Der Rat der Stadt Osnabrück fordert die Bundesregierung auf, die für die Programme
„Schulverweigerung – Die 2. Chance“ und „Kompetenzagenturen“ geplanten Kürzungen bei
der Förderung aus ESF-Mitteln unverzüglich zurück zu nehmen.
Oberbürgermeister und Verwaltung werden aufgefordert, in diesem Sinne – auch über die
Ebenen des Städtetags – tätig zu werden.
Begründung:
Bundesweit mehren sich derzeit die Proteste gegen anstehende Kürzungen bei den Bundesprogrammen
„Schulverweigerung – Die 2. Chance“ und „Kompetenzagentur“. Insbesondere
die Aufgabenfelder zur Betreuung von Schulverweigern und von jungen Menschen im
Übergang von der Schule in den Beruf vertragen angesichts der dramatischen Entwicklungen
in diesem Bereich keine Kürzungen. Die schwarzgelbe Bundesregierung beabsichtigt
offenbar trotzdem, die oben genannten Bundesprogramme ab der nächsten Förderperiode,
d. h. ab Oktober 2011, zu reduzieren. Derzeit nutzt die Stadt Osnabrück die Förderprogramme
mit großem Erfolg.
Nach Expertenschätzungen müssen für die neue Programmphase (2011 bis 2013) mindestens
112 Mio. Euro aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung gestellt
werden. Am 31. Mai 2011 stellte die Bundesregierung dann ESF-Mittel in Höhe von 80
Mio. Euro in Aussicht. Das ist eine Kürzung der Förderung um 28 Prozent, was Standorte
wie die Qualität der Arbeit massiv in Frage stellen würde.
Die Bundesregierung erwartet jetzt offenbar, dass die Kommunen einen größeren Anteil der
Finanzierung selbst übernehmen, was angesichts der kommunalen Finanzlage eine Illusion
ist. Die Zielsetzung, benachteiligte junge Menschen zu stärken und ihre Teilhabe zu verbessern,
statt sie verloren zu geben, wird auf diese Weise konterkariert.
Beratungsverlauf:
Herr Sommer begründet den Antrag namens der SPD-Fraktion und erläutert die Einzelheiten
der schriftlich vorliegenden Begründung. Er legt dar, dass die Bundesprogramme für die Betreuung
von Schulverweigerern und zugunsten junger Menschen beim Übergang von Schule in
Beruf hervorragend in den städtischen Maßnahmenkatalog eingebunden gewesen seien; es
habe sich in erster Linie um die Weitergabe von Mitteln des Europäischen Sozialfonds gehandelt.
Der Rat der Stadt Osnabrück sollte die Bundesregierung auffordern, die beabsichtigten
Kürzungen zurückzunehmen.
Frau Westermann stellt dem gegenüber namens der CDU-Fraktion fest, dass es sich keineswegs
um Programmkürzungen handele, sondern vielmehr um das Auslaufen der existierenden
Programme im August 2011; aufgrund der Erkenntnis der besonderen Bedeutung der Programme
werden beide nicht ersatzlos auslaufen, sondern vielmehr 50 Mio. € aus Mitteln des
Europäischen Sozialfonds zur Fortführung der Programme bis 2013 zur Verfügung gestellt. In
einem weiteren Schritt sei entschieden worden, die Mittel bis 2013 auf insgesamt 80 Mio. € aufzustocken.
Es handele sich somit um eine neue Förderphase. Sie spricht sich gegen die Annahme des
Antrages der SPD-Fraktion aus. Sie widerspricht öffentlichen Äußerungen des Stadtjugendpflegers,
der sich zu den beabsichtigten Programmkürzungen geäußert habe und weist darauf hin,
dass derzeit noch keine Erkenntnisse über tatsächliche Kürzungen vorliegen.
Herr Mierke bezeichnet namens der UWG-Fraktion die besprochenen Programme als unterstützungswürdig
und fordert ihre Fortführung. Er spricht sich insofern für die Annahme des Beschlussvorschlages
als wichtiges Signal aus.
Herr Staben spricht sich namens der FDP-Fraktion ebenfalls für die Fortführung der Programme
aus. In Anbetracht des Vortrages von Frau Westermann bestehen jedoch Unklarheiten über den
Stand der derzeitigen Entscheidungen; er erhebt die Frage, wie weit es möglich sei, den Beschluss
über die Resolution bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen.
Herr Henning bittet um eine Stellungnahme der Verwaltung.
Frau Rzyski stellt fest, dass es zutreffend sei, dass die Bundesprogramme „Schulverweigerung
– Die 2. Chance“ und „Kompetenzagenturen“ auslaufen; Entscheidungen über die Neuauflage
stehen noch bevor. Sie erläutert einzelne Besonderheiten zum Programm für Schulverweigerer.
Sie regt an, in Überlegungen darüber einzutreten, wie nach den Jahren 2013/2014 aus kommunalen
Mitteln der Bekämpfung von Schulverweigerung entgegengetreten werden könne.
Herr Mierke regt an, den Ratsbeschluss für den Fall zu treffen, dass am 01. Juli über die Beendigung
der Programme beziehungsweise Kürzungen entschieden werde.
Herr Dr. E. h. Brickwedde verweist auf die rechtliche Problematik nach dem Sozialgesetzbuch,
wonach der Bund Aufgaben nicht in Dauerförderung übernehmen dürfe.
Frau Stadträtin Rzyski unterbreitet den folgenden Kompromissvorschlag:
Der Rat möge beschließen:
„Der Rat der Stadt Osnabrück fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen der Neuauflage der
Programme „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ und „Kompetenzagenturen“ keine Reduzierung
der Mittel vorzunehmen.“
Herr Ratsvorsitzender Thöle führt die Abstimmung über den vorstehend zitierten abweichenden
Beschluss wie folgt herbei:
Abweichender Beschluss:
Der Rat der Stadt Osnabrück fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen der Neuauflage der
Programme „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ und „Kompetenzagenturen“ keine Reduzierung
der Mittel vorzunehmen.
Beratungsergebnis:
Die Abstimmung erfolgt offen.
Der abweichende Beschluss wird einstimmig angenommen.
Fragen zu diesem Antrag
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