Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Umsetzung der Ladenöffnungszeiten an Sonn- und
Feiertagen auf dem Gebiet der Stadt Osnabrück ab sofort nach folgenden Grundsätzen vorzugehen:
1. Entsprechende Öffnungszeiten werden auf Grundlage der bestehenden Rechtslage
auf das gesetzlich notwendige Mindestmaß beschränkt.
2. Sonn- und feiertägliche Öffnungszeiten sollen auf einheitliche Termine im gesamten
Stadtgebiet festgelegt werden.
3. In der Genehmigung von Sonn- und Feiertagsöffnungszeiten sind die Grundsätze des
Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 01.12.2009 anzuwenden.
4. Erstrebt wird daneben eine einheitliche Praxis, der eine rechtzeitige Information aller
beteiligten Akteure (Unternehmensleitungen, Arbeitnehmervertreter, Gewerkschaften
u.a.) vorangehen muss, um unter den beteiligten Unternehmen im Sinne der Fairness
gleiche Wettbewerbsbedingungen herzustellen.
5. Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen werden zeitnahe verfolgt.
6. Der Rat wird regelmäßig über bestehende und anstehende Einzelfall-Regelungen informiert.
Beratungsverlauf:
Herr Henning begründet den Antrag namens der SPD-Fraktion. Er macht deutlich, dass es darum
gehe, sich dem Trend zur Ausweitung der Sonntagsarbeit entgegenzustellen; er kritisiert,
dass generell für Arbeitnehmer immer mehr unterschiedliche Arbeitszeiten bestehen. Er verweist
darauf, dass der vorliegende Antrag mit Vertretern von ver.di und KAB abgestimmt sei. Es
werde gefordert, dass die Verwaltung in Fällen von Anträgen auf Sonn- und Feiertagsöffnungen
restriktiv vorgehen solle. Er weist darauf hin, dass die Ziffer 2 des Antrages zurückgezogen
werde, nachdem klar geworden sei, dass die entsprechende Forderung rechtlich nicht durchsetzbar
sei.
Herr Meyer bezeichnet namens der CDU-Fraktion die Tendenz des Antrages als ausgezeichnet.
Er verweist auf das Arbeitsschutzinteresse der Arbeitnehmer und die negativen physischen
und psychischen Folgen der Ausweitung der Arbeitszeiten. Obwohl die Intention des Antrages
mitgetragen werde, beantragt er die Verweisung in den zuständigen Ausschuss, um dort Einzelheiten
erörtern zu können, wie z. B. die zitierten Grundsätze des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes
vom 01. Dezember 2009.
Herr Hagedorn macht deutlich, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Inhalte des Antrages
nachdrücklich unterstütze.
Herr Dr. Thiele spricht sich namens der FDP-Fraktion ebenfalls für die Verweisung des Antrages
in den zuständigen Ausschuss aus; er hebt die Notwendigkeit der Flexibilität von Arbeitszeiten
hervor.
Herr Mierke spricht sich namens der UWG-Fraktion ebenfalls für die Inhalte des Antrages aus;
er regt an, entgegen der Formulierung in Ziffer 6 nicht den Rat sondern den zuständigen
Ausschuss regelmäßig über bestehende und anstehende Einzelfallregelungen zu informieren.
Herr Griesert erläutert, dass für Sonn- und Feiertagsöffnungen von Läden nicht im Vorfeld Anträge
gestellt werden; vielmehr öffnen Läden an Sonn- und Feiertagen, die sich mit den rechtlichen
Bestimmungen hierfür im Einklang sehen, da ihre Ladenfläche unterhalb von 800 qm2 liege.
Die Verwaltung werde tätig, sobald es Hinweise darauf gebe, dass jemand trotz der Ladenfläche
unterhalb von 800 qm2 nicht auf den Verkauf von täglichem Kleinbedarf ausgerichtet sei.
Abweichender Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Umsetzung der Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen
auf dem Gebiet der Stadt Osnabrück ab sofort nach folgenden Grundsätzen vorzugehen:
1. Entsprechende Öffnungszeiten werden auf Grundlage der bestehenden Rechtslage auf
das gesetzlich notwendige Mindestmaß beschränkt.
2. Sonn- und feiertägliche Öffnungszeiten sollen auf einheitliche Termine im gesamten
Stadtgebiet festgelegt werden. (zurückgezogen)
3. In der Genehmigung von Sonn- und Feiertagsöffnungszeiten sind die Grundsätze des
Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 01. Dezember 2009 anzuwenden.
4. Erstrebt wird daneben eine einheitliche Praxis, der eine rechtzeitige Information aller beteiligten
Akteure (Unternehmensleitungen, Arbeitnehmervertreter, Gewerkschaften u. a.)
vorangehen muss, um unter den beteiligten Unternehmen im Sinne der Fairness gleiche
Wettbewerbsbedingungen herzustellen.
5. Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen werden zeitnah verfolgt.
6. Der Rat Ausschuss wird regelmäßig über bestehende und anstehende Einzelfall-
Regelungen informiert.
Zur weiteren Behandlung wird der Antrag in den Ausschuss für Feuerwehr und Ordnung
verwiesen.
Beratungsergebnis:
Die Abstimmung erfolgt offen.
Der abweichende Beschluss wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Mitglieder der FDP-Fraktion
ohne Enthaltungen angenommen.
Fragen zu diesem Antrag
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