FMO

Erstellung einer neuen Wirtschaftlichkeitsanalyse für den Flughafen Münster Osnabrück – FMO (SPD-Fraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

1. Auf der Basis der aktuellen Fluggastzahlenentwicklungen und des sich abzeichnenden
Kompromisses zwischen FMO und NABU wird eine neue Wirtschaftlichkeitsanalyse für
die geplante Start- und Landebahnverlängerung auf 3.000 Meter erstellt.

2. Ungeachtet des Ergebnisses der Analyse erfolgt eine Zustimmung zu der Maßnahme nur
bei entsprechender Beteiligung des Landes NRW.

3. Eine Zustimmung zum Ausbau erfolgt darüber hinaus nur, wenn die Maßnahme nicht zur
dauerhaften Belastung der Gesellschafter und damit des städtischen Haushalts führt.

4. Bis zur Vorlage und Bewertung der Analyse werden keine Mittel zur
Eigenkapitalerhöhung bereitgestellt.

Beratungsverlauf:

Herr Hagedorn verweist darauf, dass seit dem Jahr 2005 die Mitglieder der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen wiederholt ihren ablehnenden Standpunkt zur Verlängerung der Start- und
Landebahn des Flughafens Münster/Osnabrück im Rat vorgebracht haben. Der heutige
Beschlussvorschlag beruhe auf der gleichlautenden Vereinbarung der Fraktionen von SPD
und Bündnis 90/Die Grünen zu diesem Punkt. Er verweist auf die Informationen darüber,
dass sich der Flughafen FMO und der BUND darauf verständigt haben, die Start- und
Landebahnverlängerung auf 3 000 Meter zu beschränken. Diese Einigung habe bestehende
naturschutzrechtliche Fragen gelöst, wohingegen wirtschaftliche Fragen nach wie vor offen
seien. Unverändert werde die Gefahr gesehen, dass die künftige wirtschaftliche Entwicklung
des Flughafens den städtischen Haushalt durch steigende Zuschussbedarfe belasten könne.
Die Verkehrsprognosen aus dem Jahr 2005 bezeichnet er als völlig überholt. Vor weiteren
Entscheidungen über die Verlängerung der Start- und Landebahn fordert er als Basis hierfür
Analysen der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung auf der Grundlage der negativ
veränderten Rahmendaten. Eine dauerhafte Belastung des städtischen Haushaltes zur
Defizitabdeckung des FMO werde abgelehnt. Er legt dar, dass im Sinne des bestehenden
Vertrauensschutzes an der derzeitigen Beschlusslage der früheren Mehrheit nichts geändert
werde und insofern die letzte Zahlung der ersten Tranche nicht angehalten werden solle. Die
heute geforderte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung betreffe allerdings alle weiteren Zahlungen.
Er verweist auf eine entsprechende Antragstellung im Rat der Stadt Münster.

Herr Oberbürgermeister Pistorius erinnert daran, dass im Rahmen der Gerichtsentscheide
zur Entscheidung der Verlängerung der Start- und Landebahn die bisherige Prognose nicht
als „nicht belastbar“ kritisiert wurde, sondern für zu alt gehalten wurde. Er verweist darauf,
dass die Frage einer weiteren Wirtschaftlichkeitsberechnung nur zu einem Zeitpunkt Sinn
mache, zu dem ein entsprechender Baubeschluss bevorstehe, da ansonsten die Gefahr
bestehe, dass die Prognose bis zur Einleitung der Maßnahme wiederum veraltet sei. Er hält
es insofern erst dann für möglich, die Wirtschaftlichkeitsprognose in Angriff zu nehmen,
wenn die Gesellschafter erklären, wirklich bauen zu wollen. Er beurteilt als positiv, dass der
Begriff der „Wirtschaftlichkeitsanalyse“ die Möglichkeit eröffne, auch infrastrukturelle
Auswirkungen in die Betrachtung einzubeziehen.

