Folgt man der Berichterstattung der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 11. Februar 2011, ist davon
auszugehen, dass der Stadt Osnabrück bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen ein
erheblicher finanzieller Schaden durch unerlaubte Preisabsprachen entstanden ist.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Sind die Beschaffungen seit 2001 ausschließlich von den drei Firmen erfolgt, gegen die
Bußgelder wegen unerlaubter Preisabsprachen verhängt worden sind?
2. Sieht die Verwaltung die Möglichkeit, den entstandenen Schaden zumindest teilweise über
Schadensersatzansprüche ausgleichen zu können?
3. Sofern derzeit Bestellungen bei den betroffenen Firmen laufen: Können diese storniert
werden?
4. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Beschaffungen zukünftig so durchzuführen,
dass der Stadt kein Schaden entsteht?
Herr Stadtrat Griesert beantwortet die Anfrage wie folgt:
Gegen drei Hersteller von Feuerwehrlöschfahrzeugen – Albert Ziegler GmbH & Co. KG,
Schlingmann GmbH & Co. KG, Rosenbauer-Gruppe – hat das Bundeskartellamt Bußgelder in
Höhe von insgesamt 20,5 Mio. Euro verhängt. Gegen ein viertes Unternehmen (Fa. Iveco) wird
das Verfahren noch fortgeführt. Parallel führt das Bundeskartellamt ein weiteres Verfahren gegen
Hersteller von Feuerwehrfahrzeugen mit Drehleitern.
Im Zeitraum von 2001 bis 2010 wurden sieben Löschfahrzeuge an die Stadt Osnabrück geliefert,
ausschließlich von der Fa. Schlingmann. Die Gründe hierfür wurden auch im VA am
21. April 2009 sowie im Ausschuss für Feuerwehr und Ordnung am 29. April 2009 in einer
Mitteilungsvorlage dargelegt und diskutiert.
Zu 1:
Nein, Aufträge wurden auch den Firmen Beresa, Opel, Schmitz Gimaex, WAS Sonderfahrzeugbau
und GSF-Sonderfahrzeugbau erteilt.
Zu 2:
Ein Schaden ist aus Sicht der Verwaltung derzeit noch nicht messbar. Die Verwaltung prüft aber
zurzeit, inwieweit ein Schaden entstanden ist und ob dieser ggf. geltend gemacht werden könnte.
Parallel wird auch vom Deutschen Städtetag bzw. vom Niedersächsischen Städtetag in diese
Richtung geprüft.
Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) prüft erste Schritte für ein gemeinschaftliches
Vorgehen der Kommunen. In einem ersten Schritt haben die Präsidenten beider
Verbände das Bundeskartellamt um Daten für eine valide Bewertung der Sachlage gebeten. Auf
Basis dieser Bewertung wird der Deutsche Städtetag zeitnah zu einem Expertengespräch einladen
und über das Weitere informieren.
Die Stadt Osnabrück hat allerdings mit den Auftragnehmern in den „Zusätzlichen Vertragsbedingungen
für die Ausführung von Leistungen (ZVB)“, die sich auf die VOL/B beziehen, eine
pauschalierte Schadensersatzklausel bei unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen durch den
Auftragnehmer vorgesehen. Danach hat der Auftragnehmer beim Nachweis von Abreden, die
eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellen, an den Auftraggeber 15 % der Auftragssumme
zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird.
Damit hat die Verwaltung gegenüber dem betroffenen Unternehmen eine starke Position.
Zu 3:
Derzeit laufen zwei Bestellungen, ein Hilfeleistungstanklöschfahrzeug (HTLF) und ein Löschgruppenfahrzeug
(LF 20/10). Für beide Fahrzeuge wurde jeweils nach Anlieferung des Fahrgestells
der dementsprechende Rechnungsbetrag von der Stadt Osnabrück bezahlt. Eigentümer
der Fahrgestelle ist seit diesem Zeitpunkt die Stadt Osnabrück. Die Kabinen und Aufbauten sind
schon in der Produktion. Die europaweiten Vergabeverfahren wurden durch Auftragserteilung
und Bekanntmachung über die erteilten Aufträge im Amtsblatt der EU formell abgeschlossen.
Eine Stornierung der Aufträge hält die Verwaltung zurzeit nicht für sinnvoll. Die im Bau befindlichen
Fahrzeuge könnten derzeit von keinem anderen relevanten Hersteller preiswerter fertiggestellt
werden, da auch diese an dem Kartell beteiligt waren.
Zu 4:
Die Verwaltung wird bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen auch weiterhin intensive
Marktanalysen betreiben, um somit die Wirtschaftlichkeit der Angebote bzw. der erteilten Aufträge
sicherzustellen. Im Übrigen werden die EU-Ausschreibungskriterien eingehalten. Die von der
Stadt Osnabrück beschafften Löschfahrzeuge werden europaweit ausgeschrieben und ermöglichen
allen Herstellern, ein Löschfahrzeug nach diesen Ausschreibungsunterlagen anzubieten
und zu bauen. Bei künftigen Vergaben ist die Eignung von Mitgliedern des Anbieterkartells für
Feuerlöschfahrzeuge gesondert anhand der Vergaberechtsvorschriften zu prüfen. In 2011 wird
die Verwaltung unter den gegebenen Voraussetzungen keine Neubau-Aufträge an die an dem
Kartell beteiligten Hersteller vergeben.
Beratungsverlauf:
Auf Nachfrage von Herrn Henning bestätigt Herr Griesert, dass ab 2001 in den Verträgen, die
die Stadt Osnabrück abgeschlossen habe, eine Schadenersatzklausel vorgesehen war.
Frau Graschtat bittet um Angaben der Verwaltung zu Protokoll, welche Begründungen die Verwaltung
im Fachausschuss und im Verwaltungsausschuss für die Beauftragung der Firma
Schlingmann bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen gegeben habe.
Auf weitere Nachfrage von Frau Graschtat erläutert Herr Griesert, dass 92 % des Marktes für
entsprechende Aufbauten von Feuerwehrfahrzeugen von den genannten vier Firmen beherrscht
werde. Eine Neuausschreibung für die erforderlichen Aufbauten werde voraussichtlich zu keinem
preiswerteren Ergebnis führen.
Herr Dr. Thiele merkt an, dass bereits häufig bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen
und Zubehör aus dem politischen Raum die Frage gestellt wurde, warum sich die Auftragerteilung
auf vier Firmen beschränke.
Herr Griesert verweist auf seine vorherigen Ausführungen und die Vorlage und merkt an, dass
in 2011 die Verwaltung keine Neuaufträge an die genannten vier Hersteller vergeben werden.
Daneben sei bereits bekannt geworden, dass die Firmen teilweise ihre Geschäftsführungen
ausgewechselt haben. Auf Nachfrage von Herrn Hus erläutert er die rechtlichen Möglichkeiten
zur Regulierung der eingetretenen Schäden; anhand der Bewertung der Sachlage durch das
Bundeskartellamt sowie auf der Grundlage der zu beschaffenden Vertragsunterlagen werde das
weitere Vorgehen zu bewerten sein. Die staatsanwaltlichen Ermittlungen hierzu laufen. Für entsprechende
Nachverhandlungen mit den Firmen gäbe es bereits einen Gesprächstermin.
Fragen zu dieser Anfrage
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