifelt den Bedarf nach einem Angebot einer entsprechenden
trialogischen Grundschule. Im Hinblick auf die Kostensituation und die Ungleichbehandlung zu
anderen Grundschulen lehnt er den Änderungsantrag ab.
Frau Schiller verweist auf den landesweiten Erfolg des Integrationslotsenprojektes, das in Osnabrück
angeschoben wurde. Die Einrichtung einer trialogischen Grundschule sieht sie als entsprechende
Chance für Osnabrück. Sie sieht einen großen Bedarf, durch interreligiösen Austausch
die hier bestehenden Unsicherheiten im Umgang der Religionen miteinander zu überwinden.
Sie hebt die positiven Möglichkeiten einer trialogischen Grundschule gegenüber den
bisher bestehenden Möglichkeiten des öffentlichen Schulsystems ausdrücklich hervor – ohne
diese kritisieren zu wollen. In diesem Zusammenhang verweist sie auf geringe zeitliche Ressourcen,
die für interkulturelle Inhalte zur Verfügung stehen.
Herr Oberbürgermeister Pistorius verweist auf Ziff. 7 des schriftlich vorliegenden Änderungsantrages.
Hiernach zahle die Schulstiftung einen Investitionszuschuss von 33,3 % der Investitionskosten,
max. 500.000,00 € in den nächsten acht Jahren. Seine Nachfrage bei Frau Stadträtin
Rzyski habe ergeben, dass in der Schule in den nächsten acht Jahren kein größerer Investitionsbedarf
zu erwarten sei; daher sei seine Empfehlung, die Investitionszusage auch über den
Zeitraum der nächsten acht Jahre zu sichern.
Er bittet darum, die Frage der Bauunterhaltung und der Energiekosten in den weiteren Gesprächen
in die Verantwortung des Bistums zu stellen. Er macht deutlich, dass die Stadt bisher alleinige
Kostenträgerin für die drei Positionen Bauunterhaltung und Grünpflege (52.600,00 €) sei.
Er verweist auf bestehende Zusammenhänge zu den Energiekosten. Er spricht sich dafür aus,
die Bauunterhaltung demjenigen zu übertragen, der das Gebäude ohne Nutzungsentgelt nutze.
Ferner spricht er sich für die Streichung der Formulierung „in den nächsten acht Jahren“ in Ziff.
7 des Änderungsantrages aus.
Frau Neumann spricht sich nachdrücklich für die Umsetzung des Konzeptes einer trialogischen
Grundschule aus. Sie sieht hierin einen bedeutenden Beitrag zur Schärfung des Friedensprofils
der Stadt Osnabrück und hebt hervor, dass die Angebote für den religiösen Austausch weit über
die üblichen Inhalte des Religionsunterrichtes hinausgehen.
Herr Meier hebt die Bedeutung der bevorstehenden Abstimmung als Gewissensentscheidung
hervor. Er beurteilt den Vorschlag zur Einrichtung einer trialogischen Grundschule als sehr bemerkenswert
und als starkes Signal. Er hebt die Besonderheit des beabsichtigten gemeinsamen
Vorgehens der drei betroffenen Religionen hervor. Er fordert die drei Träger der trialogischen
Grundschule dazu auf, ihrer Verantwortung nachzukommen und aktiv dazu beizutragen, dass
die Schüler aus dem Umfeld der Schule kommen werden. Zu der von Herrn Oberbürgermeister
Pistorius benannten Kostensituation fordert er, die Kosten ins Verhältnis zu denen zu setzen,
die für Schüler an öffentlichen Schulen gezahlt werden. Er hebt die Bedeutung der trialogischen
Grundschule als Abrundung des schulischen Angebotes in Osnabrück hervor. Er fordert dazu
auf, sich mit den Inhalten seiner eigenen Religion auseinanderzusetzen und gute Kenntnisse
über die Religionen anderer zu erlangen, um diesen mit Respekt zu begegnen. Abschließend
spricht er sich dafür aus, der Einrichtung einer trialogischen Grundschule zu wagen.
