Reinigung von Bushaltestellen (CDU-Fraktion/SPD-Fraktion/Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/FDP-Fraktion)

Die Verwaltung wird beauftragt, Folgekosten zu ermitteln, die im Falle einer Übernahme der
Gehweg- und Winterdienstreinigung von Bushaltestellen seitens der Stadtwerke aufzubringen
wären.
Sollten sich die finanziellen Konsequenzen in einem angemessenen Rahmen bewegen, ist
dem Rat noch vor der Sommerpause der Entwurf für eine entsprechende Satzungsänderung
vorzulegen. Es ist auch eine mögliche Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf die
Stadtwerke zu prüfen.

Beratungsverlauf:

Herr Dr. E. h. Brickwedde begründet den Antrag namens der CDU-Fraktion. Er verweist auf
eine Sitzung des Bürgerforums Darum/Gretesch/Lüstringen im Januar diesen Jahres, in der die
Problematik des Schneeräumens an Bushaltestellen zur Sprache gekommen sei. Herr Stadtbaurat
Griesert habe in der Sitzung eine Überprüfung der derzeitigen satzungsmäßigen Regelung
im Hinblick auf die mögliche Benachteiligung von Anliegern zugesagt. In der Aufsichtsratssitzung
der Stadtwerke am 09. Februar 2011 sei daraufhin die Angelegenheit ebenfalls erörtert
worden. Dort sei festgestellt worden, dass die derzeitige Regelung nicht bürgerfreundlich sei
und insbesondere Herr Thöle habe dort die Auffassung vertreten, dass eine bessere Möglichkeit
gefunden werden müsse. Er selbst habe daraufhin am darauffolgenden Tag im Bürgerforum
Hellern als Sitzungsleiter festgestellt, dass eine Änderung der derzeitigen satzungsmäßigen
Regelung gefunden werden müsse. Hieran werde deutlich, dass die Urheber des Antragstextes
die betroffenen Bürger seien. Er stellt fest, dass Regelungen, wonach die Bushaltestellen von
den anliegenden Bürgern vom Schnee zu befreien seien, nicht in vollem Umfang innerhalb des
Rates und der Verwaltung bekannt gewesen sei. Aufgrund der Hinweise der Bürger werde
nunmehr die Angelegenheit überprüft. Die derzeitige Regelung werde für nicht akzeptabel
gehalten. Die Verwaltung werde daher gebeten, gemeinsam mit den Stadtwerken nach einer
Lösung zu suchen, die dem Verursacherprinzip Rechnung trage.

Herr Henning stellt demgegenüber fest, dass das Problem bereits seit geraumer Zeit bekannt
sei. Eine neue Entwicklung in dieser Angelegenheit sei dadurch eingetreten, dass die Stadtwerke
in der vergangenen Aufsichtsratssitzung dargelegt hätten, dass sie aus Verkehrssicherungsund
Imagegründen die Reinigung gerne selber übernehmen würden. Er verweist auf die gemeinsame
Antragstellung in dieser Frage. Der vorliegende Antrag der UWG-Fraktion werde
abgelehnt, da einerseits die Verwaltung daraufhin gewiesen habe, dass der Einsatz des auf den
Reinigungsfahrzeugen eingesetzten zweiten Mannes aus verschiedenen Gründen nicht praktikabel
sei und dieser darüber hinaus demnächst abgeschafft werde. Die Beschlussfassung des
Ausschlusses einer verdeckten Gewinnausschüttung sei darüber hinaus nicht möglich. Er
spricht sich für die Annahme des Ursprungsantrages aus.

Herr Dr. Baier bestätigt, dass in den Bürgerforen der vergangenen Jahren mehrfach das Thema
aufgegriffen wurde und im Jahr 2009 sei man nach rechtlicher Überprüfung zu der Auffassung
gelangt, dass man die Reinigungspflicht ausschließlich auf die Grundstückseigentümer übertragen
könne. Dies seien nicht die Stadtwerke. Er verweist auf den seinerzeit bestehenden Konzessionsvertrag
mit den Stadtwerken, der ebenfalls die Auslegung, dass die Stadtwerke zuständig
für die Reinigungspflicht seien, nicht zuließ. Aufgrund dieser Tatsache habe der Abfallwirtschaftsbetrieb
– jetzt der Osnabrücker ServiceBetrieb – die Reinigungspflicht ebenso wie die
Entsorgung des Mülls der Innenstadt übernommen. Diese Kosten werden – bis auf die Mülleimerreinigung
– dem Haushalt entnommen. Derzeit werde geprüft, ob aufgrund des neu abgeschlossenen
Betrauungsvertrages mit den Stadtwerken eine andere rechtliche Position gefunden
werden könne; dies werde derzeit insbesondere auch unter Einbeziehung der Frage der
verdeckten Gewinnausschüttung überprüft. In diesem Sinne werde die Verwaltung dem Ratsauftrag
nachkommen.

Frau Sliwka spricht sich namens der FDP-Fraktion dafür aus, dass die Stadtwerke die Reinigungs-
und Schneeräumpflicht an den Bushaltestellen übernehmen. Der UWG-Antrag werde
abgelehnt, da unter anderem eine kostenneutrale Erledigung der Reinigungspflicht nicht möglich
sei.

