Umsetzung des Bildungspakets (SPD-Fraktion)

Im Rahmen der Verhandlungen zur Neugestaltung der Hartz IV-Regelsätze konnten die Vertreter
der SPD erfolgreich durchsetzen, dass die Kommunen das dort ausgehandelte Bildungspaket
in eigener Regie umsetzen sollen. Angekündigt wurde eine volle Erstattung der Leistungen
durch den Bund, einschließlich einer Verwaltungskostenpauschale. Dank dieses Ergebnisses
kann von einem Durchbruch bei den geplanten Bildungshilfen für die über 2,1 Mio. Kinder von
Langzeitarbeitslosen gesprochen werden. Es ist damit zu rechnen, dass die Kommunalen Spitzenverbände
in naher Zukunft in Kontakte einbezogen werden, um die Umsetzung der genannten
Beschlüsse konkret zu besprechen.
Im Interesse einer wirksamen Bekämpfung der Folgen von Kinderarmut ist aus Sicht der SPD-Fraktion
ein schnelles Handeln erforderlich.

Wir fragen die Verwaltung:

1. In welcher Weise bereiten sich betroffene Fachbereiche (z. B. Soziales und Gesundheit,
Kinder, Jugendliche und Familien bzw. Schule/Sport) bereits jetzt auf anstehende Maßnahmen
vor?

2. Welche Vorstellungen existieren zur Umsetzung?

3. Wie gestaltet sich der Zeitplan?

Frau Stadträtin Rzyski beantwortet die Anfrage wie folgt:

Einleitung:
Das Teilhabepaket Bildung umfasst folgende Leistungen für folgenden Personenkreis:
Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre, die einen Anspruch haben auf:

– Arbeitslosengeld II
– Hilfe zum Lebensunterhalt/Sozialhilfe
– Kinderzuschlag
– Wohngeld

1. Mittagessen für Kinder und Jugendliche, die Kitas, Schulen oder Horte besuchen, an denen
regelmäßig warme Mahlzeiten angeboten werden. Anträge sind beim Jobcenter zu
stellen. Für die rückwirkende Erstattung ist seitens der Eltern der Nachweis zu erbringen,
dass ihr Kind/ihre Kinder im Zeitraum von Januar bis März am Mittagessen teilgenommen
haben. Für Eltern verbleibt ein Betrag von 1,00 € pro Mahlzeit.

2. Lernförderung für Kinder und Jugendliche, die das Lernziel nicht erreichen oder deren
Versetzung gefährdet ist. Der Bedarf muss seitens der Schule bestätigt werden. Eltern reichen
die Bescheinigung beim Jobcenter ein. Das Jobcenter informiert über Fördermöglichkeiten,
die entweder über die Schulen erfolgen oder über schulnahe Anbieter anfolgen
können. Für Letzteres ist ein zusätzlicher Antrag erforderlich.

3. Mitgliedsbeiträge für Vereine oder Teilnahmeentgelte in Musik- und Kunstschulen bis
zu einer Höhe von 10,00 € monatlich. Die Anträge werden beim Jobcenter gestellt. Eine
rückwirkende Erstattung ist möglich, wenn entsprechende Nachweise vorgelegt werden.

4. Kostenübernahme für Tagesausflüge, die von Kitas oder Schulen organisiert werden.
Anträge auf Erstattung sind auch hier beim Jobcenter zu stellen, für die rückwirkende Erstattung
gilt die gleiche Voraussetzung wie oben.

5. Die Kosten für den Schulbedarf werden ohne Antrag mit dem Regelsatz ausgezahlt:
Zum Beginn des Schuljahres 2011/2012 werden 70,00 €ausgezahlt, zum Schulhalbjahr im
Februar 2012 30,00 €.

6. Schülerbeförderungskosten werden übernommen, wenn diese tatsächlich anfallen. Beantragt
wird die Kostenerstattung beim Jobcenter. Vorgelegt werden muss eine Bestätigung,
dass die Beförderung erforderlich ist und die Kosten nicht von anderen übernommen
werden.

Für die Erfüllung der Ansprüche stellt der Bund 5,4 % der Kosten der Unterkunft zur Verfügung,
für die Stadt Osnabrück bedeutet das rund 1,945 Mio. €. Zusätzlich werden 5,9 % der Kosten
der Unterkunft (2.124 Mio. €) zur Verfügung gestellt, um die Warmwasserkosten sowie die Verwaltungskosten
für die Umsetzung des Teilhabepakets Bildung und die Kosten für Mittagsverpflegung
und Schulsozialarbeit zu decken.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht darstellbar, ob die zur Verfügung gestellten Mittel ausreichen.
Derzeit stehen 4.597 Kinder unter 15 Jahren und 697 Jugendliche unter 18 im SGB II- Bezug.
Die Verwaltung errechnet derzeit die weitgehend bekannten Kosten wie Mittagessen und Schulbedarf.
Alle anderen Beträge sind davon abhängig, wie viele Kinder und Jugendliche die Leistungen
tatsächlich in Anspruch nehmen.
Die vollständige Umsetzung des Bildungspakets kann deshalb nur schrittweise erfolgen. Im
Rahmen der Möglichkeiten hat sich die Verwaltung auf die Erfüllung der Ansprüche eingestellt,
es bleiben jedoch noch viele Detailfragen offen.

