Die Stadt Osnabrück engagiert sich seit langer Zeit im Rahmen ihres Selbstverständnisses als
Friedensstadt zugunsten des Fair-Trade-Gedankens (Unterstützung von A3W bzw. terre des
hommes, Vertrieb des Produkts „Osnabrück-Kaffee“ u. a.). Eine Evaluation der Aktivitäten, neue
Erkenntnisse und neue gesetzliche Regelungen im Vergaberecht ermöglichen womöglich zusätzliche
Aktivitäten.
Wir fragen die Verwaltung:
1. In welcher Weise berücksichtigt die Stadt bei der Ausschreibung ökosoziale Gesichtspunkte
(z. B. ILO-Arbeitsnormen, ein Verbot von ausbeuterischer Kinderarbeit oder ein fairtrade-
Siegel) und in welchem Rahmen könnten solche und andere Kriterien durch neue vergaberechtliche
Regelungen eine zusätzliche Verwendung finden?
2. Gibt es – nach dem Erhalt der Auszeichnung „Fairtrade-Stadt“ – eine kontinuierliche Evaluation
der bisherigen Praxis sowie weitere Bemühungen, um für fair gehandelte Produkte
zu werben und beispielsweise eine aktualisierte Informationsbroschüre zu erstellen?
3. Wie beurteilt die Verwaltung die Möglichkeit, ein Osnabrücker Fairtrade-Siegel zu realisieren,
das allen Geschäften und Lokalen, die fair gehandelte Produkte verkaufen, zur Verfügung
gestellt würde, um dieses außen an den Geschäften anzubringen?
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Die Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Kriterien im Beschaffungsverfahren ist
immer dann möglich, wenn diese mit dem Auftrag/Auftragsgegenstand im direkten Zusammenhang
stehen und auch in den Leistungsbeschreibungen enthalten sind. Wie bereits im Organisations-,
Personal- und Gleichstellungsausschuss berichtet, sind diese Kriterien daher einzelfallbezogen
zu definieren. Die Verwaltung greift dieses bereits seit Jahren auf, in dem sie die technischen
Anforderungen, z. B. benötigte Funktionen eines Kopierers mit ökologischen Aspekten
(RAL-ZU 111, keine gesundheitsschädlichen Einflüsse) die dem gängigen Standard und der
Entwicklung entsprechen verknüpft.
Im Rahmen der Bearbeitung des durch den Rat beschlossenen Entwicklungsschwerpunkts „Optimierung
des Beschaffungswesens“ arbeitet die Verwaltung zurzeit an einer Neuausrichtung
des derzeit praktizierten Verfahrens bei der Beschaffung und wird hierbei auch die Berücksichtigung
von sozialen und ökologischen Kriterien im Rahmen der vergaberechtlichen Vorschriften
mit einbeziehen.
Zu 2:
TransFair überprüft alle zwei Jahre die Kriterien. Die LA21 Arbeitsgruppe Fair Trade, die die
Bewerbung zur Fair Trade Town betreut hat, kümmert sich aktuell um eine Bewerbung „Hauptstadt
des fairen Handels“ und baut eine Internetseite unter www.fairos.de auf.
Zu 3:
Die LA21 Arbeitsgruppe Fair Trade überlegt auch, wie eine nachhaltige Sichtbarmachung unseres
Titels und der Verkaufsorte fair gehandelter Produkte (Button mit Logo, auf dem „Fairtrade
Town Osnabrück“ vorkommt) entwickelt werden kann.
Fragen zu dieser Anfrage
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