Herr Oberbürgermeister Pistorius macht darauf aufmerksam, dass die Umsetzung des Ratsbeschlusses
durch die Stadtwerke zu einer Reduzierung der Gewinnabführung führen werde. Insofern
werde der Haushalt der Stadt für die Finanzierung der zusätzlichen Aufgabe herangezogen.
Die Reinigung der wichtigsten Bushaltestellen innerhalb des Wallringes verursache derzeit
Kosten von 100.000,00 € jährlich.

Herr Peters unterbreitet namens der UWG-Fraktion den folgenden Änderungsantrag:

„Die Verwaltung wird im Zusammenhang mit den Stadtwerken beauftragt, Folgekosten zu
ermitteln, die im Falle einer Übernahme der Gehweg- und Winterdienstreinigung von Bushaltestellen
seitens der Stadtwerke aufzubringen wären. Reinigungskosten von Haltestellen, die
von konzessionierten Verkehrsunternehmen genutzt werden, sind getrennt auszuweisen.
Sollten sich die finanziellen Konsequenzen in einem angemessenen Rahmen bewegen, ist dem
Rat noch vor der Sommerpause der Entwurf für eine entsprechende Satzungsänderung vorzulegen.
Eine Verringerung des Verkehrsangebotes in Folge der Satzungsänderung ist ebenso
auszuschließen wie eine verdeckte Gewinnausschüttung der Stadtwerke.

Ergänzend ist zu prüfen, ob zumindest die Gehwegreinigung bereits kurzfristig im Rahmen
der vom OSB durchgeführten Mülleimerleerung an Bushaltestellen erfolgen kann
und ob dies kostenneutral durch den bisher im Fahrzeug verbleibenden zweiten Mitarbeiter
möglich ist.

Es ist auch eine mögliche Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf die Stadtwerke für die
einzelnen Haltestellen konzessionierten Verkehrsunternehmen zu prüfen.

Reinigungskosten, die in unverhältnismäßiger Weise durch Dritte verursacht werden,
sind ihnen in Rechnung zu stellen.“

Er macht deutlich, dass die Zusage der Stadtwerke allein das Problem nicht löse, da andere
Verkehrsträger ebenfalls städtische Haltestellen anfahren.

Herr Bajus macht namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen deutlich, dass es bei Antragstellung
bekannt gewesen sei, dass hieraus finanzielle Auswirkungen entstehen; er vertritt die Auffassung,
dass diese auf die Buskunden umgelegt werden müssen, und spricht sich dafür aus,
dass mit den angeschlossenen Verkehrsbetrieben ein entsprechender Verrechnungsmodus
gefunden werde.

Zunächst führt Herr Ratsvorsitzender Thöle die Abstimmung über den Änderungsantrag der
UWG-Fraktion wie folgt herbei:

Abweichender Beschluss:

Die Verwaltung wird im Zusammenhang mit den Stadtwerken beauftragt, Folgekosten zu
ermitteln, die im Falle einer Übernahme der Gehweg- und Winterdienstreinigung von Bushaltestellen
seitens der Stadtwerke aufzubringen wären. Reinigungskosten von Haltestellen, die
von konzessionierten Verkehrsunternehmen genutzt werden, sind getrennt auszuweisen.
Sollten sich die finanziellen Konsequenzen in einem angemessenen Rahmen bewegen, ist dem
Rat noch vor der Sommerpause der Entwurf für eine entsprechende Satzungsänderung vorzulegen.
Eine Verringerung des Verkehrsangebotes in Folge der Satzungsänderung ist ebenso
auszuschließen wie eine verdeckte Gewinnausschüttung der Stadtwerke.

Ergänzend ist zu prüfen, ob zumindest die Gehwegreinigung bereits kurzfristig im Rahmen
der vom OSB durchgeführten Mülleimerleerung an Bushaltestellen erfolgen kann
und ob dies kostenneutral durch den bisher im Fahrzeug verbleibenden zweiten Mitarbeiter
möglich ist.

Es ist auch eine mögliche Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf die Stadtwerke für die
einzelnen Haltestellen konzessionierten Verkehrsunternehmen zu prüfen.

Reinigungskosten, die in unverhältnismäßiger Weise durch Dritte verursacht werden,
sind ihnen in Rechnung zu stellen.

Beratungsergebnis:

Die Abstimmung erfolgt offen.

Der abweichende Beschluss wird mehrheitlich gegen zwei Stimmen abgelehnt.

Sodann wird über den Ursprungsantrag wie folgt abgestimmt:

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, Folgekosten zu ermitteln, die im Falle einer Übernahme der
Gehweg- und Winterdienstreinigung von Bushaltestellen seitens der Stadtwerke aufzubringen
wären.
Sollten sich die finanziellen Konsequenzen in einem angemessenen Rahmen bewegen, ist dem
Rat noch vor der Sommerpause der Entwurf für eine entsprechende Satzungsänderung vorzulegen.
Es ist auch eine mögliche Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf die Stadtwerke
zu prüfen.

Beratungsergebnis:

Die Abstimmung erfolgt offen.

Der Beschluss wird mehrheitlich gegen zwei Stimmen angenommen angenommen.

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