Zu 1:
Für die Inanspruchnahme der Leistungen, die unter den Punkten 1, 3, 4, 5 und 6 beschrieben
sind, greift die Verwaltung auf die vorhandenen Strukturen zurück. Diese Leistungen werden
wie bisher vorgehalten und können sofort in Anspruch genommen werden.
Offen ist jedoch, wie das Thema „Teilnahme an einem warmen Mittagessen“ konkret zu verstehen
ist. Derzeit halten nicht alle Schulen und Kitas ein Angebot zum warmen Mittagessen vor
bzw. die vorhandenen Kapazitäten reichen möglicherweise bei einer erhöhten Nachfrage nicht
aus. Hierzu gibt es noch keine Ausführungen, wie der Anspruch der Leistungsberechtigten seitens
der Kommune umzusetzen ist. Der Ausbau bzw. Neubau von Mensen ist mit erheblichen
Kosten verbunden. Diese Thematik wurde bereits im Vorfeld seitens der Verwaltung mit Vertretern
der (damals noch AGOS) angesprochen. Es soll geprüft werden, inwieweit auch andere
Anbieter, wie z. B. Kindermahlzeit, einbezogen werden können.
Schwieriger gestaltet sich die Umsetzung der unter 2. aufgeführten Leistungen (Lernförderung).
Im Dezember 2010 hat ein Gespräch mit Vertretern aller Schulformen, Vertretern der AGOS und
dem Fachbereich Schule unter der Leitung des Vorstands 2 stattgefunden. Seitens der Schulleitungen
wurde die Ausrichtung der Lernförderung problematisiert und zwar unter den Aspekten,
wie das Erreichen von Lernzielen zu definieren sei, ob ausschließlich die Gefährdung der Versetzung
als Grundlage dient, welcher Umfang angemessen sei, ob die Leistung „Lernförderung“
seitens der Eltern bei den Lehrerinnen und Lehrern einklagbar sei, ob mit Regressforderungen
zu rechnen sei etc. Thematisiert wurde auch, ob und wie die Verbindlichkeit der Teilnahme an
Lernförderangeboten überprüft wird. Darüber hinaus wurde darauf hingewiesen, dass die Einschätzung
eines zusätzlichen Förderbedarfs mit einem zeitlichen Mehraufwand verbunden ist,
insbesondere was die Beratung der Schülerinnen und Schüler und ihren Eltern angeht.
Seitens der Verwaltung wurden zu Beginn des Jahres ausführliche Gespräche mit dem VPAK
und der Kath. Familienbildungsstätte geführt. Gemeinsam wurde beraten, wie der zu erwartende
höhere Bedarf gedeckt werden kann und mit welchen Kosten zu rechnen sei. Als Richtgröße für
die Kostenschätzung wurden zwei Stunden pro Woche à 28,00 € (incl. Overheadkosten)
zugrunde gelegt, Lerngruppen sollten nicht größer als 4 Personen sein, das Angebot sollte möglichst
am Standort der Schule (gilt für Grundschulen) bzw. an wenigen zentralen Standorten
stattfinden. Offen ist derzeit, wie viele Kinder ein Angebot wahrnehmen möchten. Die Nachfrage
bei bestehenden Angeboten wie 5/6, 7+ und Hausaufgabenbetreuung an bestimmten Grundschulen
durch den VPAK ist jetzt schon höher als die vorhandenen Kapazitäten. Die Kath. Familienbildungsstätte
hält derzeit ein Förderangebot an einer Grundschule vor. Die Einschätzung
der Facheinrichtungen geht dahin, dass die Zahl der Förderkräfte, die entsprechend der Förderziele
Förderunterricht erteilen können, derzeit nicht ausreicht. Im Rahmen der Umsetzung des
Anspruches auf Lernförderung müsste deshalb auch das Thema „Qualifizierung“ geklärt werden.
Vereinbart wurde im Rahmen der Gespräche, das seitens der Verwaltung ein Verbund von nicht
kommerziellen Anbietern geschaffen wird, in den auch die Ev. Familienbildungsstätte einbezogen
werden soll.

Zu 2:
Seitens der Geschäftsführung des Jobcenters und des Fachbereiches Soziales und Gesundheit
wurde ein Antragsvordruck entwickelt (siehe Anlage 1), der ab sofort im Internet abrufbar ist.
Zeitgleich wird über eine Presseinformation auf die Möglichkeit der Antragsstellung hingewiesen.
Im Jobcenter werden vier zusätzliche Einsatzkräfte bereitgestellt, um die Anträge zu bearbeiten.
Die Prüfung der Voraussetzungen wird zügig erfolgen, um Gutscheine oder Kostenübernahmeerklärungen
im Anschluss daran ausstellen zu können. Mit den Leistungserbringern werden
kurzfristig Leistungsvereinbarungen abgeschlossen.
Elementar wichtig ist zu wissen, in welchem Umfang die möglichen Leistungen aus dem Teilhabepaket
Bildung in Anspruch genommen werden, um ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten.

Zu 3:
Die Antragsbearbeitung erfolgt ab sofort, der Abschluss von Leistungsvereinbarungen mit Leitungsanbietern
sukzessive.

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