Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des § 35 Nds. Kommunalverfassungsgesetz
eine Satzung zur Thematik „Bürgerbefragung“ zu erarbeiten und dem Rat schnellstmöglich
zur Beschlussfassung vorzulegen.
Beratungsverlauf:
Herr Hagedorn begründet den Antrag namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Er
verweist auf die in den letzten Jahren allgemein in der Bundesrepublik sich verbreitende
Demokratiemüdigkeit bei gleichzeitig ansteigendem Interesse an dem direkten
Lebensumfeld. Er verweist darauf, dass die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen
in dem Vorhaben, eine Satzung für Bürgerbefragungen schaffen zu wollen, einen großen
Schritt darin sehen, die Bürger stärker in Diskussionen und Entscheidungsprozesse
einzubinden und die Möglichkeit zu schaffen, Bürger zu bestimmten Themen zu befragen.
Über das konkret anstehende Thema der Westumgehung/Entlastungsstraße solle die
Satzung allgemein entsprechende Möglichkeiten herstellen; rechtlich sei dies auf
Landesebene seit dem 01. November 2011 durch Verabschiedung der Niedersächsischen
Kommunalverfassung möglich. Osnabrück beschreite als erste große niedersächsische
Stadt diesen Weg, das Gemeinwesen zu stärken. Er äußert die Hoffnung auf breite
Unterstützung des Anliegens.
Herr Henning begründet den Antrag namens der SPD-Fraktion. Er erläutert, das die bisher
bereits bestehenden Möglichkeiten, Bürgerentscheide oder Bürgerbegehren durchzuführen,
ein entsprechendes Quorum voraussetzen. Demgegenüber schafft der neue § 35 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes die Möglichkeiten, auf der Grundlage
einer zu schaffenden Satzung Befragungen der Bürger durchzuführen, deren Ergebnis zwar
rechtlich nicht bindend sei, aber als politische Vorgabe gesehen werden.
Herr Dr. E.h. Brickwedde hebt hervor, dass die Niedersächsische Landesregierung die
gesetzliche Grundlage, eine Satzung für Bürgerbefragungen zu verabschieden, gelegt habe.
Er hinterfragt die Argumentation der Zählgemeinschaft, wonach die Grundlage für die
anstehende Regelung eine Ausweitung der Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung sei und
verweist auf ein vielfältiges entsprechendes Instrumentarium. Vielmehr sieht er die
unterschiedlichen Auffassungen innerhalb der Zählgemeinschaft zur Entlastungsstraße West
als Triebfeder des jetzigen Vorgehens. Er verweist auf das jüngste Beispiel des
Volksentscheides um den Bau des Bahnhofs in Stuttgart. Er legt dar, dass die CDU-Fraktion
entsprechende weitergehende Vorstellungen habe, und dass nach seinen Vorstellungen
zwei bis drei stadtentwicklungspolitisch bedeutsame Entscheidungsprozesse auf der
Grundlage von Bürgerbegehren mit entsprechenden Entscheiden im Verlauf der gerade
begonnenen Wahlperiode verknüpft werden sollten.
Herr Dr. Thiele äußert namens der FDP-Fraktion ebenfalls prinzipielle Zustimmung zu dem
Anliegen des Antrages und begrüßt dies ausdrücklich. Er verweist auf den positiven Ansatz,
den er im Hinblick auf Demokratiezuwachs für Bürger in dem Beispiel des jetzt angestrebten
Bürgerhaushaltes sehe. Demgegenüber bezeichnet er es als problematisch, dass bisher
innerhalb der Zählgemeinschaft zu dem Bereich Westumgehung keine Einigung zustande
bekommen sei und legt dar, dass die FDP-Fraktion auch künftig gemeinsam mit der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen gegen eine Westumgehung einstehen werde.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des § 35 Nds. Kommunalverfassungsgesetz
eine Satzung zur Thematik „Bürgerbefragung“ zu erarbeiten und dem Rat schnellstmöglich
zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Fragen zu diesem Antrag
Bei Fragen und Anregungen zu diesem Antrag können Sie hier mit uns in Kontakt treten.