Herr Bajus vertritt demgegenüber die Auffassung, dass es sich in der angesprochenen Frage
um eine Sachentscheidung handele. Auch er sieht die Chance, durch die Einrichtung einer trialogischen
Grundschule ein interessantes Experiment zu wagen. Gleichzeitig sieht er jedoch
durch ein entsprechendes Vorgehen andere religiöse Auffassungen ausgeschlossen. Aus diesem
Grund werde das Experiment von ihm abgelehnt. Er verweist demgegenüber auf die umfangreichen
Kenntnisse vielfältiger Weltanschauungen der Schüler der Gesamtschule Schinkel.
Er fordert im Sinne der Tradition der Stadt Osnabrücks als Stadt des westfälischen Friedens,
religiöse Polarisationen zu vermeiden.
Herr Jasper bezeichnet die Debatte des Rates als beispielhaft; er sieht die Kostenfrage nicht als
entscheidendes Argument für die bevorstehende Entscheidung und hebt die Möglichkeit hervor,
durch die Einrichtung einer trialogischen Grundschule das Profil Osnabrücks als Friedensstadt
zu schärfen.
Herr Henning macht deutlich, dass die SPD-Fraktion sich nachdrücklich für jede Stärkung des
öffentlichen Schulwesens und in diesem Zusammenhang für den verantwortlichen Umgang mit
öffentlichen Mitteln ausspreche. Der Änderungsantrag werde unter anderem deswegen abgelehnt,
da die Einrichtung einer trialogischen Grundschule Mittel binde, die für öffentliche Schulen
benötigt werden. Er kritisiert das bestehende Missverhältnis bei der Finanzierung des Projektes
und hinterfragt, wie sich der Zugang der Schüler zu der trialogischen Grundschule organisieren
lasse. Er weist die Argumentation der Neuartigkeit des Konzeptes mit dem an öffentlichen Schulen
gegebenen Religionsunterricht zurück und verweist beispielhaft auf die außerordentliche
Integrationsleistung z. B. der Stüveschule, an der 70 % der Schüler Migrantenkinder seien.
Er zitiert die Arbeitsgemeinschaft der Schulleiter der öffentlichen Grundschulen, die die Aufnahmekriterien
der künftigen trialogischen Grundschule sowie das Finanzierungssystem kritisieren.
Er kritisiert, dass in die bestehenden Grundschuleinzugsbereiche eingegriffen werde. Er
verweist abschließend auf die Erkenntnisse einer Umfrage des Elternrates an der
Johannisschule, an der sich 77 % der Eltern beteiligt haben, wonach sich 51 % der Eltern für die
Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule aller Bekenntnisse ausgesprochen haben. Auch
insofern sei die Einrichtung einer trialogischen Grundschule zu kritisieren. Er beantragt namens
der SPD-Fraktion eine geheime Abstimmung.
Frau Thiel weist die Argumentation, wonach Herr Henning Bekenntnisschulen mit Privatschulen
gleichgesetzt hat, zurück. Sie spricht sich nachdrücklich für die Annahme des Änderungsantrages
aus. Sie widerspricht der Auffassung, wonach evangelische Kinder nicht aufgenommen
werden und äußert die Überzeugung, dass eine entsprechende Regelung getroffen werden könne.
Herr Dr. E. h . Brickwedde macht abschließend namens der Antragsteller deutlich, dass das in
Ziff. 1 genannte Konzept die evangelische Kirche mit verankere. Dies geschehe mit dem Hinweis
auf den Beirat und die Aufzählung der Schüler, die aufgenommen werden können. Hierin
sei ausdrücklich von Schülern, deren Eltern ohne Religionszugehörigkeit seien, die Rede. Zur
Argumentation über die Finanzierung bekräftigt er die Ausführungen von Frau Thiel, die gefordert
habe, dass von den heute gewährten städtischen Zuschüssen ausgegangen werden müsse.