Herr Dr. Brickwedde bringt namens der CDU-Fraktion vollinhaltliche Zustimmung zu dem
Beitrag von Herrn Oberbürgermeister Pistorius zum Ausdruck. Er legt dar, dass der
Flughafen Münster/Osnabrück nie primär betriebswirtschaftlich beurteilt wurde. Vielmehr sei
die Beurteilung stets in erster Linie strukturpolitisch erfolgt. Er hebt die Bedeutung des
Flughafens für den Wirtschaftsstandort „Region Osnabrück“ hervor. In diesem
Zusammenhang hebt er gleichfalls die Bedeutung der gesamten Verkehrsinfrastruktur für
den Wirtschaftsstandort Osnabrück hervor. Er bezeichnet es als von größter Bedeutung,
dass die SPD-Fraktion, die bisher von ihr vertretenen Positionen nicht im Rahmen der
Koalitionsvereinbarung mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aufgebe. Er verweist darauf,
dass in der Aufsichtsratssitzung des FMO am 13. Oktober 2011 annähernd einstimmig für
die Erhöhung des Eigenkapitals votiert wurde; zwischenzeitlich haben die Gesellschafter auf
kommunaler Ebene fast alle die entsprechenden Beschlüsse nachvollzogen; in Osnabrück
werde die entsprechende Beschlusslage durch die OBG hergestellt.
Er warnt vor einem erheblichen Gesichtsverlust für die Stadt Osnabrück und einer Isolation
im Kreis der Gesellschafter, sofern die Stadt Osnabrück einen Sonderweg einschlage. Er
erinnert daran, dass die SPD-Fraktion bisher der Verlängerung der Start- und Landebahn auf
3 600 Meter zugestimmt habe, obwohl der NABU sich bisher hiergegen ausgesprochen
habe. Er verweist auf Verlautbarungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, wonach die
Mitglieder der Fraktion die Verlängerung der Start- und Landebahn auch auf 3 000 Meter
ablehnen. Hierin sieht er eine Gefährdung des Wirtschaftsstandortes Osnabrück und seiner
Attraktivität.

Herr Henning legt namens der SPD-Fraktion dar, dass die Existenz des FMO keineswegs
infrage gestellt werde. Er verweist auf die Änderungen, die in dem 17-jährigen
Planungszeitraum für den FMO eingetreten seien. In diesem Zeitraum haben sich z. B.
technische Möglichkeiten entwickelt, wonach eine 3 000 Meter lange Start- und
Landebahnverlängerung für den FMO ausreichend sei. Er erneuert die Forderung, dass
Nordrhein-Westfalen seine bisherigen finanziellen Zusicherungen einhalten müsse. Er
erinnert an Aussagen der SPD-Fraktion, wonach die beteiligten Kommunen nicht für die von
Nordrhein-Westfalen zugesagten Kosten in Höhe von 11.000.000 € eintreten werden. Dies
entspreche der Beschlusslage des Rates mit den Stimmen der CDU. Er hebt die
Notwendigkeit des FMO für die Wirtschaft der Stadt Osnabrück hervor und sagt eine
Bestandsgarantie für ihn zu. Gleichzeitig hinterfragt er die Zusammenhänge zwischen der
Startbahnverlängerung und den wirtschaftlichen Auswirkungen für die Region. Derzeit sei
eine Entscheidung über den Bau der Start- und Landebahnverlängerung noch nicht möglich.
Er begründet den wirtschafts- und finanzpolitischen Sinndes Antragsinhaltes. Er äußert
Verständnis für die Forderung der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster, die eine
Unterstützung der Wirtschaft für den FMO fordere.

Herr Dr. Thiele begrüßt namens der FDP-Fraktion die Einigung zwischen FMO und NABU
über die Verkürzung der Startbahnverlängerung. Er hält Herrn Henning entgegen, dass die
Wirtschaft den FMO bereits durch Werbemaßnahmen und Kauf von Flächen unterstütze. Für
die Annahme des Antrages sieht er derzeit keinen Bedarf.

