Energetische Anforderungen an Wohngebäude bei städtischen Grundstückskaufverträgen (SPD-Fraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Mit Käufern städtischer Grundstücke vereinbart die Stadt Osnabrück generell die Erfüllung
eines erhöhten Wärmeschutzes und einer emissionsarmen Wärmeversorgung für
Wohnungsneubauten:

– Die Wärmeverluste über die Gebäudehülle – wie Wände, Dach und Fußboden des
Gebäudes – dürfen nur 70% des nach Energieeinsparverordnung vorgeschriebenen
Wertes betragen.
– Es dürfen nur Heizsysteme verwendet werden, deren Emissionen nicht höher sind als
die von Gas-Brennwertanlagen, ausgenommen sind hiervon automatisch beschickte
Biomassekessel.

Um die komfortablen und sehr energiesparenden Passivhäuser im Stadtgebiet mehr
zuetablieren, gibt es bei grundsätzlich geeigneten Grundstücken die
„Passivhauspräferenzvergabe“. Das heißt, dass die Grundstücke an Kaufinteressenten
vergeben werden, die beabsichtigen ein Passivhaus zu errichten.
Wenn man das Grundstück über die Präferenzvergabe erhalten hat, wird der
Passivhausstandard Vertragsbestandteil und es sind vor Vertragsschluss sowie nach
Errichtung des Hauses folgende Werte einzuhalten:

– Jahresheizwärmebedarf ≤ 15 kWh/m²a
– Primärenergiebedarf ≤ 40 kWh/m²a

Kostenlose Beratung
Um die Besonderheiten der Passivhausbauweise mit dem Blickpunkt auf das ausgesuchte
Grundstück zu erklären, findet vor der Bewerbung auf ein Grundstück ein kostenloser
Beratungstermin im FB Umwelt oder mit qualifizierten externen Beratern statt, bei dem auch
Hinweise auf Fördermöglichkeiten und andere Tipps rund ums Bauen gegeben werden.

Beratungsverlauf:

Herr Meier begründet den Antrag namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Er macht
deutlich, dass es hierbei um einen Grundsatzbeschluss gehe, der für die Nutzung städtischer
Grundstücke erhöhte Anforderungen bezüglich der Energieeffizienz festschreiben solle. Er
erläutert die Einzelheiten des Antrages und signalisiert Zustimmung zu dem Absatz 2 des
schriftlich vorliegenden Änderungsantrages der Gruppe UWG/Piraten. Er spricht sich gegen
die Annahme des Änderungsantrages der FPD-Fraktion aus, der ebenfalls schriftlich vorliegt.

Herr Dr. Baier führt aus, dass es möglich sein sollte, Grundstückskaufverträge erneut
vorzulegen, sofern sich im ersten Zuschlagsverfahren keine Bewerber für die Umsetzung
entsprechender energetischer Anforderungen finden.

Herr Mierke unterbreitet namens der Gruppe UWG/Piraten den folgenden
Ergänzungsantrag:

„Die Stadt Osnabrück benachteiligt niemanden, der weniger vermögend ist. Deshalb greift
die „Passivhauspräferenzvergabe“ nur dann, wenn sichergestellt ist, dass eventuelle
standardbedingte Mehrkosten durch vorhandene Förderprogramme abgedeckt sind.

Die Einhaltung der Vereinbarungen mit Grundstückskäufern zum Passivhausstandard ist auf
geeignete Weise von der Verwaltung zu überprüfen und die Nichteinhaltung vertraglich zu
sanktionieren.“

Herr Jasper spricht sich in dem von Herrn Dr. Baier vorgetragenen Sinne für ein flexibles
Vorgehen aus. Die Zielrichtung des Antrages der UWG/Piraten bezeichnet er als richtig und
spricht sich dafür aus, durch entsprechende Förderprogramme Anreize zu schaffen.

Herr Panzer stellt demgegenüber fest, dass das von der Zählgemeinschaft vorgeschlagene
Vorgehen niemanden benachteilige.

Herr Dr. Thiele unterbreitet namens der FDP-Fraktion den folgenden Änderungsantrag:

„Im zweiten Absatz des Ursprungsantrages wird der folgende dritte Satz eingefügt:

„Die Vorgabe kann befristet werden, wenn sich herausstellt, dass sich keine Käufer finden,
die den hohen Standard umsetzen.“

Herr Meier hebt nochmals hervor, dass die entsprechenden energetischen Anforderungen an
Wohngebäude selbstverständlich nur auf geeigneten Grundstücken umzusetzen seien. Er
äußert die Vermutung, dass die Passivhausbauweise sich in den kommenden Jahren voll
durchsetzen werde und hebt hervor, dass durch die Antragstellung auch die regionalen
Handwerker- und Baubetriebe gefordert werden sollen, sich mit den entsprechenden
Techniken auseinander zu setzen. Er appelliert an potenzielle Bauherren, die bestehenden
finanziellen Förderungsmöglichkeiten nicht leichtfertig aufzugeben.