Er führt aus, dass in Ziff. 5 der Begriff ohne Bekenntnis geändert wird in „Schule aller
Bekenntnisse“. Er spricht sich dafür aus, in Ziff. 7 wie folgt zu ändern:
„Die Schulstiftung zahlt einen Investitionszuschuss von 33,3 % der Investitionskosten. Max.
500.000,00 € in den nächsten acht Jahren.“
Er verweist darauf, dass nach Auskünften der Verwaltung Sanierungsbedarf an der Turnhalle
und energetischer Sanierungsbedarf in den nächsten Jahren bestehen könnte. Hierauf beruhte
die entsprechende Formulierung. Er bedankt sich abschließend für die gute und faire Diskussion.
Abschließend verweist Herr Oberbürgermeister Pistorius zu der Diskussion um den Finanzierungsanteil
darauf, dass die in Rede stehende trialogische Grundschule keine staatliche Schule
mehr sein werde und im Hinblick hierauf die Finanzierungsanteile zu betrachten seien.
Herr Ratsvorsitzender Thöle erläutert die von der Verwaltung vorbereiteten Stimmzettel, mit
deren Hilfe zu dem schriftlich vorliegenden, geänderten Änderungsantrag von Herrn Dr. E. h.
Brickwedde, Herrn Hagedorn und Herrn Dr. Thiele abzustimmen ist. Herr Hus und Frau Wachtel
erklären, dass sie an der folgenden Abstimmung nicht teilnehmen werden. Die Abstimmung
erfolgt geheim unter Verwendung der von der Verwaltung vorbereiteten Stimmzettel.
Abweichender Beschluss:
1. Die Stadt Osnabrück unterstützt die Einrichtung einer trialogischen Grundschule nach dem
„Konzept für eine Grundschule mit dem Profil Abrahamische Religionen“.
2. Die Stadt Osnabrück überlässt der Schulstiftung in der Diözese Osnabrück unentgeltlich das
Gebäude Johannisschule für die Nutzung der Schule als „Trialogische Grundschule“.
3. Die Stadt Osnabrück trägt zu 2/3 die anfallenden Energiekosten der Schule; 1/3 der Kosten
trägt die Schulstiftung.
4. Die Stadt Osnabrück trägt zu 2/3 die Kosten für das nicht lehrende Personal nach Standard
der städtischen Grundschulen; 1/3 der Kosten trägt die Schulstiftung.
5. Die öffentliche Bekenntnisgrundschule Johannisschule wird mit einer anderen öffentlichen
katholischen Bekenntnisgrundschule bzw. mit einer öffentlichen Schule ohne Bekenntnis aller
Bekenntnisse an deren Standort zusammengelegt.
6. Die Stadt Osnabrück beteiligt sich jährlich an den Sachkosten für den laufenden Bedarf
(Lehrmittel usw.) in Höhe von 13.333 Euro (2/3 von 20.000 Euro); 1/3 übernimmt die Schulstiftung.
7. Die Schulstiftung zahlt einen Investitionszuschuss von 33,3 % der Investitionskosten. max.
500.000 Euro in den nächsten 8 Jahren.
8. Die Schulstiftung übernimmt die Kosten für das Ganztagsschulangebot.
9. Die Stadt beteiligt sich an dem zu bildenden Schulbeirat.
10. Der abzuschließende Vertrag kann jederzeit gekündigt werden, wenn der Nutzungszweck
als „trialogische Grundschule“ wegfällt.
Beratungsergebnis:
Die Abstimmung erfolgt geheim.
Die Auszählung der Stimmzettel erfolgt durch die beiden jüngsten Ratsmitglieder, Frau Beigeordnete
Pötter und Frau Ratsmitglied Winkler.
Es werden 46 Stimmzettel abgegeben. Für den Änderungsantrag stimmen 25 Ratsmitglieder,
gegen den Änderungsantrag stimmen 21 Ratsmitglieder,
der abweichende Beschluss ist somit mehrheitlich angenommen.
Fragen zu diesem Antrag
Bei Fragen und Anregungen zu diesem Antrag können Sie hier mit uns in Kontakt treten.