Herr Jasper legt dar, dass die technischen Möglichkeiten zur Verkürzung der Landebahn erst
in jüngster Vergangenheit möglich geworden seien. Er fordert die Fraktionen von SPD und
Grünen dazu auf, sich im Land Nordrhein-Westfalen dafür einzusetzen, dass dieses seiner
Zusage bezüglich des Zuschusses für den FMO nachkomme. Er verweist darauf, dass der
FMO im Jahr 2011 keinen Verlust erwirtschaftet hat und die Gesellschafter seit 1999 keine
Verluste übernehmen mussten. Im Hinblick auf den erforderlichen Vertrauensschutz verweist
er darauf, dass die Eigenkapitalerhöhung für den FMO im Rat beschlossen wurde. Er fordert
von den Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, nicht nur den derzeitigen
Ausbauzustand des FMO zu unterstützen, sondern sich im Hinblick auf den
Wirtschaftsstandort insgesamt so zu verhalten, die Entwicklung des FMO nicht zu gefährden.

Herr Cheeseman spricht sich namens der Fraktion Die Linken nachdrücklich dagegen aus,
weitere Mittel in den Ausbau des Flughafens FMO zu investieren. Er spricht sich
nachdrücklich für die Annahme des Antrages aus.

Herr Hagedorn macht namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen deutlich, dass der NABU
naturschutzrechtliche Interessen verfolge, wohingegen der Rat der Stadt Osnabrück auch
die betriebswirtschaftliche Rechnung zu betrachten habe. Die aufgeworfene Frage nach der
künftigen wirtschaftlichen Entwicklung des FMO stelle keinesfalls die Existenz des
Flughafens infrage. Er gibt die Forderung, sich für die Einhaltung der Zusage der nordrheinwestfälischen
Landesregierung einzusetzen, an die CDU zurück.

Herr Oberbürgermeister Pistorius bittet darum, den Druck aus der derzeitigen Diskussion zu
nehmen, und den Inhalt der Beschlussvorlage von Fraktionen SPD und Grünen nicht zu
dramatisieren. Er legt dar, dass der Aufsichtsrat des FMO zu dem Zeitpunkt, zu dem eine
Bauentscheidung anstehe, ohnehin eine Wirtschaftlichkeitsanalyse beauftragen würde.
Diese Entscheidung stehe aktuell nicht an.
Er erinnert an die Verpflichtung des Landes Nordrhein-Westfalen, seinen Anteil an der
Finanzierung des Ausbaus des FMO zu erbringen. Er macht deutlich, dass es sich hierbei
keinesfalls um eine Bezuschussung des Flughafenausbaus durch das Land handele,
sondern vielmehr eine Maßnahme, die vom Umweltministerium finanziert werde. Sofern die
Wirtschaftlichkeitsanalyse ergeben werde, dass der Ausbau der Start- und Landebahn
wirtschaftlich und sinnvoll ist, würde im Umkehrschluss bei einem Verzicht auf die
Maßnahme eine Belastung der Gesellschafter eintreten. Abschließend verweist er auf die
Klarstellung der Antragsteller, dass im Absatz 4 nicht letzte Tranche der letzten Zahlung
gemeint sei. Er macht deutlich, dass es seit 1998 keine Defizitzuschüsse an den FMO
gegeben habe und der Ausbau des Terminals 2 des FMO aus eigener Kraft erfolgt sei. Er
verweist auf die gute operative Aufstellung des FMO.

Herr Cheeseman widerspricht namens der Fraktion Die Linken der übersteigerten
Bedeutung, die dem Flughafen Münster-Osnabrück für die Wirtschaftsregion Osnabrück
beigemessen werde.

Beschluss:

1. Auf der Basis der aktuellen Fluggastzahlenentwicklungen und des sich abzeichnenden
Kompromisses zwischen FMO und NABU wird eine neue Wirtschaftlichkeitsanalyse für
die geplante Start- und Landebahnverlängerung auf 3 000 Meter erstellt.

2. Ungeachtet des Ergebnisses der Analyse erfolgt eine Zustimmung zu der Maßnahme nur
bei entsprechender Beteiligung des Landes NRW.

3. Eine Zustimmung zum Ausbau erfolgt darüber hinaus nur, wenn die Maßnahme nicht zur
dauerhaften Belastung der Gesellschafter und damit des städtischen Haushalts führt.

4. Bis zur Vorlage und Bewertung der Analyse werden keine Mittel zur
Eigenkapitalerhöhung bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:

Der Beschluss wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Mitglieder der CDU-Fraktion und
der FDP-Fraktion angenommen.

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