Die Verwaltung wird beauftragt, zur Frage von Planung und Bau der Entlastungsstraße
West/Westumgehung eine Bürgerbefragung am Tag der Landtags- oder Bundestagswahl in
2013 vorzubereiten. Welche der beiden Alternativen gewählt wird, wird zu gegebener Zeit
vom Rat entschieden, da diese Entscheidung u. a. davon abhängt, wann die notwendigen
Voruntersuchungen entscheidungsreif vorliegen.
Gegenstand der Befragung soll die Zustimmung oder Ablehnung der Bereitstellung von
Mitteln für die Entlastungsstraße West/Westumgehung sein.
Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten für die Entlastungsstraße West/Westumgehung sind
entsprechend zu prüfen und darzustellen. Die zur Prüfung der Finanzierungsmöglichkeiten
erforderlichen Vorplanungen wie Trassenverlauf und Berechnungen der
Lärmschutzmaßnahmen werden vor der Bürgerbefragung durchgeführt.
Beratungsverlauf:
Herr Meier begründet den Antrag namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Er verweist
auf bestehende Zusammenhänge zum vorhergehenden Tagesordnungspunkt, da die
beauftragte Satzung erforderlich sei, um die Bürgerbefragung zur
Entlastungsstraße/Westumgehung durchführen zu können. Er verweist auf die bekannten
unterschiedlichen Sichtweisen in der Frage zwischen den Fraktionen von SPD und Bündnis
90/Die Grünen. Er macht deutlich, dass für den Ausgang der Bürgerbefragung die
Formulierung der Fragestellung von großer Bedeutung sei und dass auch die Frage der
Kosten und der Finanzierungsmöglichkeiten für die Durchführung der Maßnahme
entscheidend seien. Er verweist auf die Formulierung des Beschlusses, wonach für die
Prüfung der Finanzierungsmöglichkeiten die erforderlichen Vorplanungen wie Trassenverlauf
und Berechnungen der Lärmschutzmaßnahmen vor der Bürgerbefragung durchzuführen
seien.
Herr Henning bestätigt namens der SPD-Fraktion ebenfalls, dass in der angesprochenen
Frage ein Dissens zwischen den beiden Fraktionen der Zählgemeinschaft bestehe und legt
dar, dass es legitim sei, in diesem Fall die Entscheidung in die Hände des Bürgers zu legen.
Er hebt ebenfalls hervor, dass es für die Durchführung einer qualifizierten Bürgerbefragung
von entscheidender Bedeutung sei, dass die erforderlichen Vorplanungen stattgefunden
haben und zum Beispiel die Fragen der Lärmentwicklung und der künftigen LKW-Verkehre
zuvor abgeklopft seien. Er legt dar, dass es sich bei der genannten Befragung lediglich um
einen Teil einer umfassenden Beteiligungsstrategie der Zählgemeinschaft handele und
verweist hierzu beispielhaft um den angestrebten Bürgerhaushalt, wie auch die enge
Begleitung des Konversionsprozesses. Er weist darauf hin, dass die Kostenermittlung in
einem angemessenen Verhältnis stehen müsse und die Höhe der Kosten hierfür an die
Bürger zu vermitteln sein müssen.
Herr Dr. E.h. Brickwedde spricht sich namens der CDU-Fraktion für die Annahme des
Beschlussvorschlages aus. Er macht deutlich, dass der derzeitige Arbeitsauftrag einen
erheblichen Interpretationsspielraum an die Verwaltung gebe und dass es von wesentlicher
Bedeutung sein werde, dem Bürger klar zu machen, worüber er abstimme. Er sieht großen
Klärungsbedarf in Fragen der Lenkung des LKW-Verkehrs, der Fahrradwege, des
Landschaftsschutzes, der Autobahnanbindung und anderem. Er erinnert daran, dass die
Verwaltung für den Doppelhaushalt 2011/2012 eine Summe zur Klärung der
angesprochenen Fragen einstellen wollte, wohingegen sich die Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen nachträglich für die Streichung dieses Ansatzes ausgesprochen habe und nunmehr
verantwortlich dafür sei, dass die aufgeworfenen Fragen bisher nicht beantwortet werden
können. Er sieht einen Dissens in den von Herrn Meier aufgeworfenen, zu klärenden Fragen
und seiner Aussage, dass hierfür keine maßgeblichen Kosten entstehen dürfen. Hierfür
bezeichnet er 200.000,00 € als minimal erforderlich – mit hoher Wahrscheinlichkeit werde
jedoch eine Summe bis 0,5 Millionen Euro erforderlich sein. Im Hinblick auf die
Interpretationen des Begriffes Vorplanung fordert er klarere Aussagen der Antragsteller.
Herr Hagedorn macht namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen demgegenüber deutlich,
dass die seinerzeit gestrichene Summe im Haushalt nach dem Willen der Mehrheit von SPD-Fraktion
und CDU-Fraktion für den Ausbau der Entlastungsstraße West eingesetzt worden
wären. Demgegenüber werden die jetzt für erforderlich gehaltenen Kosten dafür eingesetzt,
eine fundierte Entscheidungsgrundlage zur erarbeiten. Er legt dar, dass der Vorteil der
beabsichtigten Bürgerbefragung für die gesamte Stadt darin liege, dass wichtige Fragen für
die weitere verkehrliche Erschließung und Fragen der Stadtentwicklung geklärt werden
können.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Frage von Planung und Bau der Entlastungsstraße
West/Westumgehung eine Bürgerbefragung am Tag der Landtags- oder Bundestagswahl in
2013 vorzubereiten. Welche der beiden Alternativen gewählt wird, wird zu gegebener Zeit
vom Rat entschieden, da diese Entscheidung u. a. davon abhängt, wann die notwendigen
Voruntersuchungen entscheidungsreif vorliegen.
Gegenstand der Befragung soll die Zustimmung oder Ablehnung der Bereitstellung von
Mitteln für die Entlastungsstraße West/Westumgehung sein.
Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten für die Entlastungsstraße West/Westumgehung sind
entsprechend zu prüfen und darzustellen. Die zur Prüfung der Finanzierungsmöglichkeiten
erforderlichen Vorplanungen wie Trassenverlauf und Berechnungen der
Lärmschutzmaßnahmen werden vor der Bürgerbefragung durchgeführt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Fragen zu diesem Antrag
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