Sodann führt Ratsvorsitzender Herr Thöle die Abstimmung über den folgenden
Änderungsantrag der FDP-Fraktion herbei:

Abweichender Beschluss:

„Im Absatz zwei des Ursprungsantrages wird als dritter Satz folgender Text eingefügt:
„Die Vorgabe kann befristet werden, wenn sich herausstellt, dass sich keine Käufer finden,
die den hohen Standard umsetzen.“

Beschluss:

Mit Käufern städtischer Grundstücke vereinbart die Stadt Osnabrück generell die Erfüllung
eines erhöhten Wärmeschutzes und einer emissionsarmen Wärmeversorgung für
Wohnungsneubauten:

– Die Wärmeverluste über die Gebäudehülle – wie Wände, Dach und Fußboden des
Protokoll über die Sitzung des Rates der Stadt Osnabrück ((05) am 07.02.2012 Seite: 13/65
Gebäudes – dürfen nur 70 % des nach Energieeinsparverordnung vorgeschriebenen
Wertes betragen.

– Es dürfen nur Heizsysteme verwendet werden, deren Emissionen nicht höher sind als
die von Gas-Brennwertanlagen, ausgenommen sind hiervon automatisch beschickte
Biomassekessel.

Um die komfortablen und sehr energiesparenden Passivhäuser im Stadtgebiet mehr
zuetablieren, gibt es bei grundsätzlich geeigneten Grundstücken die
„Passivhauspräferenzvergabe“. Das heißt, dass die Grundstücke an Kaufinteressenten
vergeben werden, die beabsichtigen ein Passivhaus zu errichten.
Wenn man das Grundstück über die Präferenzvergabe erhalten hat, wird der
Passivhausstandard Vertragsbestandteil und es sind vor Vertragsschluss sowie nach
Errichtung des Hauses folgende Werte einzuhalten:

– Jahresheizwärmebedarf ≤ 15 kWh/m²a
– Primärenergiebedarf ≤ 40 kWh/m²a

Kostenlose Beratung
Um die Besonderheiten der Passivhausbauweise mit dem Blickpunkt auf das ausgesuchte
Grundstück zu erklären, findet vor der Bewerbung auf ein Grundstück ein kostenloser
Beratungstermin im FB Umwelt oder mit qualifizierten externen Beratern statt, bei dem auch
Hinweise auf Fördermöglichkeiten und andere Tipps rund ums Bauen gegeben werden.

Abstimmungsergebnis:

Der abweichende Beschluss wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Mitglieder der CDU-Fraktion
und der FDP-Fraktion abgelehnt.

Sodann führt Herr Ratsvorsitzender Thöle die Abstimmung über den ersten Absatz des
ergänzenden Beschlussvorschlages der Gruppe UWG/Piraten wie folgt herbei.

Abweichender Beschluss:

„Die Stadt Osnabrück benachteiligt niemanden, der weniger vermögend ist. Deshalb greift
die „Passivhauspräferenzvergabe“ nur dann, wenn sichergestellt ist, dass eventuelle
standardbedingte Mehrkosten durch vorhandene Förderprogramme abgedeckt sind.“

Abstimmungsergebnis:

Der abweichende Beschluss wird mehrheitlich gegen vier Stimmen ohne Enthaltungen
abgelehnt.

Sodann führt Herr Ratsvorsitzender Thöle die Abstimmung über den folgenden
Ursprungsantrag der Zählgemeinschaft SPD/Bündnis 90/Die Grünen unter Einbeziehung des
zweiten Absatzes des Änderungsantrages der Gruppe UWG/Piraten wie folgt herbei:

Beschluss:

Mit Käufern städtischer Grundstücke vereinbart die Stadt Osnabrück generell die Erfüllung
eines erhöhten Wärmeschutzes und einer emissionsarmen Wärmeversorgung für
Wohnungsneubauten:

– Die Wärmeverluste über die Gebäudehülle – wie Wände, Dach und Fußboden des
Gebäudes – dürfen nur 70% des nach Energieeinsparverordnung vorgeschriebenen
Wertes betragen.
– Es dürfen nur Heizsysteme verwendet werden, deren Emissionen nicht höher sind als
die von Gas-Brennwertanlagen, ausgenommen sind hiervon automatisch beschickte
Biomassekessel.

Um die komfortablen und sehr energiesparenden Passivhäuser im Stadtgebiet mehr zu
etablieren, gibt es bei grundsätzlich geeigneten Grundstücken die
„Passivhauspräferenzvergabe“. Das heißt, dass die Grundstücke an Kaufinteressenten
vergeben werden, die beabsichtigen ein Passivhaus zu errichten.

Wenn man das Grundstück über die Präferenzvergabe erhalten hat, wird der
Passivhausstandard Vertragsbestandteil und es sind vor Vertragsschluss sowie nach
Errichtung des Hauses folgende Werte einzuhalten:

– Jahresheizwärmebedarf = 15 kWh/m²a
– Primärenergiebedarf = 40 kWh/m²a

Kostenlose Beratung
Um die Besonderheiten der Passivhausbauweise mit dem Blickpunkt auf das ausgesuchte
Grundstück zu erklären, findet vor der Bewerbung auf ein Grundstück ein kostenloser
Beratungstermin im FB Umwelt oder mit qualifizierten externen Beratern statt, bei dem auch
Hinweise auf Fördermöglichkeiten und andere Tipps rund ums Bauen gegeben werden.

Änderungsantrag:

Gruppe UWG/Piraten:

„Die Einhaltung der Vereinbarungen mit Grundstückskäufern zum Passivhausstandard ist auf
geeignete Weise von der Verwaltung zu überprüfen und die Nichteinhaltung vertraglich zu
sanktionieren.“

Beratungsergebnis:

Der abweichende Beschluss wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Mitglieder der CDU-Fraktion
bei einer Enthaltung angenommen.

Fragen zu diesem Antrag

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